[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Vielleicht solltet ihr erstmal die Rechtslage dazu lesen, laut jener hat er auch schon jetzt einen gültigen Vertrag

Mündlicher Arbeitsvertrag - Arbeitsrecht 2019




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Hab mich damit letzte Woche auch erst auseinander gesetzt. Aber muss man so sehen, evtl. Gewinnt man und wird eingestellt, aber was hat man gewonnen, wenn man spätestens nach der Probezeit dann fliegt?

Das as ist ja keine Böswilligkeit vom Unternehmen, sondern oft einfach betriebswirtschaftliche Gründe die sich spontan ergeben haben.

bei mir wird es kommende Woche, bis Donnerstag kündigen, auch verdammt knapp und hoffe, ich bekomme Dienstag den finalen Vertrag per Post...


edit: der neue AG möchte von mir eine Bescheinigung über den alten Urlaub haben, ist das normal? Für mich war der Gedanke naheliegend, dass jeder im alten Job den resturlaub nimmt und im neuen Job nur soviel Urlaub bekommen kann, wie er im Betrieb ist (/12 geteilt).

sprich: aktuell 28 Tage, sind bis Ende März 7 Tage Urlaub. Im April beginne ich die Stelle mit 30 Tagen Urlaub, entsprechend hätte ich nach der Probezeit noch 23 Tage Urlaub. Korrekt?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Man merkt Hugo halt einfach seine absolute Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit in Sachen Versprechen des Personalers/Chefs an. Wenn alles so rosarot wäre warum wechseln dann Menschen überhaupt ihren Job? Es ist verständlich das man sich in seiner Situation an so etwas klammert, aber ein bisschen mehr Pessimismus würde ihm gut stehen.

"...Mehr Geld...","...alles wird ganz locker gesehen...","...kein Zeitdruck...","...Alle sind ganz locker...", "...Das Gehalt (das) ganz schnell steigen kann...", "...die für genau die stelle jemand suchen mit meiner Qualifikation..." -> Das alles zieht man also aus seinem "ersten wirklichen Vorstellungsgespräch" in seiner Berufslaufbahn?!

Und nach der monatlichen Kostenaufstellung ein paar Seiten vorher, in der mehr als nur deutlich wird das da keine riesigen finanziellen Polster vorhanden sind und das es für eine 5-Köpfige Familie mit all den persönlichen Umständen nur einen Hauptverdiener gibt, schmeist man dann seinen Job vorzeitig hin wenn man noch nichts neues schriftliches in der Hand hält? Und das wegen 2 popligen Wochen?
Gerade erst auf den letzten Seiten hatte doch auch einer den Passus mit den Überstunden die aufeinmal doch mit dem Gehalt abgegolten waren. Man setzt sich quasi selber die Pistole auf die Brust.
Im Leben würde ich keinen Arbeitsvertrag unterschreiben den ich nicht ausgiebig vorher mal in Ruhe durcharbeiten konnte.
Das geht schon los bei Fachtermini und endet dann bei den gleichen Fragen wie sie die User hier im Topic stellen.
Trotzdem viel Glück das alles seinen Weg geht ;)
 
Mich wundert ja, daß niemand auf diese 3 Monate Kündigungsbedingung eingeht.
Stehen diese denn in dem Arbeitsvertrag? Gesetzlich hat der Angestellte doch 4 Wochen zum 15./letzten und nur der Arbeitgeber muß zugehörigkeitsabhängig mehrere Monate einzuhalten.
622 BGB - Einzelnorm
 
Also nicht unbedingt ein alltäglicher Job. Klingt aber spannend und recht lukrativ, also alles richtig gemacht.:wink:

Für die Spazialisierung "Mainframe" ist das Gehalt aber nicht gerade üppig.


Der erste Kandidat, der evtl. nicht von der Altersarmut heimgesucht wird :fresse2:

In seinem Profil steht "Frankfurt am Main". Schau mal wie da aktuell die Mietpreise sind..... bis zur Rente wird er auf Sozialhilfe angewiesen sein wenn die Preise weiter so steigen wie in den vergangenen Jahren.
 
