[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Ich müsste für ein passendes Datum meine Kündigung am Sonntag zustellen, das wird schwierig. Ich denke auch das sie da keine faxen machen, aber das Thema hat mich schon kurz beschäftigt. Arbeitslos melden? Da hab ich ja mehr Aufwand als nutzen draus :d morgen teile ich es mündlich meinem Team und Vorgesetzten mit und am Freitag bringe ich die schriftliche Kündigung rein. Ab dann wird der Resturlaub aufgebraucht.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Aufwand war bei mir damals 30Minuten Termin, der am Ende 5 Minuten gedauert hat....
Unterlagen abgeben und gut wars...


Unbedingt schriftlich bestätigen lassen :)


Viel Erfolg im neuen Job!
 
Ich würde es einfach mit der HR Abteilung klären und wenn nicht kannst ja auch 2 Tage unbezahlten Urlaub beantragen.

Alles andere ist nur Rennerei.
 
Bei uns wurde heute kommuniziert, dass es nächstes Jahr für alle 5,9% Erhöhung gibt. Einmal schauen, wie dann meine Erhöhung ausfällt, bei mir waren ja ca. 13,5% ausgemacht, aber das endgültige Ergebnis erfahre ich immer erste gegen Ende Jänner, zusammen mit dem Jahresbonus. Die 5,9% sind jetzt nicht schlecht, da wir uns eh schon auf einem recht hohen Niveau bewegen, aber bei der Inflation hatte man sich trotzdem mehr erhofft.
KV mäßig fällst du ja eh bald in den Deckel ;)
400€ maximal... ;P ihr seid doch Metall?
 
Wenn man zum 31.12 kündigt, kann die Gegenpartei nicht einfach zum 29.12 kündigen. Sie muss die 14 Tage genauso einhalten, sollte sie früher kündigen Wollen. Außerdem gucken, ob es 14 Tage oder 2 Wochen sind. Das ist nicht unbedingt das gleiche :)
Wenn sie dir früher kündigen möchte auf deine Kündigung, muss dir die Kündigung auch Rechtzeitig zugehen. Wenn du am Freitag die Kündigung rein gibts beim rausgehen, haben die keine Schnitte, dich mit einer früheren Kündigung zu countern.

Außerdem machen die das eh nicht, wieso auch. Da muss man ja mehr als angefressen sein, um so ein Schwachsinn den ehemaligen Arbeitgeber reinzuwürgen. Alle Kollegen würden das zudem mitbekommen, weil man wird sowas natürlich allen mitteilen, bei was für einer Drecksbude man da arbeitet.
 
Ich danke euch:) nehme mit: wege sind vorhanden, aber arbeitslos melden ich mich nicht, die Fahrerei und das hinsetzen ist sinnfrei, da ich ja gar nichts von denen will. Die Notlösung mit dem unbezahlten Urlaub wäre wohl das pragmatischste
 
Ich denke der Arbeitgeber wird wegen den 2 Tagen nicht rummachen, vor allem jetzt vor Weihnachten nicht wo die Ämter etc. eh alle zu haben.
 
ich hab beim wechsel letztes jahr einfach nix gemacht. 2 tage war ich dann einfach arbeitslos. juckt doch keine sau^^

also gekündigt zum monatsende. da das mittwoch war hab ich DO + FR einfach nix gemacht und dann zum 5. begonnen. wie sich herausgestellt hatte, dann trotzdem ein nachteil aber das ist ein anderes thema :fresse:
 
btw, auf im Internet findet man sowas:
Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für einen Monat in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, ohne dass er Beiträge zahlen muss. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III (§ 19 Abs. 2 SGB V) geregelt. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die durch einen Arbeitsplatzwechsel entstehen können.


Aber ich habs jetzt nicht überprüft, aber ergibt ja irgendwie sinn...
 
Wie sieht es mit der Rentenversicherung aus oder Arbeitslosenversicherung?

Hat man dann iwelche Rennereien iwann weil im System 2 Tage nicht gemeldet sind?
 
KV mäßig fällst du ja eh bald in den Deckel ;)
400€ maximal... ;P ihr seid doch Metall?
Der produzierende Teil, in dessen Hallen ich sitze, schon, ich bin aber bei der Holding-Gesellschaft darüber, und da haben wir interessanterweise gar keinen Kollektivvertrag. Die letzten zwei Jahre haben wir uns aber an Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte orientiert.
 
Sobald du bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bist gibts zumindest irgendeinen minimal Rentenanteil...
Wie es bei nichtmeldung aussieht, keine Ahnung...

ob 2 Tage, in dem Fall, viel ausmachen?
 
btw, auf im Internet findet man sowas:
Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für einen Monat in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, ohne dass er Beiträge zahlen muss. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III (§ 19 Abs. 2 SGB V) geregelt. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die durch einen Arbeitsplatzwechsel entstehen können.


