[Sammelthread] Mopeds & Motorräder

Die Speed Triple ist windschnittig gepackt. Morgen früh geht´s los, 10 Tage Camping mit Zelt zur Isle of Man, Classic TT. Die Motorräder dort sind von 1996 und älter werden aber voll Speed gefahren. 2-Takt, Wankel, alles dabei :)

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Wieviel Auspuff wollen sie?
 
Mal ne frage,

Fährt hier jemand mit earpods ?
Überlege die von Samsung zu holen.
Die haben ja noise cancelling.
Geht sowas gut, mit dem Helm überziehen?

Grüße
 
An sich ja aber warum willst dich quasi gehörlos machen aufm Moped? Als wäre Motorradfahren nicht riskant genug, ohne das man einen seiner Sinne quasi komplett nutzlos macht.
 
Möchte ich ja nicht, Möchte damit die windgeräusche im Helm reduzieren.
Funktioniert dsd so überhaupt?
 
Ich nutze von Alpine so Earplugs (MotoSafe) und kann da nur gutes drüber berichten, filtern echt gut die Windgeräusche.
 
Alpine oder Senner, letztere nutze ich auch. Sehr empfehlenswert.
 
Mal abgesehen davon ob es Blödisinn ist oder nicht sein einziges Gehör einer simulierten Geräuschunterdrückung anzuvertrauen,
es ist nicht erlaubt. Punkt.
Im Falle eines Unfalles, Versicherungsfalles etc trägst du dann Grundsätzlich eine Teilschuld/Mitschuld solange es kein Gehörschutz ist der für entsprechendes Erlaubt ist. Das gilt im übrigen auch für Oropax. Ausschließlich Filtergehörschutz ist im Rahmen der Stvo erlaubt und kann nicht als grundsätzliche Teilschuld gewertet werden.
 
Mal abgesehen davon ob es Blödisinn ist oder nicht sein einziges Gehör einer simulierten Geräuschunterdrückung anzuvertrauen,
es ist nicht erlaubt. Punkt.
Im Falle eines Unfalles, Versicherungsfalles etc trägst du dann Grundsätzlich eine Teilschuld/Mitschuld solange
Schon alleine wenn man am Verkehr teilnimmt trägt man eine Teilschuld. Egal ob mit oder ohne Ohrhörer. Von daher gesehen. Würde es aber trotzdem nicht machen.
 
Schon alleine wenn man am Verkehr teilnimmt trägt man eine Teilschuld.
Das ist so schlicht nicht wahr. Hier käme es ganz klar drauf an, wer mit wem verunfallt und wer was konkret dazu beigetragen hat. Ein Motorrad hat nicht per se eine Teilschuld nur durch Teilnahme am Straßenverkehr. Was du ggf. meinst ist die Betriebsgefahr, die bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges entsteht, da es grundsätzlich dadurch eine abstrakte Gefahr bedeutet und aufgrund welcher ein Halter (!) grundsätzlich für Schäden haftet, die im Betrieb entstehen. Ganz ohne eigens Verschulden.

Ein tatsächliches Verschulden, wodurch sich eine Teilschuld ableiten würde, entsteht dadurch nicht und schon gar nicht für den Fahrer eines Kraftfahrzeuges.
 
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Das ist so schlicht nicht wahr. Hier käme es ganz klar drauf an, wer mit wem verunfallt und wer was konkret dazu beigetragen hat. Ein Motorrad hat nicht per se eine Teilschuld nur durch Teilnahme am Straßenverkehr. Was du ggf. meinst ist die Betriebsgefahr, die bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges entsteht, da es grundsätzlich dadurch eine abstrakte Gefahr bedeutet und aufgrund welcher ein Halter (!) grundsätzlich für Schäden haftet, die im Betrieb entstehen. Ganz ohne eigens Verschulden.

Ein tatsächliches Verschulden, wodurch sich eine Teilschuld ableiten würde, entsteht dadurch nicht und schon gar nicht für den Fahrer eines Kraftfahrzeuge

Du hast mal wieder keine Ahnung! Wenn du es nicht glaubst, dann hole Auskunft bei einem Anwalt für Verkehrsrecht! Der wird es dir bestätigen.
 
Wie meinnst du das denn genau? Bei meinen beiden Motorradunfällen hatte ich keine Teilschuld oder beziehst du dich auf Kopfhörer/Oropax? Hatte zwar keine drin, aber das wurde weder kontrolliert noch irgendwann nach gefragt. War aber auch unerheblich da ich beide male schlicht übersehen wurde.
 
Eine "pauschale" Teilschuld allein durch das Tragen von nicht-zugelassenem Gehörschutz gibt es nicht. Es muss aufgezeigt werden, dass das eingeschränkte Hörvermögen tatsächlich (mit-)kausal für das Unfallgeschehen war. Zum Beispiel wenn dadurch Hupe, Martinshorn o.Ä. nicht wahrgenommen wurden.
Eine grundsätzliche Haftungsquote (Teilschuld) von x-% bei Vergehen XY ist im Zivilprozess gar nicht vorgesehen - zumal dann ja auch noch die Quotelung festgesetzt sein müsste.

