Einfuhrabgaben für RMA Speicherersatz?

flyingjoker

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Ich habe meinen Speicher nach G-Skill Veldhoven mit der RMA-Uhel (RMA# ER214251) geschickt.
Habe jetzt vom Zoll eine nachricht bekommen das ich Einfuhrsteuer auf den Speicher bezahlen soll.
Weil der aus Taiwan kommt.
Ist das jetzt normal das ich das bezahlen muss?
 
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Eigentlich nicht. Du hast ja nichts gekauft, musst demnach keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Du müsstest belegen, dass der Speicher dir gehört und bereits durch deinen damaligen Kauf ausreichend versteuert wurde. Zb. durch deine Rechnung vom Speicher und die Dokumente aus der RMA-Sache.

Die beim Zoll sehen das ja sicher nicht. Die sehen nur da kommt Ram aus Taiwan (nicht EU) der mehr als ca. 25€ wert ist -> Einfuhrumsatzsteuer.

Würde mal anrufen und das so erläutern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe aber keine Rechnung mehr, deswegen habe ich die RMA ja direkt über G-Skill in Holland gemacht.
Ich kann nur die RMA belegen.
Eigentlich nicht. Du hast ja nichts gekauft, musst demnach keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Du müsstest belegen, dass der Speicher dir gehört und bereits durch deinen damaligen Kauf ausreichend versteuert wurde. Zb. durch deine Rechnung vom Speicher und die Dokumente aus der RMA-Sache.

Die beim Zoll sehen das ja sicher nicht. Die sehen nur da kommt Ram aus Taiwan (nicht EU) der mehr als ca. 25€ wert ist -> Einfuhrumsatzsteuer.

Würde mal anrufen und das so erläutern.
 
Der typische Zollbeamte will aber irgend ein Dokument haben was bestätigt, dass der RAM dir gehört.
Notfalls den Kontoauszug wann es gekauft wurde und den Händler anschreiben er soll dir die Rechnung nochmal ausdrucken.
 
Sonst eventuell ein schreiben von G.Skill, dass der Ram im Zuge eines Austauschs an dich geschickt wurde und nicht gekauft wurde. Die müssen das Problem ja kennen.
 
Hallo flyingjoker,

kurz zur Erklärung.
Wenn der reklamierte Speicher nicht direkt bei uns in den Niederlanden vorrätig ist, wird er meist direkt von Taiwan zum Kunden geschickt.

Er wird von uns auch als RMA Austausch deklariert, leider wird dass je nach Zollstelle nicht immer als "ausreichend" hingenommen.

Wie meine Vorredner schon sagten, wäre es das Beste wenn du die Rechnung als Beleg des Eigentums vorweisen kannst.

Ansonsten musst du versuchen dich mit dem zuständigen Zollmitarbeiter in Verbindung zu setzen, und Ihm den Sachverhalt schildern.

Mit freundlichen Grüßen

Phil

Mit freundlichen Grüßen

Phil
 
Kann ich von ech vielleicht eine Bestätigung bekommen das ich den nur über RMA getauscht habe, und nicht gekauft habe?
Einen Rechnungsbeleg habe ich leider nicht.
Hallo flyingjoker,

kurz zur Erklärung.
Wenn der reklamierte Speicher nicht direkt bei uns in den Niederlanden vorrätig ist, wird er meist direkt von Taiwan zum Kunden geschickt.

Er wird von uns auch als RMA Austausch deklariert, leider wird dass je nach Zollstelle nicht immer als "ausreichend" hingenommen.

Wie meine Vorredner schon sagten, wäre es das Beste wenn du die Rechnung als Beleg des Eigentums vorweisen kannst.

Ansonsten musst du versuchen dich mit dem zuständigen Zollmitarbeiter in Verbindung zu setzen, und Ihm den Sachverhalt schildern.

Mit freundlichen Grüßen

Phil

Mit freundlichen Grüßen

Phil
 
Habe heute nochmal mit dem Zoll in Oldenburg Telefoniert.
Die wollen entweder 20€ sehen oder die schicken den Speicher zurück.

