Revan
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Moin, ich habe da mal eine Frage bezüglich ner Freundin. Wir sind uns da nicht wirklich sicher.
Sie hat am 14.10.2014 den A2 gemacht und ist aktuell in der Fahrschule. Morgen hat sie die Prüfung für den offenen Schein. Darf sie dann auch ab morgen offen fahren oder muss sie den 14.10.2016 abwarten? Der Fahrlehrer selber wusste es wohl nicht und beim Straßenverkehrsamt wusste die Frau am Telefon es auch nicht. Sonst würde ich jetzt gleich mit ihrer Maschine los und eben alles machen lassen und ihr die ungedrosselt schon mal hinstellen. Aber wenn die noch einen Monat warten muss, kann sie ja dann nicht mehr fahren. Eigentlich müsste doch aber das Datum der Prüfung zählen, oder? Kann mir nicht vorstellen, dass die morgen die Prüfung ablegt und dann noch einen knappen Monat A2 fahren muss.
Ist es nicht so das sie den Führerschein erst am Stichtag bekommt?
Die Regel ist eigentlich das wenn man den Lappen hat auch fahren darf.