Bei der Betriebsgefahr ist zwar erstmal eine Teilschuld vorgesehen, die meist aber dadurch eliminiert wird, dass recht schnell klar ist, ob es für den Fahrer des "betriebsgefährdenden" Fahrzeugs unabwendbar war. Hierbei geht man dann vom "Idealfahrer" aus. Sobald es so ist, ist die Haftung aufgrund der Betriebsgefahr raus und es wird fast immer direkt 0:100 gequotelt. Ist dann etwas hin und her bezüglich der Beweislast aber ziemlich täglich Brot im (Verkehrs-)Zivilprozess.

edit:// Falsch zitiert. Betriebsgefahr ist trotzdem auch! richtig erklärt worden. Hab den Post überarbeitet.
 
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Du hast mal wieder keine Ahnung!
Habe ich. Konsultiere gern eine KI oder, wie du empfiehlst, einen Anwalt. Meine Aussage ist korrekt, deine falsch. Wie immer kannst du nur flamen, wenn man sich deinem Unsinn annimmt.
Er verwechselt es mit haftung des Halters durch betriebsgefahr. Was etwas anderes ist als eine Teilschuld durch Teilnahme am Verkehr. Die grundsätzliche haftung durch betriebsgefahr existiert zwar, jedoch ist jeder Fall individuell zu prüfen, ob daraus eine Teilschuld abzuleiten ist oder diese, weil kein schuldhaftes verhalten belegt werden kann, während der Unfallgegner belegt schuldhaft gehandelt hat, dadurch aufgehoben wird.
Zudem gilt die Betriebsgefshr stets gegen den Halter, nicht den Fahrer.
 
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Eine "pauschale" Teilschuld allein durch das Tragen von nicht-zugelassenem Gehörschutz gibt es nicht. Es muss aufgezeigt werden, dass das eingeschränkte Hörvermögen tatsächlich (mit-)kausal für das Unfallgeschehen war. Zum Beispiel wenn dadurch Hupe, Martinshorn o.Ä. nicht wahrgenommen wurden.
Eine grundsätzliche Haftungsquote (Teilschuld) von x-% bei Vergehen XY ist im Zivilprozess gar nicht vorgesehen - zumal dann ja auch noch die Quotelung festgesetzt sein müsste.

Bei der Betriebsgefahr ist zwar erstmal eine Teilschuld vorgesehen, die meist aber dadurch eliminiert wird, dass recht schnell klar ist, ob es für den Fahrer des "betriebsgefährdenden" Fahrzeugs unabwendbar war. Hierbei geht man dann vom "Idealfahrer" aus. Sobald es so ist, ist die Haftung aufgrund der Betriebsgefahr raus und es wird fast immer direkt 0:100 gequotelt. Ist dann etwas hin und her bezüglich der Beweislast aber ziemlich täglich Brot im (Verkehrs-)Zivilprozess.

edit:// Falsch zitiert. Betriebsgefahr ist trotzdem auch! richtig erklärt worden. Hab den Post überarbeitet.

stimmt auch wieder nicht ganz.
nimmt dir zb bei einem unfall der sanitäter den helm ab und sieht du hast was im gehörgang drin muss dies explizit erwähnt werden, und die "annahme" das du dementsprechend eine mitschuld trägst weil wahrnehmung eingeschränkt, ist nahezu sofort mit drin, und dann muss man erstmal beweißen das es NICHT so war.
 
stimmt auch wieder nicht ganz.
nimmt dir zb bei einem unfall der sanitäter den helm ab und sieht du hast was im gehörgang drin muss dies explizit erwähnt werden, und die "annahme" das du dementsprechend eine mitschuld trägst weil wahrnehmung eingeschränkt, ist nahezu sofort mit drin, und dann muss man erstmal beweißen das es NICHT so war.

Dass es erwähnt werden muss mag stimmen - trotzdem ist es so, dass erstmal nachgewiesen werden muss, dass es unfallkausal war.

In der Realität folgt dann z.B. eine Nachstellung an der Unfallkreuzung mit Full-Scale-Versuch. Straße Tag sperren. Fahrzeuge leihen.
In-Ear-Mikrofone, baugleicher Helm, baugleiches Motorrad. Motordrehzahl auf gleichem Niveau wie bei rekonstruierter Geschwindigkeit usw.
Polizeiauto fährt dann mit eingeschaltetem Martinshorn mehrmals hoch und runter, Motorrad steht an möglicher Reaktionsposition. Es wird alles dokumentiert und nach dem Versuch noch das Windgeräusch berücksichtigt, das im Stand vernachlässigt wurde.
(Fahrversuch auf stillgelegter "Unfallstrecke" mit In-Ear-Mikrofon)
Danach volles Programm mit Auswertung Frequenzspektrum Pi Pa Po.

Dann kommt entweder raus: Ok, man hört es bei den rekonstruierten Geschwindigkeiten zu spät oder: Krass, man hört das Ding wirklich sehr sehr früh, aber der Motorradfahrer aus irgendeinem Grund nicht.
Und dann in diesem Sonderfall kann eine Teilschuld daraus konstruiert werden, da der Unfall eventuell ohne Gehörtschutz vermeidbar gewesen wäre, da er das Martinshorn früher gehört hätte.

Die Teilschuld hängt dann aber wiederum davon ab, ob der Motorradfahrer auch ohne Gehörschutz bei den rekonstruierten Geschwindigkeiten genug Abwehrzeit gehabt hätte um die Kollision zu vermeiden.
 
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