2. Umfang der Benutzung: G Data gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die Software auf einer vertraglich vereinbarten Anzahl von Computern zu benutzen. Die Nutzung der Software kann sowohl in Form einer Installation auf einer physikalischen Einheit (CPU), einer virtuellen / emulierten Maschine (wie z.B. VMWare) oder einer Instanz einer Terminal Session erfolgen. Ist dieser Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf der vertraglich vereinbarten Anzahl von Computern genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.