[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Wenn du mit 5/3 nichts nachzahlen musst, bist du exakt bei 4/4 Faktor. Wozu also 5/3 ?
Alter, nein! Bei 4/4 Faktor wenn der eine nicht arbeitet, wird die Steuerersparnis geteilt, während bei 5/3 der in Steuerklasse 3 quasi den kompletten (200%) Freibetrag bekommt :wall: Lies doch einfach mal den Artikel.
 
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Alter, nein! Bei 4/4 Faktor wenn der eine nicht arbeitet, wird die Steuerersparnis geteilt, während bei 5/3 der in Steuerklasse 3 quasi den kompletten (200%) Freibetrag bekommt :wall: Lies doch einfach mal den Artikel.
Dann bekommt das Paar am Ende trotzdem GENAU den gleichen Betrag nach der Steuererklärung! Der einzige Unterschied ist, das sie die Kohle schon früher haben. Das dies eigentlich meistens egal ist, wurde schon lang und breit aufgefächert...

Ich freue mich schon auf mein Kündigungsgespräch, was dann ja bald kommen muss...
Laut Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen, welche Angestellte 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Nun möchte ich aber zum 15/16 des Monats in der neuen Firma anfangen. Solange beide Parteien (ich und der ehemalige AG) das in Ordnung finden, sollte dem doch nichts entgegen stehen oder? Sinn ist, das wir ursprünglich gemeinsam Urlaub die erste hälfte vom September haben und ich nicht gleich mit Minustagen anfangen möchte und auch kein Unbezahlt oder gar ALG1 Quatsch starten möchte. Möchte also zum 15.09 kündigen und am 16. dann neu Anfangen und den gesamten Resturlaub dann genau vorher nehmen, der so als Sommerurlaub eh schon genehmigt worden ist. Es gibt so auch kein Druck mit den neuen AG; da er bislang auch keinen Vertragsentwurf zugeschickt hat zum Querlesen.
 
Dann bekommt das Paar am Ende trotzdem GENAU den gleichen Betrag nach der Steuererklärung!
Ja NACH DER FUCKING STEUERERKLÄRUNG ABER NICHT UNTERJÄHRIG!!!!!1111einsELF!!!!!
 
Nein, der liegt ganz woanders. Durch die Kombination 3/5 werden Frauen teilweise massiv benachteiligt bzw. bevormundet.
So auf die Art "Schatz, bleib doch lieber daheim.. Sonst muss ich ja wieder viel mehr Steuern zahlen".
Wie sich das auf die Rente auswirkt, sollte es irgendwann zu einer Scheidung kommen, kannst du dir selbst ausmalen.

Ein Kommentarbeispiel findest du hier.

Im Übrigen sollen nicht nur die Klassen 3/5 zu 4/4 mit Faktor übergeleitet, sondern auch das Splitting-Verfahren allgemein abgeschafft werden.

Aber ich denke das wird hier nun zu politisch :fresse:
Diese gefühlte Bevormundung halte ich für vorgeschoben.
Viele Frauen würden sicher gerne mehr arbeiten, aber wie gesagt die Familien (gerade mit mehreren Kindern) sind auf eine vernünftige Betreuung ihrer Kinder angewiesen. Die gibt es aber in vielen Teilen Deutschlands nicht.
Das ist bei uns das Problem. Ständige Notbetreuung usw.
Wenn der Hebel da nicht angesetzt wird, dann verpufft dieser fromme Wunsch mit Abschaffung 3/5.
 
Ich sehe 2. Möglichkeiten:
dein AG behaart auf die Kündigung zum Monatsende, d.h. dann 31.08.2024
dein AG lässt mit sich reden und lässt eine Kündigung zum 15.09.2024 zu.

Würde mich interessieren wie ihr das gelöst bekommt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

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Ich freue mich schon auf mein Kündigungsgespräch, was dann ja bald kommen muss...
Laut Vertrag gelten die gesetzlichen Fristen, welche Angestellte 4 Wochen zum Monatsende beträgt. Nun möchte ich aber zum 15/16 des Monats in der neuen Firma anfangen. Solange beide Parteien (ich und der ehemalige AG) das in Ordnung finden, sollte dem doch nichts entgegen stehen oder? Sinn ist, das wir ursprünglich gemeinsam Urlaub die erste hälfte vom September haben und ich nicht gleich mit Minustagen anfangen möchte und auch kein Unbezahlt oder gar ALG1 Quatsch starten möchte. Möchte also zum 15.09 kündigen und am 16. dann neu Anfangen und den gesamten Resturlaub dann genau vorher nehmen, der so als Sommerurlaub eh schon genehmigt worden ist. Es gibt so auch kein Druck mit den neuen AG; da er bislang auch keinen Vertragsentwurf zugeschickt hat zum Querlesen.
 
Alternativ: Aufhebungsvertrag.
 