Ich muss etwas im Ausland (Drittland) reparieren lassen. Wie gehe ich vor, um bei der Wiedereinfuhr keine Zölle oder Steuern zu zahlen?
Einfuhrabgabenfrei sind diese wieder eingeführten Waren nur dann, wenn es sich um kostenlose Garantiereparaturen handelt. Entsprechende Nachweise (z.B. durch Vorlage eines Garantiescheines) müssen der Zollstelle bei der Wiedereinfuhr der ausgebesserten Waren im Rahmen des Zollverfahrens "passive Veredelung", nachfolgend PV, vorgelegt werden.
Die Überführung in das Zollverfahren geht so:
Der defekte Gegenstand wird vor der Ausfuhr der örtlichen Zollstelle gestellt, d.h. vorgeführt, und zu diesem Verfahren angemeldet. Das entsprechende Formular hat die Vordrucknummer 0749 (im Formularhandel erhältlich). Es ist ein Verbundvordruck des EG-einheitlichen "Einheitspapiers", das zusätzlich die Ausfuhranmeldung beinhaltet. Daraufhin stellt die Zollstelle dem hiesigen Absender der Ware im Rahmen der Ausfuhrabfertigung einen "Veredelungsschein" aus. Wenn dieser Veredelungsschein bei der späteren Wiedereinfuhr des reparierten Gegenstandes der Einfuhrzollstelle vorgelegt wird, werden die Zölle und Steuern nur auf der Grundlage der Reparaturkosten berechnet und nicht vom Gesamtwert der Ware. Sollte es sich nachweislich um eine kostenlose Garantiereparatur gehandelt haben, werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Ob sich der Aufwand mit dem PV-Verfahren im Vergleich mit den möglichen Zoll- und Steuervorteilen lohnt, muss jeder für seinen Einzelfall entscheiden. Viele Waren sind zollfrei oder haben geringe Zollsätze. Die Einfuhrumsatzsteuer kann in vielen Fällen beim Vorsteuerabzug berücksichtigt werden.
Handelt es sich bei der Ausbesserung um einen Vorgang ohne "kommerziellen Charakter", d.h. eine Ausbesserung die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Einführers bestimmt sind, so kann das dargestellte Zollverfahren vereinfacht werden. Die vorherige Ausstellung des Veredelungsscheines kann entfallen. Das PV-Verfahren kann bei der Wiedereinfuhr beantragt und bewilligt werden. Jedoch hat der Einführer auch in diesem vereinfachten PV-Verfahren alle Nachweise vorzulegen, die die Zollstelle bei der Wiedereinfuhr für die Beurteilung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Dies können z.B. sein: eine Garantieurkunde, Schriftwechsel in Bezug auf den Reparaturanspruch, die Reparaturrechnung, die frühere Kaufrechnung.

Da ich den Speicher nicht nach Taiwan geschickt habe und vorher das nicht vorher mit Formular Angemeldet habe, sondern einfach neuer Speicher aus Taiwan ohne Anmeldung gekommen ist, wird der als Neuware gezeichnet.
Was soll ich jetzt machen? Klär G-Skill in den Niederlanden das, oder soll ich den zurück schicken lassen und mir den aus den Niederlanden schicken lassen?

---------- Post added at 16:51 ---------- Previous post was at 16:50 ----------

Herr Büssing
Hauptzollamt Oldenburg
Zollamt Kreyenbrück
An der Kolckwiese 7
26133 Oldenburg

Tel.: 0441/94414-107
Fax: 0441/94414-125
 
für den Fall gilt der letzte Absatz, denn du als "Importeur" bist privatkunde, es ist persönlicher Ge oder Verbrauch, da es ein GarantieAUSTAUSCH ist.

Der Zoll und der Spediteur agiert auf Grund der Rechnungen die der Absender aus Taiwan beigelegt hat ..sind diese schlicht fehlerhaft verfasst kommt es zu diesen PRoblemen.

Der Kunde weist also dem Zoll oder dem Spediteur mit dem Schriftverkehr der RMA nach dass es sich um einen kostenlosen Austausch handelt bei dem keinerlei Zahlungen vom Einführer geleistet werden weder für Transport noch für Ware. Im besten Fall hängt er die original Rechnung der kaputten Teile mit dran, und die zu beschaffen sollte ja wohl möglich sein selbst wenn man sie nicht mehr selbst da hat..dann fragt man
halt da wo man sie gekauft hat nach einer Kopie.

