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Noch nicht rechtskräftig

Landgericht München verbietet Facebook, Whatsapp und Instagram

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Landgericht München verbietet Facebook, Whatsapp und Instagram
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Wie das deutschsprachige Nachrichtenmagazin Focus berichtet, hat das Landgericht München I am Freitag, den 6. Dezember das Anbieten und Inverkehrbringen des Messengers WhatsApp, der Webseite Facebook, der App Facebook Messenger und des Onlinedienstes Instagram in Deutschland verboten. Dies bedeutet prinzipiell, dass die genannten Dienste in ihrer aktuellen Form nicht länger betrieben werden dürfen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, es sei jedoch vorläufig vollstreckbar. 

Grund für das Verbot sind laut Angaben des Landgerichts Patentverletzungen seitens Facebook. Vor dem Münchener Landgericht geklagt hatte das kanadische Unternehmen Blackberry, das vier seiner Patente durch die genannten Plattformen verletzt sieht. Bei den Patenten handelt es sich um Dienste, die im Hintergrund laufen. Blackberry beanstandete unter anderem die Funktion, den gesamten E-Mail-Verlauf via E-Mail zu verschicken, so die Süddeutsche Zeitung.

Damit das kanadische Unternehmen das Urteil vorläufig vollstrecken kann müsste Blackberry eine Sicherheitsleistung in Form eines Geldbetrages beim Landgericht in München hinterlegen. Sobald dieser beim Landgericht eingegangen ist, wäre es möglich, dass Blackberry die Facebook-Dienste in Deutschland stoppen könnte. Zwar wird die Social-Media-Plattform von Mark Zuckerberg das Urteil anfechten und in Berufung gehen, allerdings würde dies die vorläufige Vollstreckung erstmal nicht verhindern können. 

Alternativ könnte Facebook kurzerhand die von Blackberry beanstandeten Funktionen bzw. Dienste stilllegen oder vorübergehend entfernen. Dadurch würde sich das Urteil vorerst revidieren und es müsste neu aufgerollt werden, da es keine akute Patentverletzung seitens Facebook mehr geben würde. 

Aktuell bleibt abzuwarten wie sich das kanadische Unternehmen verhalten wird. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Dienste einfach stillgelegt werden. Der finanzielle Schaden für die Social-Media-Plattform wäre weitaus höher als wenn es zu einer kurzfristigen außergerichtlichen Einigung zwischen den beiden Unternehmen kommen würde. Durch das Urteil konnten sich die Kanadier jedoch eine hervorragende Verhandlungsposition für weitere Gespräche mit Mark Zuckerberg sichern.