[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

So ist's leider. Also entweder mit Zielgehalt X einpendeln und die eigenen Kosten begränzen. Oder versuchen deutlich mehr zu verdienen, um dann irgendwann einen Gang zurück schalten zu können, wenn man finanziell einigermaßen gut aufgestellt ist. 🤷‍♂️

Ich verdiene aktuell ca. 4100€ netto im Monat aufs Jahr gerechnet. Wenn meine Frau in 1-1,5 Jahren auch wieder mit 50% einsteigt (wahrscheinlich E13 TV-L Stufe 3) dann bin ich schon fast geneigt weitere Sprünge lieber in weniger Wochenarbeitszeit zu nehmen. Uns geht es prinzipiell ziemlich gut und um alle meine weiteren Träume umzusetzen müsste das Gehaltsplus schon massiv sein.

Mehr Geld ist immer geil aber von 200€ netto mehr kann ich mir leider auch keinen 911er leisten :fresse:
 
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Ich verdiene aktuell ca. 4100€ netto im Monat aufs Jahr gerechnet. Wenn meine Frau in 1-1,5 Jahren auch wieder mit 50% einsteigt (wahrscheinlich E13 TV-L Stufe 3) dann bin ich schon fast geneigt weitere Sprünge lieber in weniger Wochenarbeitszeit zu nehmen. Uns geht es prinzipiell ziemlich gut und um alle meine weiteren Träume umzusetzen müsste das Gehaltsplus schon massiv sein.
Ja genau das meine ich. Wenn man gut aufgestellt mit Wohnen/Lebenserhaltung/Altersabsicherung ist, dann kann man wirklich überlegen sich einfach einzupendeln und das beste draus zu machen. Mehr Freizeit ist immer besser und für mich persönlich der größte Luxus.

Ich werde noch versuchen ein paar Jahre so viel wie möglich zu verdienen, um dann auch mal einen Gang runter zu schalten.
 
@drunkenmaster Wenn du freiwillig versichert bist, ist es ja eh egal. Wenn du in der PKV bist, könntest du wieder zurück wechseln aber auch bleiben.
Kommt drauf an.

Wenn PKV versichert und Vorjahr über der JAEG, dieses Jahr drunter, kann man sich für die aktuelle Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen, um nicht in die GKV zurück zu müssen. Sonst nicht.

Die BBM ist hier irrelevant und dienst ausschließlich zur Limitierung des GKV beitrags, ausgenommen Sonderzahlungen wie weihnachts- und Urlaubsgeld. Da gilt die BBM nicht.
 
Ich lege Veto gegen diese Aussage ein. Wenn man durch Anpassung wieder unter die JAEG fällt, wird man wieder gkv pflichtig und muss zurück in diese.
Nein, siehe Beitrag über dir
 
Welche gkv lässt einen denn zurück wechseln? Keine, das ist doch der Haken bei der Sache.
Außer man ist privatinsolvent oder das Jobcenter zahlt.
Sonst würden die Rentner ja alle zurück in die gkv wechseln sobald sie durch die Rente weniger brutto haben und die Beiträge der pkv steigen.
 
Du schmeisst da einiges durcheinander. Und die GKV muss dich nehmen wenn du pflichtig bist weil du wieder unter die JAEG fällst. Kontrahierungszwang. Rentner sind ein anderes Thema, sind schliesslich keine Arbeitnehmer. Und haben kein Jahreseinkommen aus abhängiger Arbeit mehr. Die JAEG ist ja keine Einkommensgrenze sondern die Jahresarbeitsentgeldgrenze. Und ein Renter hat kein Jahresarbeitsentgeld mehr.

Nein, siehe Beitrag über dir
Deine eine Ausnahme widerspricht nicht der grundsätzlichen Regel. Jedes detail hier nun darzustellen sprengt den Rahmen. Grundsätzlich gilt, unter JAEG, GKV. Ausnahme ist, wie von dir beschrieben, unter anderem, wenn diese grenze ABSEHBAR nur kurzzeitig unterschritten wird. Unterschreitest du sie künftig dauerhaft, gkv. Und eben nur eine wahl und du musst es aktiv einfordern. Tust du nichts, gkv. Ein pkv bestandschutz existiert nicht.
 
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Welche gkv lässt einen denn zurück wechseln? Keine, das ist doch der Haken bei der Sache.
Außer man ist privatinsolvent oder das Jobcenter zahlt.
Sonst würden die Rentner ja alle zurück in die gkv wechseln sobald sie durch die Rente weniger brutto haben und die Beiträge der pkv steigen.
Was du beschreibst ist die Rückkehr, während der selben Tätigkeit, wenn du bereits über 55 bist.
Wechselst du die Arbeitsstelle und bist dann vom status pflichtig, greift diese auch wieder.

