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YouTube-Partnerprogramm

Neue Creator benötigen mehr Abrufe

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Neue Creator benötigen mehr Abrufe
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YouTube verdoppelt ab dem 1. Februar 2027 die Zugangsschwellen für sein Partnerprogramm und damit die Beteiligung an seinen Umsatzerlösen, die zuletzt deutlich gestiegen waren. Neue Bewerber benötigen ab diesem Datum neben 1.000 Abonnenten dann entweder 8.000 qualifizierte Wiedergabestunden in den vergangenen 365 Tagen oder 20 Millionen Shorts-Aufrufe innerhalb von 90 Tagen. Bisher genügten dafür 4.000 Stunden, bzw. 10 Millionen Shorts-Aufrufe.

Die Änderung betrifft allerdings nicht alle. Bereits aufgenommene Mitglieder sollen ihren Status behalten und auch die bisherigen Einstiegshürden für die Fan-Funding-Funktionen oder die YouTube-Shopping-Produkte bleiben mit weiterhin 500 Abonnenten sowie entweder 3.000 Wiedergabestunden oder 3 Millionen Shorts-Aurfrufen binnen 90 Tagen unverändert. Wer diese Schwelle erreicht, kann bereits auf Funktionen wie Kanalmitgliedschaften, Super Thanks oder Shopping zugreifen, erhält aber noch keine Beteiligung an den Werbeerlösen. Die höheren Schwellen sind keine Garantie für eine Aufnahme im Programm. YouTube prüft jeden Kanal nach der Bewerbung gegen die Monetarisierungsrichtlinien. Außerdem behält sich YouTube vor, Werbung auch auf Videos von Kanälen auszuspielen, die noch nicht die Voraussetzungen für das Partnerprogramm erreicht haben. Eine Beteiligung an den Einnahmen gibt es in diesem Fall jedoch nicht.

Für Shorts führt YouTube zusätzlich eine laufende Mindestanforderung ein. Ab Februar 2027 müssen Kanäle innerhalb der jeweils vergangenen 90 Tage mindestens 10 Millionen qualifizierte Shorts-Aufrufe erreichen, um weiterhin an der Werbe- und Abo-Umsatzbeteiligung der Shorts teilzunehmen. Fällt ein Kanal darunter, bleibt er im Partnerprogramm und kann mit Langformaten weiter Geld verdienen. Die Shorts-Beteiligung setzt automatisch wieder ein, sobald die Schwelle erneut überschritten wird.

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YouTube stellt die neuen Regelungen mit zusätzlichen Einnahmewegen vor. Premium Lite soll auf alle Länder ausgeweitet werden, in denen YouTube Premium angeboten wird. Für Premium Lite nennt YouTube einen eigenen Pool, in den 60 % der Netto-Aboeinnahmen fließen sollen. Beim normalen Premium-Abo sollen es 30 % sein. Die Verteilung erfolgt nach Wiedergabezeit und Aufrufen, anschließend gelten die Umsatzanteile von 55 % für Langformate und 45 % für Shorts. 

Für Kanäle unterhalb der neuen Shorts-Schwelle kündigt YouTube außerdem Boni für Shopping, Markenpartnerschaften und das Starten, bzw. Verbreiten von Trends an. Konkrete Bedingungen und Beträge beabsichtigt der Konzern zu einem späteren Zeitpunkt mitzuteilen. Die aktuellen Richtlinien sehen vor, massenproduzierte oder austauschbare Inhalte nicht zu monetarisieren. Ein pauschales Verbot von KI-Videos ist damit aktuell nicht verbunden, denn eigenständige Inhalte mit eigener Perspektive bleiben laut YouTube grundsätzlich zulässig.

Die neuen Bedingungen können im YouTube Studio geprüft und akzeptiert werden und treten am 1. Februar 2027 in Kraft. Für neue Kanäle wird der Weg zu Werbeerlösen deutlich schwieriger.

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