War denn im Kickstarter angegben, dass Spiel auf Steam erscheinen soll? Sprich, wussten die Baker damals schon, dass man einen Steam-Account benötigen wird?
Wie ist das rechtlich beim Baken? Glaub da hat man keinen Anspruch mehr auf sein Geld oder die Ware?
Beim Vorbestellen dürfte es anders aussehen. Wenn ich für Steam vorbestelle, habe ich auch die Ware auf Steam zu kriegen. Ist das nicht möglich kriege ich immerhin mein Geld zurück. Ist das nicht so, sollte da mal jemand klagen. Wird wohl nur wieder das Problem sein, dass wegen 60€ keiner Klagen will.
Schade eigentlich. So ein Verhalten sollte eigentlich quasi Selbstmord des Publishers/Entwicklers sein. Aber wie immer rennen genug Hanseln rum, die irgendwelche Spiele für existentiell wichtig halten und das Spiel am Ende doch sonstwo kaufen und wenn sie dafür einen Account bei der NSA direkt anlegen müssen.