PS Ich bin selbst in der Branche. Der Zoellner agiert übrigens Typisch..bloss den armen Privatempfänger im Dunkeln lassen und ihn den Gesetzestext interpretieren lassen. Das ist seine Aufgabe, immer zum Vorteil der Bundesfinanzverwaltung die Auslegung zu machen.

Im übrigen ist es ein Armutszeugnis von GSKILL und dem Spediteur dass du hier der dumme bist.

Darf man fragen wer der Spediteur ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Spediteur ist EMS Express Mail Service Postal Administration Republic of China
Der Zoll sagt aber die Rechnung wäre ungültig, da die Ware mit 1$ gekennzeichnet ist.
Und es neue Ware ist, und mit dr Alten nichts zu tun hat.
Denkst du die werden den Speicher zurückschicken? Versichert nach Taiwan kostet 35€
für den Fall gilt der letzte Absatz, denn du als "Importeur" bist privatkunde, es ist persönlicher Ge oder Verbrauch, da es ein GarantieAUSTAUSCH ist.

Der Zoll und der Spediteur agiert auf Grund der Rechnungen die der Absender aus Taiwan beigelegt hat ..sind diese schlicht fehlerhaft verfasst kommt es zu diesen PRoblemen.

Der Kunde weist also dem Zoll oder dem Spediteur mit dem Schriftverkehr der RMA nach dass es sich um einen kostenlosen Austausch handelt bei dem keinerlei Zahlungen vom Einführer geleistet werden weder für Transport noch für Ware. Im besten Fall hängt er die original Rechnung der kaputten Teile mit dran, und die zu beschaffen sollte ja wohl möglich sein selbst wenn man sie nicht mehr selbst da hat..dann fragt man
halt da wo man sie gekauft hat nach einer Kopie.

PS Ich bin selbst in der Branche. Der Zoellner agiert übrigens Typisch..bloss den armen Privatempfänger im Dunkeln lassen und ihn den Gesetzestext interpretieren lassen. Das ist seine Aufgabe, immer zum Vorteil der Bundesfinanzverwaltung die Auslegung zu machen.

Im übrigen ist es ein Armutszeugnis von GSKILL und dem Spediteur dass du hier der dumme bist.

Darf man fragen wer der Spediteur ist?
 
genau da liegt der hund begraben typischer weise ..denn china deklariert mit vorliebe unter wert oder schlampig...
die müssen schon den korrekten Wert angeben aber eben nur für Zollzwecke . Der Grund der Einfuhr muss aber eben auf kostenlose Garantieleistung deklariert sein, selbstverständlich ist bei einem Austausch die Ware NEU (das wollen wir doch mal hoffen^^). Du kannst zwar die Annahme verweigern aber das heisst nicht dass der zoll auf Einfuhrabgaben verzichtet, denn leider haftet man als Importeur für die Einfuhr egal ob man den Versand nur bekommt und mit der Rechnungserstellung nichts
am Hut hatte. Heilen kann man das wie ich es dir bereits beschrieben habe. Zudem hat der Zoll einen Ermessensspielraum und kann dir das auch freischreiben wenn er davon überzeugt ist dass du die Wahrheit sagst.

EMS ist kein spediteur in Deutschland, wer ist der deutsche Frachtführer? Etwa TNT Express?

Die Kosten für eine Rücksendung bei Verweigerung der Annahme kann höchstens GSKILL versuchen
bei dir einzutreiben oder abzubuchen du musst dafür gar nix vorstrecken..da du aber ein defektes produkt
besitzt dass du bezahlt hast bleibst du im schlimmsten fall auf diesen Kosten sitzen wenn GSKILL deine
Verweigerung nicht akzeptiert. Allerdings könntest du dann darauf bestehen die original ware zurückzuerhalten,
was wiederum GSKILL in Verzug setzt.

Eine kulante Regelung durch GSKILL wäre hier äusserst angebracht und sollte auch von denen geregelt werden
und zwar von A-Z.