Hab mich damit letzte Woche auch erst auseinander gesetzt. Aber muss man so sehen, evtl. Gewinnt man und wird eingestellt, aber was hat man gewonnen, wenn man spätestens nach der Probezeit dann fliegt?

Das as ist ja keine Böswilligkeit vom Unternehmen, sondern oft einfach betriebswirtschaftliche Gründe die sich spontan ergeben haben.

bei mir wird es kommende Woche, bis Donnerstag kündigen, auch verdammt knapp und hoffe, ich bekomme Dienstag den finalen Vertrag per Post...


edit: der neue AG möchte von mir eine Bescheinigung über den alten Urlaub haben, ist das normal? Für mich war der Gedanke naheliegend, dass jeder im alten Job den resturlaub nimmt und im neuen Job nur soviel Urlaub bekommen kann, wie er im Betrieb ist (/12 geteilt).

sprich: aktuell 28 Tage, sind bis Ende März 7 Tage Urlaub. Im April beginne ich die Stelle mit 30 Tagen Urlaub, entsprechend hätte ich nach der Probezeit noch 23 Tage Urlaub. Korrekt?
Ist evtl Standardprozedere - zumindest für Neueinstellungen ab 2. Jahreshälfte interessant. Denn wenn du den vollen Jahresurlaub schon beim alten UN genommen hast, braucht dir der neue keinen mehr geben.
Was es bei dir mit März zu tun hat weiss ich nicht - eventuell Fürsorgepflicht dass du auch am Ende des Jahres wirklich deine 6 Wochen Urlaub hattest oder so
 
Mich wundert ja, daß niemand auf diese 3 Monate Kündigungsbedingung eingeht.
Stehen diese denn in dem Arbeitsvertrag? Gesetzlich hat der Angestellte doch 4 Wochen zum 15./letzten und nur der Arbeitgeber muß zugehörigkeitsabhängig mehrere Monate einzuhalten.
622 BGB - Einzelnorm

stehen bei mir auch im vertrag.
wenn nichts angegeben ist gelten die gesetzlichen regelungen,ansonsten was im vertrag steht.
da gibts dann aber imho noch andere fristen die nach der betriebszugehörigkeit gehen.
das maximum sind dann 7 monate oder so.
sprich der arbeitgeber könnte dich zwar kündigen muss dich aber im schlimmsten fall noch bis monat 7 "durchfüttern".

- - - Updated - - -

Ist evtl Standardprozedere - zumindest für Neueinstellungen ab 2. Jahreshälfte interessant. Denn wenn du den vollen Jahresurlaub schon beim alten UN genommen hast, braucht dir der neue keinen mehr geben.
Was es bei dir mit März zu tun hat weiss ich nicht - eventuell Fürsorgepflicht dass du auch am Ende des Jahres wirklich deine 6 Wochen Urlaub hattest oder so

du bekommst doch eh nur 2,5 tage pro monat und in der probezeit zb gibt es eh keinen anspruch (?) (vielleicht mal n tag um was zu erledigen aber keine 3 wochen).
 
Bezüglich der Urlaubsbescheinigung, wenn du im alten Job 30 Urlaubstage hattest und du beispielsweise zum 30.6. die Firma verlässt, wirst du ja anteilig die Hälfte nehmen (also 15 Tage). Wenn du jetzt im neuen Job auf's Jahr gerechnet nur 25 Tage hast, muss der neue Arbeitgeber dir nur die Differenz zu den 25 gewähren, also in diesem Fall 10 Tage anstatt eigentlich 12,5 Tage für die restlichen 6 Monate.
Ist mir genau so bei meinem letzten Job wechsel passiert. Wenn du aber in beiden Jobs gleichviel Urlaub hast, sollte das im Endeffekt keine Auswirkungen auf deine Tage haben.
 