Aber ich habs jetzt nicht überprüft, aber ergibt ja irgendwie sinn...
in deutschland? das hätte ja bei mir gegolten aber die frage ist ob das auch gilt wenn ich aus eigenem wunsch später anfange^^
 
Der produzierende Teil, in dessen Hallen ich sitze, schon, ich bin aber bei der Holding-Gesellschaft darüber, und da haben wir interessanterweise gar keinen Kollektivvertrag. Die letzten zwei Jahre haben wir uns aber an Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte orientiert.
spannend, man lernt nie aus... wusste nicht dass hier zwei verschiedene zum Einsatz kommen...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

in deutschland? das hätte ja bei mir gegolten aber die frage ist ob das auch gilt wenn ich aus eigenem wunsch später anfange^^
ja, in D...

wie die Regelung genau ist musst du nachlesen, ich glaube der Paragraph ist ja sogar verlinkt.
 
In Deutschland reicht es ja am Ende wenn bei der Rentenkasse irgendwer auch lange Weile nach rechnet und dir die 2 Tage für volle X Jahre fehlen.

Wer weiß was in 20 Jahren die regeln sind.
 
Sobald du bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet bist gibts zumindest irgendeinen minimal Rentenanteil...
Wie es bei nichtmeldung aussieht, keine Ahnung...

ob 2 Tage, in dem Fall, viel ausmachen?
Ob ich später Dreimarkfuffzig oder Dreimarkeinunfufzig bekomme, ist mir ehrlicherweise egal. Das ist kein Baustein mit dem ich irgendwas fürs Alter kalkuliere. Ich liege, auch jetzt schon, sowieso über der Beitragsbemessungsgrenze (~88k)
 
Danke euch für den Input, hat zwar nur indirekt meine Frage beantwortet, aber immerhin soweit dass ich tatsächlich dazu tendiere, abzuwarten was passiert.
so, zweites Gespräch gehabt und geeinigt. Nun steht - wenn denn auch der Vertrag enthält, was versprochen wurde - dann auch demnächst bei mir ein Wechsel an. Wird spannend nach so vielen Jahren, und mein Team werde ich vermissen. Aber das positive Gefühl überwiegt. Mal abwarten wie mein Chef das auffassen wird ^^
 
Kannst du nicht einfach glatt zum 31.12 kündigen und am 1.1 die neue Stelle anfangen? Habe ich den Grund dafür überlesen, dass du zum 29.12. aufhören möchtest?
 
Frag ich mich auch, einfach auf den 31. kündigen und fertig.
 
Ich kündige zum 31.12., aber meines Wissens nach beginnt die Frist (2 Wochen in meinem Fall) ab bekannt werden bzw. Aussprache der Kündigung. Und das wäre dann der 29.12., wenn ich die Kündigung am Freitag abgebe. Selbstverständlich steht drauf, dass ich zum 31.12. kündige, aber anscheinend ist das in der Probezeit wohl etwas "spezielles". Nur deshalb habe ich mir ja die Gedanken gemacht "was wäre wenn" :)
 
Selbst wenn, das Risiko hatten wir ja erörtert. Sind dann halt 2 Tage weniger Gehalt, GKV Schutz verlierst du erst nach nem Monat. Ich denke du kannst ruhig schlafen :-)
 
Nach meinem Verständnis ist die Frist doch nur, dass man mindestens 14Tage vor dem Temin seine Kündigung (schriftlich) bekundet. Ob man das schon 2 Monate oder 1 Jahr früher macht ist nicht festgelegt. Dazu gibt ja die Terminangabe.
Freitag kündigen und dann direkt in Resturlaub verschwinden ist für mich auch nicht unbedingt nett. Denn es gibt bestimmt noch Informationen, die weiter gegeben werden wollen.
 
Ich kündige zum 31.12., aber meines Wissens nach beginnt die Frist (2 Wochen in meinem Fall) ab bekannt werden bzw. Aussprache der Kündigung. Und das wäre dann der 29.12., wenn ich die Kündigung am Freitag abgebe. Selbstverständlich steht drauf, dass ich zum 31.12. kündige, aber anscheinend ist das in der Probezeit wohl etwas "spezielles". Nur deshalb habe ich mir ja die Gedanken gemacht "was wäre wenn" :)

In der Probezeit ist das einzig spezielle die Kündigungsfrist, die grundsätzlich zwei Wochen beträgt. Das ist der Zeitraum, der mindestens eingehalten werden muss. Du kannst bei Jobantritt 1.1 auch direkt am 2.1 zum 31.3 kündigen, rein theoretisch.

Konterkündigung wäre eine Möglichkeit, aber für zwei Tage wird das kein Arbeitgeber veranstalten, da lohnt das Aufsetzen doch kaum.
 
Die Konterkündigung würde dem Arbeitgeber in diesem Fall wohl auch wenig Unterschied machen, da diese 2 Tage auf das Wochenende fallen.

Oder auch mit Webhilfe https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-i...uster-arbeitgeberkuendigung-in-der-probezeit/
Geht die Kündigung auch zum Monatsende?

Ja, dies geht auch. Obwohl die Frist eigentlich taggenau ist, kann auch zum Monatsende gekündigt werden. Es muss nur mindeststens die 14-tätige Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Praxis wird es dem Arbeitgeber aber egal sein, ob der Arbeitsvertrag zum Monatsende beendet wird oder taggenau. Er wird - was zulässig ist - in der Regel die kürzeste Frist, also 14 Tage wählen.
 
Dann direkt anfechten und auf Wiedereinstellung klagen :d
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh