Geforce3M3
Urgestein
- Mitglied seit
- 28.09.2012
- Beiträge
- 111
@PayDay, habe gerade einen halbwegs vergleichbaren Keks: Online was für 300€ bestellt. Der Händler liefert nicht. Sein Telefonanschluss sagt immer, dass niemand erreichbar sei. Er ignoriert mehrere höfliche Emails. Laut Google Bewertungen hatten andere Menschen schon die gleiche Erfahrung mit ihm gemacht. Habe leider per Überweisung bezahlt, also keine Möglichkeit mit Paypal das Geld zu erhalten.
Mache ich nie mehr.
Habe einen Anwalt mit top Bewertungen eine Email geschrieben und den Fall geschildert. Er meinte, dass er mich aufgrund der geringen Summe nicht vertreten kann, da ich am Ende mehr zahlen müsste (für ihn) als die Summe. Er hats natürlich höflich formuliert. Aber, was geil war, er hat mir eine relativ lange Email geschrieben und genau erklärt was ich machen soll.
Key points: Dem Händler erst eine 10-14 Tage frist per formaler Email senden. Wenn er dann nicht reagiert soll ich ihm mitteilen, dass ich ihm eine letzte Chance geben (1-2 Tage mir den Betrag zurückzuüberweisen) und ich ansonsten das gerichtliche Mahnverfahren einleite; geht kostengünstig online : www.online-mahnantrag.de Laut Anwalt schreckt das viele ab und es wird dann zurückgezahlt.
Wenn der Händler darauf auch nicht reagiert kann ich auf Basis des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid beantragen und ggf. die Zwangsvollstreckung betreiben. Eventuell klappt es bei mir so und die Kosten sind zigfach geringer als die Vetretung durch einen Anwalt.

Habe einen Anwalt mit top Bewertungen eine Email geschrieben und den Fall geschildert. Er meinte, dass er mich aufgrund der geringen Summe nicht vertreten kann, da ich am Ende mehr zahlen müsste (für ihn) als die Summe. Er hats natürlich höflich formuliert. Aber, was geil war, er hat mir eine relativ lange Email geschrieben und genau erklärt was ich machen soll.
Key points: Dem Händler erst eine 10-14 Tage frist per formaler Email senden. Wenn er dann nicht reagiert soll ich ihm mitteilen, dass ich ihm eine letzte Chance geben (1-2 Tage mir den Betrag zurückzuüberweisen) und ich ansonsten das gerichtliche Mahnverfahren einleite; geht kostengünstig online : www.online-mahnantrag.de Laut Anwalt schreckt das viele ab und es wird dann zurückgezahlt.
Wenn der Händler darauf auch nicht reagiert kann ich auf Basis des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid beantragen und ggf. die Zwangsvollstreckung betreiben. Eventuell klappt es bei mir so und die Kosten sind zigfach geringer als die Vetretung durch einen Anwalt.