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Der Kurznachrichtendienst X beantwortet Auskunftsersuchen des Bundeskriminalamts zunehmend seltener und geht zudem verstärkt juristisch dagegen vor. Ermittler berichten, dass selbst korrekt über den Digital Services Act gestellte Anfragen mit anwaltlichen Schreiben abgewehrt werden. Dies betrifft vor allem Fälle aus dem Bereich der Hasskriminalität, in denen die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet auf Bestandsdaten angewiesen ist, um mutmaßliche Täter zu identifizieren. Bleiben diese Daten aus, müssen Ermittlungen häufig eingestellt werden.
Während im Jahr 2024 mehr als 80 Prozent der angefragten Informationen geliefert wurden, sank die Quote zwischen April und Mai 2025 auf etwa ein Drittel. Zusätzlich zur Ablehnung der Herausgabe legt X umfassende Rechtsbehelfe ein und erklärt die Anfragen laut einem Spiegel-Bericht grundsätzlich für unzulässig. Die Ermittler sehen sich dadurch aktiv behindert. In mindestens sechs Fällen wurden solche Einwände bei bayerischen Staatsanwaltschaften eingereicht, fünf davon bereits als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung im sechsten Fall steht noch aus.
Aus Sicht von Benjamin Krause, leitender Oberstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, offenbart die Situation strukturelle Schwächen im Digital Services Act. Zwar erfüllten die Behörden alle formalen Vorgaben, dennoch beanspruchen Plattformen ein eigenes Prüfungsrecht und entscheiden selbst, ob Daten bereitgestellt werden. Die Folge ist eine Verzögerung oder Blockade der Ermittlungsarbeit, obwohl der Rechtsrahmen eindeutig ist.
Die Haltung von X wird politisch flankiert. Eigentümer Elon Musk sowie die US-Regierung unter Donald Trump äußern regelmäßig Kritik an europäischen Regulierungen wie dem DSA und werfen der EU Einschränkungen der Redefreiheit vor. Beobachter verweisen jedoch darauf, dass sowohl Musk als auch Trump in der Vergangenheit selbst gegen unliebsame Äußerungen vorgegangen sind und den Begriff Redefreiheit in erster Linie nach eigenen Maßstäben interpretieren.