Im übrigen wäre eine auf Kulanz basierende Erstattung / Gutschrift die kostensparendste Methode im vorfeld gewesen da keine weiteren Transportkosten angefallen wären. Ich verstehe die Hersteller dann manchmal auch nicht, gerade wenn es innerhalb des Garantiezeitraums ist und die Ware bereits nach Holland eingesendet wurde, also auch ein Missbrauch kaum zu vermuten ist, bzw kaum nachzuweisen wäre dass eine vorsätzliche Beschädigung vorliegt...bei RAM sowieso. Ein Hersteller der so agieren würde hätte mich als weiterhin treuen
Kunden behalten und ich wäre sofort losgezogen um wieder GSKILL Ram zu kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@joker

Du brauchst die Posts nicht zitieren, auf die du antwortest. Das ergibt keinen Sinn. Einfach so antworten reicht vollkommen aus. Zumal im Moment nur ihr beiden schreibt.
Im Notfall reich auch ein @"Ersteller des Posts", damit man deine Antwort zuordnen kann.

Schick den ganzen Vorgang zu GSkill, die sollen sich drum kümmern, die haben es ja schließlich auch so angeleiert....
 
Ich habe eine mail in Mittelmäßigem Englisch an <rma@gskill.com> geschrieben, habe noch 7 Tage, dann fallen Lagergebühren beim Zoll an.
Den Deutschen Spediteur weiß ich nicht, habe nur den Zettel von EMS + Zollschreiben.

---------- Post added at 19:00 ---------- Previous post was at 18:55 ----------

Originalrechnung ist nicht mehr vorhanden, und wo es gekauft wurde weiß ich auch nicht mehr, deswegen hatte ich mich ja direkt an G-Skill gewandt.
 
ehrlich gesagt -...zahl lieber die 20€ und hast deine Ruhe + keine Wartezeit mehr...lass dir das quittieren , scanne das ein und schicke es zu gskill
damit die dir nen amazon gutschein oder sonstwas nettes zukommen lassen können.
 
Das hat der Händler verbockt bzw der hersteller. Würde da nochmal anklopfen.
Meine RMA Hdd kam auch aus Korea, da stand extra, dass sie wegen RMA zollbefreit ist..
 
ja aber da er nun den deutschen zoll an der backe hat und 7 tage keine zeit sind für einen hersteller auf irgendwas zu reagieren geschweige denn
aus china korrigierte rechnungen anzufordern , sind lächerliche 20€ jetzt bezahlen und auf eine kulante Regelung im Nachhinein bauen für ALLE beteiligten die optimale Lösung. Alles andere wäre den Aufwand nicht wert und vor allem nicht die ungewissheit über den Ausgang des Ganzen.
 
Hallo flyingjoker,

ich habe heute von G.SKILL aus Taiwan die RMA Rechnung bekommen, bei der die Ware eindeutig als RMA ohne Wert gekennzeichnet ist.
Auch der Vermerk, dass es im Auftrag des Office in den Niederlanden getätigt wurde ist drauf.

Dieses Dokument liegt jeder RMA normalerweise bei.

Ich habe dir gerade eine PN geschickt.

Mit freundlichen Grüßen

Phil
 
Würde den Ram zurückgehen lassen und dich bei G.Skill beschweren.
Sollen die dir Ram aus der EU schicken.
 
Ich werde es erstmal so Probieren, mit dem Schreiben, ansonsten das:
Dear Customer,

Please show customs the attached invoice to prove that the package is an RMA and should not incur any customs duty.

If that doesn’t work, please reject the package, and we will reroute the replacement package through the Netherlands.

We sincerely apologize for the inconvenience. Thank you for your understanding.

Best Regards

RMA Department
 
@flyingjoker wie ist denn die Sache ausgegangen?
(Bin gerade selber am überlegen, ob es sich lohnt eine defekte SSD nach Taiwan (5 year warranty) oder in die Niederlande (2 Jahre Gewährleistung) zu schicken.)
 
Hallo @helge.

Du kannst dich gern mit Details zu deinem Problem direkt bei mir melden, dann helfe ich dir gern weiter.

Die SSD sind jedoch soweit ich informiert bin EOL und werden gegebenenfalls ungleich getauscht.

Gruß
Cody

Technischer Support
G.SKILL Deutschland
 
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