@toscdesign
Die DIN VDE 0100-443 (die klärt wo man Ü-Schutz zu machen hat) und DIN VDE 0100-534 (die klärt wie man das dann techn. macht, das ist nämlich auch nicht so easy) sind seit 10/2016 verabschiedet.
@Louisiana
Leider bestand bist 12/2018 noch eine Übergangsfrist für die alten Normen. die waren also noch gültig.
D.h. dass, sofern die alten Normen für dein Gebäude keinen Ü-Schutz forderten, erst mit quasi Jahreswechsel 2018/2019 die Pflicht für einen Ü-Schutz tatsächlich bestand.
D.h. auch, dass "dein" Elektriker da Unsinn erzählt hat. Wenn gleich es verwunderlich ist, warum man mit Inkrafttreten der neuen Normen (trotz Übergangsfrist) als Bauelektriker (oder Planer)nicht aktiv geworden ist. "Eigentlich muss man es noch nicht zwingend machen, aber "Übermorgen" ist es eh Pflicht, wollen/sollen wir das schon umsetzen?"
Denn sagen wir mal so, den Schadenswert, der da jetzt scheinbar aufgetreten ist, hat in etwa den Wert einer Ü-Schutzanlage. Auch wenn die kein Garant für Schadensfreiheit ist, so ist man quasi jetzt schon auf der Haben-Seite. Ab jetzt wäre man billiger.
Dumm gelaufen. Aber sowas kann man auch noch nachrüsten, je nach Gegebenheiten.
Leider wurde der Ü-Schutz im Allgemeinen oft vernachlässigt. Die Technik an sich ist schon uralt. Nur haben/hatten das viele Elektriker nicht auf dem Schirm.
Mit der Pflicht ist das auch zunehmend einfacher geworden. Das ist schon fast Lego geworden.
Die DIN 18015 (als allgemeines Vertragswerk fürs Bauen) hat auch schon seit ein paar Jahren einen entsprechenden Passus.
(nur kann man die auch bewusst nicht anziehen...)
Dumm gelaufen. Ich rate dazu, sich das mit dem Elektriker unter dem Punkt "Nachrüstung" anzuschauen. Das fängt btw. im Keller an, also nur die Wohnung betrachten ist da nicht.