Also die Empfehlungen zu vorauseilendem Gehorsam bzgl. Melden der doppelten Rückzahlung an PayPal, Caseking, Anwalt oder sonstwem finde ich fragwürdig. Hier geht es nicht um eine Behörde, sondern eine juristische Person, die wegen Verstoß gegen das BGB angezeigt wurde.
Der TE hat nichts falsch gemacht, er hatte keinen Einfluss auf die zweite Rückzahlung und man kann ihm auch nichts anlasten. Dass er mitbekommen hat, dass es eine zweite Rückzahlung gab, verpflichtet ihn zu nichts. Er kann die doppelte Rückzahlung auch gar nicht wahrgenommen haben, wer kann schon das Gegenteil beweisen? Somit kann er sich m. E. zurücklehnen und abwarten, ob da noch was von CK kommt. Aber selbst dann muss der TE nicht von CK belästigt werden, weil das kann CK auch direkt mit dem Zahlungsdienstleister PayPal klären und eine Rückbuchung der zweiten Rückzahlung einleiten, da hier offensichtlich ein Systemfehler oder eine Fehlbedienung des Zahlungssystems vorliegt, also auf Seiten CK und/oder PayPal und nicht des TE der Fehler lag.
Und die Anzeige soll jetzt bedeuten, dass der Anzeigende in allen Belangen recht hat und im Zweifel auch noch Recht bekommen würde, im Fall der Fälle?
Kann ich nicht nachvollziehen, dass die Anzeige in diesem Fall der Doppelten Rückzahlung jetzt dabei helfen soll, dass der TE sich hier anders verhalten kann.
Und das er nicht mitbekommt, das er die Rückzahlung erhalten hat, bzw. ihm das mal einer nachweisen soll, finde ich auch schwierig. Man bekommt ja von Paypal ne Mail, wenn Geld eingegangen ist bzw. Bekommt man bei jeder weiteren eigenen Zahlung Mails, so das dann schon auffällt, das da wohl noch zusätzliches Geld gekommen ist.
Ich kann es verstehen, dass der Reiz da ist das Geld einfach zu behalten. Ich würde es vielleicht genauso machen. Aber gerade wenn ich jetzt in der „Komfortposition“ bin, da ich ja nun die doppelte Rückzahlung erhalten habe, würde ich versuchen vielleicht erstmal ein wenig Abstand zu gewinnen (ein paar Tage verstreichen lassen) und emotional erstmal wieder runter zu kommen.
Ich hätte mich vielleicht erstmal ganz unverbindlich (gar nicht auf diesen Fall bezogen) bei Paypal gemeldet und mich erkundigt, ob so ein Fall, nach dem er dann von Paypal ja entschieden wurde, überhaupt wieder aufgemacht werden kann? (Sorry wenn das hier schon irgendwo thematisiert wurde).
Ich kann mir es ehrlich gesagt nicht vorstellen, die treffen ja am Ende eine abschließende Entscheidung. Wenn man dann noch Beschwerden von beiden Seiten zulassen würde, würde das ganze ja gar keinen Sinn machen.
der TE hat ja nun CK informiert. Hätte ich auch so gemacht, aber wie gesagt, in einem anderen Ton. Und jetzt kann er abwarten. vielleicht auch nochmal anrufen, nach zwei Wochen z.B. (Telefonat mit Datum Uhrzeit und ASP notieren). Und abwarten ob noch was kommt.
Zum Thema Anwalt. Ja der kostet immer, auch via Selbstbeteiligung Rechtschutzversicherung.
Mich würde aber ehrlich gesagt nicht wundern, wenn man nochmal bezahlen müsste, wenn es jetzt durch die zweite Rückzahlung zu Streitigkeiten kommen sollte und man wieder anwaltliche Hilfe braucht.