Wenn Arbeitszeit Vertrauensarbeitszeit ist dann gibt es normalerweise keine Zeiterfassung also auch keine Überstunden [emoji6]
Kann positiv sein ist aber meist negativ für den AN.
Vertrauensarbeitszeit bedeutet nur, dass es praktisch keine Stechuhr gibt, aber nicht zwangsläufig, dass überhaupt keine Zeiten erfasst werden.
Ich habe auch Vertrauensarbeitszeit, muss aber meine Stunden aufschreiben. Das wird ja für die Rechnung an den Kunden benötigt.
Es geht dabei aber rein um die Dauer und das Vertrauen besteht darin, dass ich nicht nur 4 Stunden arbeite, aber dann trotzdem 8h aufschreibe.
Ob ich von 6 bis 14 Uhr arbeite oder von 11 bis 19 Uhr oder von 8-12 + 16-20 Uhr spielt aber keine Rolle und wird auch nicht erfasst. Es interessiert auch keinen ob ich Mo-Fr jeweils 8h arbeite, oder Mo-Do jeweils 9h und am Freitag dann nur 4. Es meckert auch keiner, wenn ich in einer Woche mal nur auf 35h komme und die Woche darauf dann 45h mache.
Ich kann also kurzfristig rumschieben wie ich will.
Was die Überstunden betrifft, gibt es aber eben kein Überstundenkonto. Ich kann also nicht über 10 Wochen verteilt 40 Überstunden ansammeln und mir dafür dann ein halbes Jahr später ne Woche freinehmen (oder auszahlen lassen).
So wirklich negativ für mich ist das nicht. Klar, mit fehlt oben genannte Option, aber ich handle das einfach dadurch, dass ich eben einfach gar keine Überstunden mache oder sie dann eben kurzfristig gleich wieder ausgleiche. Über mehrere Tage/Wochen Überstunden leisten, kommt für mich schlicht und einfach gar nicht erst in Frage. Ist auch von der Geschäftsführung gar nicht gewünscht, muss angekündigt werden und dann kriegt man dafür idR auch eine Sonderregelung. Also wenn ich unangemeldet aufeinmal 2 Wochen hintereinander 50h aufschreiben würde, würde sich die GF bei mir melden und fragen was da los ist.