Schnabelchen
Enthusiast
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Da hast Du vielleicht mehr Kontext aus anderen Threads als ich, aber ich lese dieser Aussage rein die Frage, ob die Annahme eines Aufhebungsvertrags Konsequenzen im Falle der Probezeitkündigung nach sich ziehen könnte und nicht, ob es einen Unterschied macht.
Aber letztlich wurde die Frage ja ausreichend beantwortet. Bei uns gab es dies Jahr eine Abfindungsangebotswelle und bei einer Beratung durch die Gewerkschaft wurden die Mitarbeiter extra darauf hingewiesen, dass das der Fall ist, weil viele das tatsächlich nicht auf dem Schirm hatten/haben, dass eine Sperre so „spät“ nachträglich noch folgen kann.
Wenn ich ein Aufhebungsvertrag unterschreibe damit ich beim neuen Arbeitgeber direkt anfangen kann. Dieser mich dann aber während der Probezeit wieder entlässt. Hat das dann Konsequenzen für mein Arbeitslosengeld?
Aber letztlich wurde die Frage ja ausreichend beantwortet. Bei uns gab es dies Jahr eine Abfindungsangebotswelle und bei einer Beratung durch die Gewerkschaft wurden die Mitarbeiter extra darauf hingewiesen, dass das der Fall ist, weil viele das tatsächlich nicht auf dem Schirm hatten/haben, dass eine Sperre so „spät“ nachträglich noch folgen kann.