Ampere Smalltalk-Thread (Startpost lesen, Handel nur im Marktplatz!, keine Botanfragen!)

Und 3090FE ist so eine Sache wegen Wärmeleitpads (und den Lüftern). Muss man eigentlich tauschen und wenn man das macht ist die Garantie weg. Also besser wärs die gegen eine 3090 custom zu tauschen. Kostenlos.
Dazu muss ich erst mal an eine ran kommen :)
 
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Dann hätte ich an Deiner Stelle die "GeForce Founders-Karten" Bedingungen zitiert, statt der NVIDIA SHIELD...
Ich habe mich konkret auf die von @hans85 zitierte/verlinkte Quelle bezogen. Leiden denn in dem Thread hier alle unter akutem Sauerstoffmangel :fresse2: :wall:
 
Ich habe mich konkret auf die von @hans85 zitierte/verlinkte Quelle bezogen. Leiden denn in dem Thread hier alle unter akutem Sauerstoffmangel :fresse2: :wall:
Ich war auf der Spalte für die Karten, da ändert sich aber die URL nicht. :cautious:
 
Das ist einfach falsch. Gesetzlicher Gewährleistung gilt für 2 Jahre. Das ist einfach Fakt!
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.
 
Alle Angaben ohne Gewähr. :LOL:
 
Alles schon auf NBB eingeloggt? ^^
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.
Bist du Jurist?

Gut zu wissen :d
 
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.

Das bestreite ich ja auch gar nicht bzw. habe ich auch nicht gesagt. Ich meinte lediglich, dass seitens der Händler die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre bei Neuwaren und mindestens 1 Jahr bei gebrauchten Waren beträgt und die Beweislastumkehr ab 6 Monate ab Kaufdatum in Kraft tritt.

Das es ein Abtretungsverbot des Erstkäufers gibt ist ja auch rechtens. Wird ja auch bei der Founders Edition bspw. angewandt. Der Vertrag des Händlers wird ja mit dem Erstkäufer geschlossen und nicht mit Zweit- oder Drittkäufer
 
Der Jurist in mir kann da nur lachen 🤣
Gewährleistung ist ein Recht. Rechte können abgetreten werden. Allerdings kann in den AGBs ein Abtretungsverbot enthalten sein. Dann DARFST du als Käufer deine Gewährleistungsrechte nicht abtreten. Garantie kann problemlos durch AGB nur gegenüber dem 1. Käufer gelten.
Ein angeblicher Jurist der AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungens) schreibt, das ich nicht lache. Troll woanders^^. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ist dir aber schon klar?
 
Ich habe mich konkret auf die von @hans85 zitierte/verlinkte Quelle bezogen. Leiden denn in dem Thread hier alle unter akutem Sauerstoffmangel :fresse2: :wall:

Er hat zur Warranty Plattform verlinkt wo mehrere Produkte sind. Von NVIDIA SHIELD hat er nichts gesagt, wieso auch in einem Ampere Thread.

Du hast buchstäblich einfach den ersten Satz gelesen und rauskopiert ohne auf den richtigen Warranty Tab zu achten, und regst Dich jetzt über andere auf dass sie nicht lesen 😂
 
ich wollte nur mal auf die Mythen zwischen Garantie und Gewährleistung aufmerksam machen.
Wer momentan eine Karte für die Preise in der Bucht kauft geht das Risiko ein, dass er am Ende mit leeren Händen dasteht.
 
Zum Thema Mindfactory.
Also ich kann mich da nicht beschweren. Ende Februar ist meine 5700XT kaputt gegangen. Bei Mindfactory ein RMA aufgemacht und Reperatur ausgewählt.
Nach 2 Monaten habe ich dann eine Rückzahlung (war zu erwarten) erhalten, das die Karte nicht mehr verfügbar ist.
Ich habe aber den damaligen Kaufpreis voll erstattet bekommen Kein Rückfrage zur Beweislast.
Das einzigste Dumme ist nur, das der Neupreis niedriger war, wie der jetzige Gebrauchtpreis ist.

Und das war nicht das erste Mal, das Mindfactory so gehandelt hatte.
 
Und jetzt die Frage an alle Juristen:

Wie muss ein Vertrag aussehen damit rechtssicher die Einforderung der Garantie/Gewährleistung durch den Erstkäufer für den Zweitkäufer gewährleistet ist?

@Gandulf

Vermutlich genau deshalb hat MF keinen Abzug vorgenommen. Also die haben vermutlich den Ersatz weiterverscalpt :).
 
Er hat zur Warranty Plattform verlinkt wo mehrere Produkte sind. Von NVIDIA SHIELD hat er nichts gesagt, wieso auch in einem Ampere Thread.

Du hast buchstäblich einfach den ersten Satz gelesen und rauskopiert ohne auf den richtigen Warranty Tab zu achten, und regst Dich jetzt über andere auf dass sie nicht lesen 😂
Weil es in der Diskussion nicht um irgendwelche speziellen Marken, Modelle oder Modalitäten ging, sondern ausschließlich um die allgemeine Unterscheidung Garantie vs Gewährleistung. Was daran so schwer zu verstehen ist, verstehe ich nicht.
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
Das ist so einfach nicht richtig. Wie bei mir oben beschrieben.
 
3070.JPG


Wer möchte den Preis erraten?
 
Ich würd mal sagen 849 waren des.
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
Jau, das stand so in etwa auch in meinem Verbraucherzentrale-Link vor nun zig Kommentaren. Vielleicht kommt es so ja besser an, wobei mir der Glaube daran mittlerweile etwas fehlt 🤣
 
Ist doch ganz einfach:
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Allerdings kann sie bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduziert werden. Zudem tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf bestand. Für die Gewährleistung muss der Händler nicht der Hersteller einstehen.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie darf der Hersteller gestalten wie er möchte. Sie darf nur die gesetzliche Gewährleistung nicht ein- oder beschränken.

Die Gewährleistung durch den Händler gilt immer und kann nicht eingeschränkt werden. Die Garantie kann der Hersteller allerdings Zweitbesitzern verweigern.
Das ist so einfach nicht richtig. Wie bei mir oben beschrieben.
Was ist denn daran nicht richtig, außer das die Gewährleistung seitens des Händlers auf den Erstkäufer beschränkt werden kann. Lerne gerne dazu. Aber im großen und ganzen dürfte der Text doch stimmen?!
 
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