Falscher Prozessor???

ist ja blöde wenn mann z.B ein cpu wechseln möchte oder die graka gleich garantieverlust bescheuert sage ich dazu nur
und bei hardwareversand hätte ich mir eh nichts bestellt. gehören Hardwareversand und atelco nicht zusammen?:confused:
 
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ja, von betr++ würd ich auch nicht sofort ausgehen. aber ich stell mir jemanden vor, der überhaupt gar keine ahnung von computer hat und diverse tools, wie cpu-z, everest nicht kennt und somit blauäugig seinen pc in betrieb nimmt.

THORjunior schrieb:
ist ja blöde wenn mann z.B ein cpu wechseln möchte oder die graka gleich garantieverlust bescheuert sage ich dazu nur
und bei hardwareversand hätte ich mir eh nichts bestellt. gehören Hardwareversand und atelco nicht zusammen?:confused:
ja, aber so ist das nunmal...
 
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Ja, das es nicht ideal ist, mag sein, steht aber ja nicht zur Debatte. Aus sicht der Unternehmen kann ich es verstehen, aber so ist es bei Komplettsystemen oftmals.
 
deswegen darf man auch bei nem Komplettsystem die Seiten öffnen! Um zum Beispiel ne PCI Karte nachzurüsten.
Bei der Gelegenheit kann man ja mal schnell unter den Lüfter schauen.
 
Wenn in den AGBs steht, dass du das Seitenteil nicht öffnen darfst, da sonst die Garantie flöten geht, darf man es halt nicht. Garantie ist eine Freiwillige Leistung Seitens des Herstellers. An der Gewährleistung ändert dies nichts.
 
klar kann man das. aber wenn man irgendnen mist dabei macht und der prozzi beschädigt wird, heisst es garantie ade. aber natürlich passiert das eigentlich nicht so schnell...

AvenDexx schrieb:
Wenn in den AGBs steht, dass du das Seitenteil nicht öffnen darfst, da sonst die Garantie flöten geht, darf man es halt nicht. Garantie ist eine Freiwillige Leistung Seitens des Herstellers. An der Gewährleistung ändert dies nichts.
ja, aber gewährleistung ist pflicht vom gesetzgeber, und da kann nicht dran gerüttelt werden...
 
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in den AGB´s steht immer irgendein Scheiß. ich glaub ma irgendwo gelesen zu haben das man es darf. (Gerichtsurteil)
 
Jeder schaut man mal unter den Deckel. Gereinigt sollte ein Computer auch mal werden. Das kann man wahrlich nicht verbieten.
 
Zwischen Theorie und Praxis liegen aber auch noch Welten. Können, dürfen, wollen, sollen...etc...Da gibt es ja nunmal ettliche Unterschiede. Es wird einem soviel verboten, was keinen Sinn ergibt.

Was das Gerichtsurteil angeht, so ist das natürlich eine feine Sache. Bin definitv dafür, dass man zumindest in den Rechner reinschauen darf. Meine auch, dass ich davon schon gehört habe. Ging es da zufällig um die Aufrüstung von Arbeitsspeicher?

Ich meine, sowas ist ein Präzedenzfall, aber ein anderes Gericht könnte noch immer anders entscheiden. Daher gilt der Grundstz: Entweder beim Hersteller nachfragen oder ersteinmal so akzeptieren, wie es in den AGBs, bzw. im Kaufvertrag geregelt ist. Schließlich wurde es beim Kauf so akzeptiert.
 
ging glaub um ne TV Karte damals. aber wenn ein Gericht entschieden hat sollte das gelten und fertig. ausserdem muss man am ende eh rein schgauen um zu sehen was nun los ist......
 
Gericht ist aber nicht gleich Gericht. Kreisebene, Landesebene, Bundesebene. Wenn es wirklich was festes ist, was auch wirklich übergreifend Wirkung haben soll, müsste es der Bundesgerichtshof beschließen. Auf Landesebene können sich die Urteile noch immer unterscheiden.

Man selber muss ja nicht reinschauen. Dazu gibt es dann ja den Kundendienst oder PC-Fachkräfte in irgendwelchen Shops. Wenn die es machen ist es auch was anderes, wie wenn es Otto-Normalverbraucher macht, zu denen wir auch zählen.
 
Erstmal anrufen und wenns sein muss mit Gericht drohen(Falls sie ihn nicht umtauschen)
 
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