Jesus
Neuling
Hallo, hab mal ne kurze Frage.
und zwar hab ich über Ebay was verkauft und der Geier hat nicht bezahlt. Die Ebaygebühren/Provision von etwa 20 Euro wurden mir natürlich vor kurzem per Lastschrift abgebucht.
Da ich nicht wusste dass man in so einem Fall beantragen kann dass man die Gebühr erstattet bekommt habe ich nun blöderweise die Frist verpasst in der man das beantragen kann.
Daher wollte ich fragen ob ich die Lastschrift einfach zurückgeben kann. Weiss jemand ob Ebay dann Schritte gegen mich einleiten wird bzw kann?
Ich sehe mich schon irgendwie im Recht aber das ist wohl nur meine Meinung.
Gruß Jesus
und zwar hab ich über Ebay was verkauft und der Geier hat nicht bezahlt. Die Ebaygebühren/Provision von etwa 20 Euro wurden mir natürlich vor kurzem per Lastschrift abgebucht.
Da ich nicht wusste dass man in so einem Fall beantragen kann dass man die Gebühr erstattet bekommt habe ich nun blöderweise die Frist verpasst in der man das beantragen kann.
Daher wollte ich fragen ob ich die Lastschrift einfach zurückgeben kann. Weiss jemand ob Ebay dann Schritte gegen mich einleiten wird bzw kann?
Ich sehe mich schon irgendwie im Recht aber das ist wohl nur meine Meinung.
Gruß Jesus