[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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Ich hab mal Perplexity gefragt in welchem Segment die Löhne 2025 besonders stark gestiegen sind:

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Von meiner eigentlich recht guten Lohnerhöhung letztes Jahr sind mir nach dem Jahreswechsel knapp 35% Netto geblieben ...
 
Also zählt man lt. Perplexity bzw. dessen Quellen mit 5500€/Monat Bruttolohn schon zu den Hoch/Spitzenverdiener ?
Soll das ein Scherz sein ?
 
Die Betroffenen, also die um und über diesen Grenzen verdienen sind in der Regel die, die überproportionale Gehaltsanpassungen bekommen.
Naja, ich bekomme diese Anpassung nicht wie bei IGM oder als Beamte indem ich x Jahre im Betrieb Absitze sondern weil ich dafür überproportional viel tun muss. Sonst kriege ich nämlich gar nix und verdiene Real weniger als vorher.

@meph!sto Diese 5.500€ sind schon korrekt, wenn die SPD von starken Schultern redet meint sie diese Personen und eigentlich eh jeden der mehr als Mindestlohn verdient. Wartet mal ab was im "Herbst der Reformen" noch rauskommt, mit Vermögen und Erbschaft wird das ziemlich sicher nix zu tun haben :fresse2:
 
Alte Diskussion, in der Pampa im Osten mit Sicherheit, in München kannst du da mit Kindern aufstocken gehen (Berlin eigentlich auch inzwischen).
 
sondern weil ich dafür überproportional viel tun muss.
Wie jeder außerhalb der Gewerkschaften, also ca 60% der beschäftigen (aktueller stand mein ich). Trotzdem bekommt nur ein winziger bruchteil überhaupt mal 35% netto mehr, trotz mehrleistung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ändert aber nicht an der statistischen Richtigkeit und realität. Das haben schnittwerte so an sich. Und der wird dank der superreichen schon hochgezogen. Der Median sieht noch trauriger aus.
 
überhaupt mal 35% netto mehr
Die 35% bezogen sich auf das Netto von der Brutto Erhöhung. Die Erhöhung letztes Jahr war 4,5% und nach allen Abzügen und den Frechen (zum Jahreswechsel wurde hier ja teilweise um 800€ erhöht) Erhöhungen der BBG + GKV zum Jahreswechsel blieben 1,5% Netto übrig, das ist unter Inflation für eine sehr gute 4,5% Erhöhung. Wer unter BBG verdient, bekommt also garantiert deutlich mehr als 35% von der Brutto Erhöhung.
Aber ich will jetzt auch nicht zu viel Meckern, für jede Kürzung die ich bekomme überlege ich mir dann halt 3x ob ich irgendwo unnötigen Konsum kürzen kann, dann spare ich eben da das Geld wieder ein und es geht als Einnahmen für den Staat verloren. Ich weiß schon, dass es mir finanziell gut geht keine Sorge ;)
 
Ich dachte 400€ kann niemals die normale Erhöhung sein ...
War auch genau mein Gedanke, daher kurz recherchiert. Aber bei über >5 % durchschnittlicher Lohnsteigerung passt das schon.
 
Das ändert aber nicht an der statistischen Richtigkeit und realität. Das haben schnittwerte so an sich.
Klar, aber ich weiß nicht wieso du diesen Taschenspielertrick der Politik so verteidigst? Anstatt Erbschaften richtig zu besteuern wird von Leuten die für Ihr Geld jede Woche 40h arbeiten gehen bequem immer mehr vom Lohn abgezogen. Stattdessen behauptet man jemand mit 5.500€ wäre ne Starke Schulter die jetzt alle querfinanzieren soll (inkl. der Reichen die quasi nie Erbschaftssteuer etc. zahlen müssen). Meine Mutter hat von Ihrem Onkel vor ein paar Jahren 80k Cash geerbt und musste darauf quasi die komplette Erbschaftssteuer bezahlen weil es dafür keine Freibeträge gibt. Jemand der 300 Immobilien vererbt kommt drum rum lol
 
Warum benutzt du den Taschenspielertrick, das ich all das nicht tun würde bzw für richtig erachte? Du weisst das ich das nicht mache. Meine Positionen zu fairer besteuerung von reichen habe ich immer wieder dargelegt hier im forum. Auch mein Standpunkt zur Erbschaftssteuer.

Unabhängig von allem anderen bleibt die Notwendigkeit einer Bemesungsgrenze sofern man die Leistungen deckeln will. Und sofern man das als richtig erachtet, muss zwangsweise eine Kopplung an die Lohnentwicklung erfolgen. Warum, weisst du denke ich.

PS: und das mit den 5500€ ist Statistik. Daran gibts es wenig zu rütteln oder zu interpretieren. Die Lohnverteilung in DE ist wie sie ist und das ist das Ergebnis daraus.
 
Was passiert eigentlich wenn man nach der Erhöhung wieder unter die Grenze für die Krankenversicherung fällt? Bin aktuell freiwillig gesetzlich versichert.
 
Wenn du GKV versichert bist, gar nichts.
 
Hab übrigens mal das Zielgehalt des Jobs (den ich abgelehnt hatte) in einen Brutto-Netto-Rechner eingegeben.
Mir kamen auch so die Tränen.
Da sollten rund 30.000 € Lohnsteuer von abgehen. Netto hätte ich rund nen tausender mehr gehabt im Monat.

Das ist schon frech. So werden höhere Gehälter ja absolut uninteressant wenn man nicht gerade auf 3/5 gehen kann und die Frau nix verdient.
So ist's leider. Also entweder mit Zielgehalt X einpendeln und die eigenen Kosten begränzen. Oder versuchen deutlich mehr zu verdienen, um dann irgendwann einen Gang zurück schalten zu können, wenn man finanziell einigermaßen gut aufgestellt ist. 🤷‍♂️
 
@drunkenmaster Wenn du freiwillig versichert bist, ist es ja eh egal. Wenn du in der PKV bist, könntest du wieder zurück wechseln aber auch bleiben.
 
So ist's leider. Also entweder mit Zielgehalt X einpendeln und die eigenen Kosten begränzen. Oder versuchen deutlich mehr zu verdienen, um dann irgendwann einen Gang zurück schalten zu können, wenn man finanziell einigermaßen gut aufgestellt ist. 🤷‍♂️

Ich verdiene aktuell ca. 4100€ netto im Monat aufs Jahr gerechnet. Wenn meine Frau in 1-1,5 Jahren auch wieder mit 50% einsteigt (wahrscheinlich E13 TV-L Stufe 3) dann bin ich schon fast geneigt weitere Sprünge lieber in weniger Wochenarbeitszeit zu nehmen. Uns geht es prinzipiell ziemlich gut und um alle meine weiteren Träume umzusetzen müsste das Gehaltsplus schon massiv sein.

Mehr Geld ist immer geil aber von 200€ netto mehr kann ich mir leider auch keinen 911er leisten :fresse:
 
Ich verdiene aktuell ca. 4100€ netto im Monat aufs Jahr gerechnet. Wenn meine Frau in 1-1,5 Jahren auch wieder mit 50% einsteigt (wahrscheinlich E13 TV-L Stufe 3) dann bin ich schon fast geneigt weitere Sprünge lieber in weniger Wochenarbeitszeit zu nehmen. Uns geht es prinzipiell ziemlich gut und um alle meine weiteren Träume umzusetzen müsste das Gehaltsplus schon massiv sein.
Ja genau das meine ich. Wenn man gut aufgestellt mit Wohnen/Lebenserhaltung/Altersabsicherung ist, dann kann man wirklich überlegen sich einfach einzupendeln und das beste draus zu machen. Mehr Freizeit ist immer besser und für mich persönlich der größte Luxus.

Ich werde noch versuchen ein paar Jahre so viel wie möglich zu verdienen, um dann auch mal einen Gang runter zu schalten.
 
@drunkenmaster Wenn du freiwillig versichert bist, ist es ja eh egal. Wenn du in der PKV bist, könntest du wieder zurück wechseln aber auch bleiben.
Kommt drauf an.

Wenn PKV versichert und Vorjahr über der JAEG, dieses Jahr drunter, kann man sich für die aktuelle Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen, um nicht in die GKV zurück zu müssen. Sonst nicht.

Die BBM ist hier irrelevant und dienst ausschließlich zur Limitierung des GKV beitrags, ausgenommen Sonderzahlungen wie weihnachts- und Urlaubsgeld. Da gilt die BBM nicht.
 
Ich lege Veto gegen diese Aussage ein. Wenn man durch Anpassung wieder unter die JAEG fällt, wird man wieder gkv pflichtig und muss zurück in diese.
Nein, siehe Beitrag über dir
 
Welche gkv lässt einen denn zurück wechseln? Keine, das ist doch der Haken bei der Sache.
Außer man ist privatinsolvent oder das Jobcenter zahlt.
Sonst würden die Rentner ja alle zurück in die gkv wechseln sobald sie durch die Rente weniger brutto haben und die Beiträge der pkv steigen.
 
Du schmeisst da einiges durcheinander. Und die GKV muss dich nehmen wenn du pflichtig bist weil du wieder unter die JAEG fällst. Kontrahierungszwang. Rentner sind ein anderes Thema, sind schliesslich keine Arbeitnehmer. Und haben kein Jahreseinkommen aus abhängiger Arbeit mehr. Die JAEG ist ja keine Einkommensgrenze sondern die Jahresarbeitsentgeldgrenze. Und ein Renter hat kein Jahresarbeitsentgeld mehr.

