Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.
Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.