Da muss ich Dich leider korrigieren: es ist sehr wohl ein Unterschied ob Privatverkauf oder Unternehmen. Bei einem Privatverkauf kann jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden. Das kann ein Unternehmen leider nichtDas nicht, aber die Ware sollte schon keinen essentiellen Defekt vorweisen (was der AGB ja hat), wenns nicht mit dem Defekt beschrieben/angepriesen war. Gebrauchsspuren sind ja gar kein Problem, wenns trotzdem noch wie vorgesehen benutzbar ist. Und ja, man gibt trotzdem keine Garantie/Gewährleistung, das ist davon unabhängig, ebenso interessiert nicht, ob privat oder unternehmen.

Davon abgesehen: Als Verkäufer bin ich immer dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu Qualität und Zustand des Produktes zu machen, also kein arglistiges Verschweigen.
Wenn ich also schreibe, dass ich einen gebrauchten AGB unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche verkaufe, dann fällt der Käufer im Zweifel hinten runter.
Da aber keine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, siehe oben, hat man nun etwas in der Hand.








, also mal wieder viel Text um nix
und jetzt sind alle up 2 date