Nein, siehe Beitrag über dir
Deine eine Ausnahme widerspricht nicht der grundsätzlichen Regel. Jedes detail hier nun darzustellen sprengt den Rahmen. Grundsätzlich gilt, unter JAEG, GKV. Ausnahme ist, wie von dir beschrieben, unter anderem, wenn diese grenze ABSEHBAR nur kurzzeitig unterschritten wird. Unterschreitest du sie künftig dauerhaft, gkv. Und eben nur eine wahl und du musst es aktiv einfordern. Tust du nichts, gkv. Ein pkv bestandschutz existiert nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche gkv lässt einen denn zurück wechseln? Keine, das ist doch der Haken bei der Sache.
Außer man ist privatinsolvent oder das Jobcenter zahlt.
Sonst würden die Rentner ja alle zurück in die gkv wechseln sobald sie durch die Rente weniger brutto haben und die Beiträge der pkv steigen.
Was du beschreibst ist die Rückkehr, während der selben Tätigkeit, wenn du bereits über 55 bist.
Wechselst du die Arbeitsstelle und bist dann vom status pflichtig, greift diese auch wieder.

Als Rentner, der sein Leben lang in der PKV war, finanzielle Probleme im Alter hast, hast du die Ersparnis zur GKV nicht genutzt. Legst du die Differenz an in Kapitalanlagen oder Altersrückstellungen, solltest du immer finanziell besser gestellt sein.

Der Umkehrschluss bei freiwilligen GKV Rentnern ist, dass alle möglichen Einkommensarten prozentual veranschlagt werden.

BAV, Mieteinnahmen, etc
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Die TK hat das ganz gut zusammengefasst. Wer unter der JAEG fällt und das knapp, kann einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen.
Ist nicht ganz korrekt. Du musst zwischen der letzten und der aktuellen liegen. Fällt dein Einkommen auch unter die vorherige, weil z.b. Stunden reduziert, gibt's keine Befreiung
Beitrag automatisch zusammengeführt:

wenn diese grenze ABSEHBAR nur kurzzeitig unterschritten wird.
Diese Regelung gibt es nicht und ist falsch.
Liegst du zwischen beiden JAEG, kannst du dich befreien lassen. Punkt.

Die Befreiung gilt so lange du diese Beschäftigung ausübst, bei exakt diesem Unternehmen. Egal ob du nur noch 2k brutto hast irgendwann
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer unter der JAEG fällt und das knapp, kann einen Antrag auf Befreiung der Versicherungspflicht stellen.
Nur wenn das unterschreiten zeitlich behrenzt ist. Steht doch da.

@def das sind doch alles ganz spezifische Ausnahmen. Die generelle Regel besteht weiter. Und pomm nannte keinen Spezialfall sondern den normalfall. Der konkret von dir genannte fall ist zudem hochgradig gefährlich für den AN. Den er kommt nur noch durch einen Jobwechsel zurück in die GKV. Und wie man mit 2k brutto noch einen PKV Tarif zahlen will…
 
Zuletzt bearbeitet:
Darauf haben wir uns doch hier bezogen?! Hatte jetzt nicht gelesen das hier irgendwer in Teilzeit geht, sondern wenn das Einkommen durch die Verschiebung der Grenzen knapp darunter liegt.
Dann gilt (Zitat von der TK):

  • die Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben wird und das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer dann wieder darunter liegt. Die Versicherungspflicht tritt dann ab dem 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres ein. Möchten Beschäftigte dennoch in der PKV bleiben, können diese einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.
 
Auch dann besteht eben die Regel. Man kann sie dann aussetzen, wenn man aktiv wird, wenn das einkommen zwischen alter und neuer liegt und nur solange wie man bei exakt diesem AN und ich meine auch selben Job bei diesem AN bleibst. Also sehr spezifisch. Eine Ausnahme eben. Nicht die Regel. Das zeigt sich ja schon eben daran, dass du es aktiv einfordern musst.
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Diese Regelung gibt es nicht und ist falsch.
Diese Regelung gibt es auch, siehe TK Seite. Da hab ich aber grad an dir auch vorbeigesprochen. Ist ja eine andere kosntellation.
 
Auch dann besteht eben die Regel. Man kann sie dann aussetzen, wenn man aktiv wird, wenn das einkommen zwischen alter und neuer liegt und nur solange wie man bei exakt diesem AN und ich meine auch selben Job bei diesem AN bleibst. Also sehr spezifisch. Eine Ausnahme eben. Nicht die Regel. Das zeigt sich ja schon eben daran, dass du es aktiv einfordern musst.
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Diese Regelung gibt es auch, siehe TK Seite. Da hab ich aber grad an dir auch vorbeigesprochen. Ist ja eine andere kosntellation.
Du musst so oder so aktiv werden. Entweder um die PKV zu beenden oder ins ruhen zu bringen, oder um dich zu befreien.

Das hat nix mit Ner Ausnahme zu tun sondern ist die Regel, die mich über Jahre in dem job begleitet hat.
 
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