Ist eigentlich ganz einfach. Urlaub den du im laufenden Jahr beim alten Arbeitgeber bereits genommen hast, muss der neue dir nicht mehr gewähren.
Während der Probezeit kann man nur den Urlaub beanspruchen, den man auch erarbeitet hat (bei deinen 30 Tagen also 2,5 Tage/Monat)
Nach der Probezeit besteht der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, auch ohne dass man den vorher erarbeitet haben muss. Man könnte also ab dem 1.1. 30 Tage Urlaub nehmen, obwohl man in dem Jahr noch keine Minute gearbeitet hat, also eigentlich noch keinen Anspruch erarbeitet hast.

Heißt in deinem Fall:
Urlaub den du bis 31.3. genommen hast wird dir vom Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber abgezogen.
Bis 30.9. musst du dir erst deinen Urlaub erarbeiten bevor du ihn nehmen kannst.
Ab dem 1.10. hast du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub (abzüglich der Tage, die du beim alten Arbeitgeber genommen hattest), kannst also auch schon Urlaubstage nehmen, die du eigentlich erst im Dezember erarbeiten würdest.
 
Auf welcher gesetzlichen Grundlage nimmst du dein Wissen mit dem "Urlaub während der Probezeit"?

Beim Rest bin ich bei dir
 
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
(a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
 
Von Probezeit lese ich da nichts. Nur die ersten 6 Monate
 
Das Gesetz darf aber durch die Probezeit nicht einfach ausgehebelt werden.
 
Genau, deshalb hast du es oben falsch geschrieben
 
Ist eigentlich ganz einfach. Urlaub den du im laufenden Jahr beim alten Arbeitgeber bereits genommen hast, muss der neue dir nicht mehr gewähren.
Während der Probezeit kann man nur den Urlaub beanspruchen, den man auch erarbeitet hat (bei deinen 30 Tagen also 2,5 Tage/Monat)
Nach der Probezeit besteht der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, auch ohne dass man den vorher erarbeitet haben muss. Man könnte also ab dem 1.1. 30 Tage Urlaub nehmen, obwohl man in dem Jahr noch keine Minute gearbeitet hat, also eigentlich noch keinen Anspruch erarbeitet hast.

Heißt in deinem Fall:
Urlaub den du bis 31.3. genommen hast wird dir vom Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber abgezogen.
Bis 30.9. musst du dir erst deinen Urlaub erarbeiten bevor du ihn nehmen kannst.
Ab dem 1.10. hast du Anspruch auf deinen gesamten Jahresurlaub (abzüglich der Tage, die du beim alten Arbeitgeber genommen hattest), kannst also auch schon Urlaubstage nehmen, die du eigentlich erst im Dezember erarbeiten würdest.
Mir würDanke! So verstehe ich das auch. Frage mich da nur, wofür man da die Regelung mit dem alten Urlaub braucht. Für mich ist das vom reinen Verständnis her schon so, dass ich im neuen Job nicht den Urlaub vom alten AG einlöse (Gesetzgeber sieht es wohl anders). Mir würde garnicht einfallen, vom neuen AG mehr als die mir zustehenden (und erarbeiteten) 23 (Rest-)Tage zu verlangen.

*edit*

Arbeite grade den Vertrag durch. Steht auch nichts drin, dass ich in der Probezeit keinen Urlaub nehmen dürfte. Wobei es natürlich wenig Sinn macht, direkt in den ersten 3 Monaten Urlaub zu nehmen. Aber ist ja nicht schlimm. April - Juni kommen hier in Bayern ja genug Feiertage :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass du z.B. einen Urlaub geplant/gebucht hast, dann den AG wechselst und der geplante Urlaub dann in die Probezeit fällt, ist gar nicht so abwegig. Bisher hatte ich allerdings noch nicht den Fall, dass mir der Urlaub dann nicht auch während der Probezeit genehmigt wurde.
 
Andere Frage: Abschluss Zeugnis. Wird das auf den tatsächlich letzten Tag (vor dem Resturlaub) datiert oder auf den regular letzten Arbeitstag des Monats?

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Letzter Arbeitstag laut Vertrag. Wenn du zum 31.05 kündigst, dann der 31.05. Urlaub spielt da keine Rolle, denn du warst dann trotzdem noch bei der Firma angestellt.
 
