Könnte ich mit ner dämlichen Rentenversicherung wahrscheinlich ja genauso machen. Wenn das Pflege-Thema erledigt ist, einfach ruhen lassen bis zur Rentenzahlung. Zumal die ja oft auch noch ne Kapitalwahloption haben. Also kein wirkliches Argument.
Wenn, dann müsste ne Regelung her, dass man mit dem selbst angesparten (bzw. der dafür fälligen Sparrate zum Eintritt des Pfleszenarios) bei Kapitalverzehr ab Rentenalter bis durchschnittlichem Sterbealter auf 48 % des letzten Einkommens (innerhalb der BBG) kommt. Das wäre fair gegenüber den mistigen Vericherungsverträgen, mit denen der Staat nur die Versicherungsgesellschaften subventioniert, bzw. reich macht.