Als Rentner, der sein Leben lang in der PKV war, finanzielle Probleme im Alter hast, hast du die Ersparnis zur GKV nicht genutzt. Legst du die Differenz an in Kapitalanlagen oder Altersrückstellungen, solltest du immer finanziell besser gestellt sein.

Der Umkehrschluss bei freiwilligen GKV Rentnern ist, dass alle möglichen Einkommensarten prozentual veranschlagt werden.

BAV, Mieteinnahmen, etc
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Die TK hat das ganz gut zusammengefasst. Wer unter der JAEG fällt und das knapp, kann einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen.
Ist nicht ganz korrekt. Du musst zwischen der letzten und der aktuellen liegen. Fällt dein Einkommen auch unter die vorherige, weil z.b. Stunden reduziert, gibt's keine Befreiung
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wenn diese grenze ABSEHBAR nur kurzzeitig unterschritten wird.
Diese Regelung gibt es nicht und ist falsch.
Liegst du zwischen beiden JAEG, kannst du dich befreien lassen. Punkt.

Die Befreiung gilt so lange du diese Beschäftigung ausübst, bei exakt diesem Unternehmen. Egal ob du nur noch 2k brutto hast irgendwann
 
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Wer unter der JAEG fällt und das knapp, kann einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen.
Nur wenn das unterschreiten zeitlich behrenzt ist. Steht doch da.

@def das sind doch alles ganz spezifische Ausnahmen. Die generelle Regel besteht weiter. Und pomm nannte keinen Spezialfall sondern den normalfall. Der konkret von dir genannte fall ist zudem hochgradig gefährlich für den AN. Den er kommt nur noch durch einen Jobwechsel zurück in die GKV. Und wie man mit 2k brutto noch einen PKV Tarif zahlen will…
 
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Darauf haben wir uns doch hier bezogen?! Hatte jetzt nicht gelesen das hier irgendwer in Teilzeit geht, sondern wenn das Einkommen durch die Verschiebung der Grenzen knapp darunter liegt.
Dann gilt (Zitat von der TK):

  • die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben wird und das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer dann wieder darunter liegt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres ein. Möchten Beschäftigte dennoch in der PKV bleiben, können diese einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
 
Auch dann besteht eben die Regel. Man kann sie dann aussetzen, wenn man aktiv wird, wenn das einkommen zwischen alter und neuer liegt und nur solange wie man bei exakt diesem AN und ich meine auch selben Job bei diesem AN bleibst. Also sehr spezifisch. Eine Ausnahme eben. Nicht die Regel. Das zeigt sich ja schon eben daran, dass du es aktiv einfordern musst.
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Diese Regelung gibt es nicht und ist falsch.
Diese Regelung gibt es auch, siehe TK Seite. Da hab ich aber grad an dir auch vorbeigesprochen. Ist ja eine andere kosntellation.
 
Auch dann besteht eben die Regel. Man kann sie dann aussetzen, wenn man aktiv wird, wenn das einkommen zwischen alter und neuer liegt und nur solange wie man bei exakt diesem AN und ich meine auch selben Job bei diesem AN bleibst. Also sehr spezifisch. Eine Ausnahme eben. Nicht die Regel. Das zeigt sich ja schon eben daran, dass du es aktiv einfordern musst.
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Diese Regelung gibt es auch, siehe TK Seite. Da hab ich aber grad an dir auch vorbeigesprochen. Ist ja eine andere kosntellation.
Du musst so oder so aktiv werden. Entweder um die PKV zu beenden oder ins ruhen zu bringen, oder um dich zu befreien.

Das hat nix mit Ner Ausnahme zu tun sondern ist die Regel, die mich über Jahre in dem job begleitet hat.
 
Auch dann besteht eben die Regel. Man kann sie dann aussetzen, wenn man aktiv wird, wenn das einkommen zwischen alter und neuer liegt und nur solange wie man bei exakt diesem AN und ich meine auch selben Job bei diesem AN bleibst. Also sehr spezifisch. Eine Ausnahme eben. Nicht die Regel. Das zeigt sich ja schon eben daran, dass du es aktiv einfordern musst.
Nein, der AG spielt da keine Rolle. Du musst lediglich nachweisen, das du anderweitig (privat) versichert bist. Kann man auf der verlinkten Seite und im Antrag nachlesen.