Andere Frage: Abschluss Zeugnis. Wird das auf den tatsächlich letzten Tag (vor dem Resturlaub) datiert oder auf den regular letzten Arbeitstag des Monats?
Hier war erst vor ein paar Wochen eine ähnliche (oder sogar genau diese) Frage.
Beschäftigungsende und damit auch der Resturlaub sind durch deinen Arbeitsvertrag, bzw. deine Kündigung festgelegt. Das Arbeitszeugnis und damit auch dessen Datum hat damit überhaupt nichts zu tun.
 
Also bei mir kommt dann der 31.3 drauf, obwohl das ein Sonntag ist?

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JA, was ist daran so schwer zu verstehen? :fresse:
Selbst wenn da Weihnachten und Ostern auf einen Tag fällt, du da Urlaub hast und in China ein Erdbeben ist.
 
Ich will doch nur sichergehen, es richtig zu verstehen. Bleib doch Mal locker. Üblicherweise wird das Datum an dem Tag gesetzt, an dem auch unterschrieben wird und das ist hier, da Sonntag, dann ja nachweislich nicht der Fall.

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Bei einer Kündigung, kündigt man in der Regel zur Mitte des Monats (15.) oder zum 30./31.
Und genau das ist das Datum, wie lange du dort noch angestellt bist, egal was für ein Tag das ist, solange er im Kalender existiert.
Wenn du mir nicht glaubst, kannst du dir natürlich einen Fachanwalt besorgen, der dir das noch mal genauer erklärt.
 
Also bei mir kommt dann der 31.3 drauf, obwohl das ein Sonntag ist?
Das Datum des Arbeitszeugnisses hat nichts mit deinem Urlaubsanspruch zu tun, du musst dich nicht nach dessen Datum arbeitlos melden oder sonstwas.

Wenn dein Chef meint dein Arbeitszeugnis am Sonntag, den 31.3 verfassen zu müssen, kann er den 31.03 draufschreiben. Wenn er es am Freitag schon macht, schreibt er halt den 29.03 drauf. Wenn er das Zeugnis heute schreibt, steht halt der 26.02 drauf, und wenn das Zeugnis aus deiner letzten Quartalsbewertung stammt, mag da auch der 20.12.2018 draufstehen. Und wenn dein Chef das Arbeitszeugnis vergisst, du schon weg bist, du aber dann eins nachforderst, kann da auch der 25.04 draufstehen, obwohl du schon ab 01.04 in der neuen Firma bist.
Es ist schlicht und einfach nur das Ausstellungsdatum des Zeugnisses. So wie du einen Brief an einen Freund auch datieren würdest. Man schreibt einfach das Datum drauf, an dem man das verfasst hat, nicht etwa das Datum von dem man vermutet, dass der Brief wahrscheinlich zugestellt werden wird, oder irgendwas anderes.
 
Ich dachte es geht um den Beschäftigungszeitraum?`?!?!?!?!?
 
Genial. Ihr greift mich beide an und jeder von euch vertritt seine Meinung. Dabei hab ich doch genau deswegen gefragt, weil ich mir unsicher war.

Ich muss mein Zeugnis selbst schreiben, insofern bleibt es an mir, das alles korrekt zu machen. Auch so ein Grund, wieso es Zeit wurde zu wechseln, aber das ist ein anderes Thema.


Edit: @ inso: mein, es geht um das Ausstellungsdatum. Das mein Arbeitsvertrag bis zum letzten des Monats geht ist ja klar. Bekomme ja schließlich auch volles Gehalt.


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Zuletzt bearbeitet:
Geht es um das Datum, wann das Zeugnis geschrieben wurde und unterschrieben wurde oder um deine Beschäftigungsdauer in dem Unternehmen?
 
Andere Frage: Abschluss Zeugnis. Wird das auf den tatsächlich letzten Tag (vor dem Resturlaub) datiert oder auf den regular letzten Arbeitstag des Monats?

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Das Datum des Zeugnisses auf den Tag an dem es ausgestellt/unterschrieben wird.
 
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