underclocker2k4
Mr. Alzheimer
Grundsätzlich ist das richtig.Beim Einwurfeinschreiben nicht, korrekt
Aber nicht beim normalen Brief also nicht so ein Quatsch verbreiten. Gehen täglich tausende Briefe verloren.
Das Problem ist, du hast bereits (nicht gegenüber uns) den Zugang des Briefes bestätigt.
Damit gilt der Brief als zeitgerecht (Postumlaufzeiten sind bekannt) zugestellt.
Was anderes wäre, wenn der Brief wirklich verloren gegangen wäre.
Dann würdest du ggf. eine Mahnung oder sowas bekommen. Und da könntest du dann ansetzen, weil dir der Sender den Zugang der Rechnung im Zweifel nachweisen müsste.
Dies würde ein Einschreiben oder ein anderer plausibler Nachweise (z.B. persönlichen Abgabe) lösen.