 
Nein, der AG spielt da keine Rolle. Du musst lediglich nachweisen, das du anderweitig (privat) versichert bist. Kann man auf der verlinkten Seite und im Antrag nachlesen.

Das ist leider falsch.
Die Befreiung ist ausschließlich, wie schon mehrfach erwähnt, auf die aktuelle Tätigkeit bezogen.
Eine andere Befreiung gibt es nicht, sofern wir hier immer noch von der selben Ausgangssituation eines Arbeitnehmers unter der JAEG sprechen.

Das du einen Nachweis erbringen musst woanders versichert zu sein hat nichts mit PKV zu tun. Das ist generell verpflichtend.

Ob du weiterhin in der PKV versichert sein kannst, hängt von der Befreiung ab.
Ohne die kannst du höchstens doppelt versichert sein, was finanziell keinen Sinn macht.
 
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Definitiv gilt die Befreiung nur beim aktuellen AG. Wechselst du, wird neu geprüft. Liegt das gehalt dann unter der jaeg musst du in die gkv. Das ist im SGB geregelt.
 
Nö, seit 2012 gilt die Befreiung auch nach einem Arbeitgeberwechsel. Es darf nur nicht mehr als 1 Monat zwischen den Tätigkeiten liegen.


Regelung seit 2012​

Wenn Sie sich während einer Beschäftigung von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen, gilt die Befreiung auch dann weiter, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln. Sie müssen das neue Arbeitsverhältnis allerdings direkt im Anschluss an die alte Beschäftigung aufgenommen haben. Mehr als ein Monat darf nicht zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen liegen, wenn Sie die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht aufrecht erhalten wollen.
 
Du scheinst da echt Recht zu haben, das habe ich dann ao nicht mitbekommen.
Das wäre ja dann noch gefährlich. Wer bitte ist so dumm? 😂 dann kommste ja, wenn einmal befreit, egal wie nicht mehr in die GKV. Egal wie dein einkommen ist. Ein schneller Weg in die Privatinsolvenz.

Dass das überhaupt zugelassen wird…vll hab ich deshalb nicht glauben wollen.
 
Keine Ahnung für welche Sonderfälle diese 2012 Regelung greifen soll, aber das wird definitiv bei unserem besagten fall abgelehnt.

Wie gesagt die Befreiung wird ausschließlich für die aktuelle Tätigkeit ausgesprochen. Und diese endet bei einem Arbeitgeberwechsel

Ruf doch bei Ner GKV deiner Wahl an und schilder den Fall. Wirst es sehen dann.

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Du scheinst da echt Recht zu haben, das habe ich dann ao nicht mitbekommen.
Das wäre ja dann noch gefährlich. Wer bitte ist so dumm? 😂 dann kommste ja, wenn einmal befreit, egal wie nicht mehr in die GKV. Egal wie dein einkommen ist. Ein schneller Weg in die Privatinsolvenz.

Dass das überhaupt zugelassen wird…vll hab ich deshalb nicht glauben wollen.
Die Frage könnte ich genauso freiwillig gesetzlich Versicherten stellen.

Polemik pur
 
Die GKV wird aber keine Kostenfalle bei wegfallenden Einkommen.

Also spar dir dein „polemik pur“. Das eine führt in eine kostenfalle, dass andere nicht.

Ich zweifele aber immer noch mit dieser 2012er regelung. Ich finde in meinen quellen auch dahingehend nur aussagen, dass auch nach 2012 nach einem AG Wechsel neu geprüft wird und die Befreiung erlischt, wenn das Gehalt beim neuen AG unter JAEG liegt.
 
Bis sich das finanziell lohnt, musst du aber massiv die Arbeitszeit kürzen
 
Die frage, wann man wohin kann oder muss, hängt doch direkt am Gehalt oder nicht?
 
Wenn du für die Tätigkeit schon befreit bist interessiert es kein Schwein ob du deine Arbeitszeit danach reduzierst
 
@Mustis
Soweit ich das verstehe, gilt die Befreiung nur weiter, solange der ursprüngliche Grund vorliegt. Also durch die Erhöhung der Grenzen und man ist bereits in der PKV.
Bist du nun arbeitslos oder reduzierst deine Stunden über 50%, gilt die Befreiung nicht mehr bzw. die Versicherungspflicht besteht durch einen neuen Grund.

@def
Hast du denn Quellen dazu? Bisher stützt alles was ich dazu finde deine Aussage nicht.
 
"unnötig komplizierte Gesetze" <-> "Der Gesetzgeber muss was tun! Das kann doch nicht sein!!!EINSELF!!"
 
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