@Huntley
Kann durchaus sein. Beim Thema Kinderbetreuung stecke ich mangels eigener Kinder natürlich nicht so tief drin. Durch die Medien bekomme ich aber mit, dass es da Mehrbedarf gibt.
Wie sich die Ehepartner dann aber absprechen, wenn sie eine Betreuung finden, ist dann aber wieder eine andere Sache. Wie gesagt: Wenn beide arbeiten, wirds mit dem Vorteil eher meh.
 
Ja NACH DER FUCKING STEUERERKLÄRUNG ABER NICHT UNTERJÄHRIG!!!!!1111einsELF!!!!!
Hat auch nie jemand anderes behauptet...

Ich sehe 2. Möglichkeiten:
dein AG behaart auf die Kündigung zum Monatsende, d.h. dann 31.08.2024
dein AG lässt mit sich reden und lässt eine Kündigung zum 15.09.2024 zu.
Die Frage ist halt, was man dann macht, wenn sie auf den 31.08 besteht, wenn man mit den neuen AG 16.09 Start vereinbart. Irgendwo muss ich immer versichert sein. Ich gehe aber davon aus, das 15.09 klappt. Dazu verstehen wir uns auch zu gut und will auch ohne bösen Blut da weg. Wenn die da zicken machen, bin ich nach ner Woche mit Grippe krank und ja ich weiß, mittlerweile ist die Rechtsprechung da angekommen, diese Rachekrankmeldungen zu erschweren. Ich muss aber nur 2x ohne Kopfbedeckung mit dem Rad fahren und schon bin ich wirklich krank, was ich mir dann auch beim Arzt richtig aufnehmen lasse...
 
Genau so funktioniert doch der Lohnsteuerabzug jeden Monat?
Wenn du was zurückhaben möchtest, musst du dich halt schon auch ein bisschen bewegen.
Nein, tut er nicht.
Aktuell hast du 5k Brutto und deine Frau hat 3k Brutto.
Dann kuckt AG A in seine Tabelle und da steht drin, dass du bei der Steuerklasse 1k Steuern zahlen musst.
AG B kuckt in seine Tabelle und stellt fest, dass deine Frau 0,5k Steuern zahlen muss. In Summe also 1,5k Steuern, die aber unabhängig errechnet werden.

Es findet keine Aktualwert basierte Querprüfung statt. AG A und AG B wissen, bezogen auf die konkreten Zahlen, nichts voneinander. Das einzige, was die Quer"prüfung" aktuell macht, sind die Lohnsteuerklassen. Diese sind aber statisch und bilden nicht die tatsächlichen Werte ab.

Wenn nun aber diese komische Digitalisierung zuschlägt, meldet man 5k und 3k ans Finanzamt und sagt gemeinsame Veranlagung. Dann kommt raus, dass beide 8k verdienen und jeder also 4k Steuerlast hat.
4k bedeutet, dass jeder 0,6k bzw. zusammen zusammen 1,2k zahlen muss.
Diese 1,2k zu gleichen Teilen aufgeteilt sind dann 750EUR+450EUR. Das wird zurückgemeldet an die AGs und die führen dann anstelle von 1k nur 750 bzw. statt 0,5k nur 450 ab.
Dann gibt es keine Steuerklassen mehr. Es gibt einfach eine gemeinsame Veranlagung und alle Zahlen am Ende nach dem selben Schlüssel, egal ob nun alleinstehend oder verheiratet (oder welche Lebensform auch immer)
Irgendwelche Freibeträge etc. habe ich mal weggelassen. Das ist am Ende aber auch nur ne einfach Addition mit negativen Werten.

Mit diesem Verfahren sorgt man immer dafür, dass bei einer gemeinsamen Veranlagung immer exakt nach dem selben Schlüssel gleich verfahren wird. Es gibt keine Benachteiligung, wo man dann am Ende des Jahres erstmal 3k HAushaltsgeld fehlen, weil man sich das über den Jahresausgleich wieder zurückholen muss.
Es ist, vereinfach gesagt, der Jahresausgleich in jedem einzelnen Monat gemacht. Am Ende braucht man den Jahresausgleich dann nicht mehr. Zumindest nicht was die reine Steuerlast angeht. Man kann, muss das ggf. noch immer machen, wegen Randeffekten. Was aber nicht mehr passiert, dass bei 4/4 und ungleichen Gehältern dann irgendwas übers Jahr schiefgezogen wird.
Oder mit noch anderen Worten, es ist das Faktorverfahren in Echtzeit und per default.
Denn Rechner können sowas beliebig oft, mit beliebigen Zahlen und beliebig komplex rechnen.
Dazu muss man keine Anträge stellen oder die Schlüppi runterlassen.
Das ist, in der vereinfachten Darstellung, eben sehr einfach.
Nur dazu müssen man eben sowas bauen. Damit ist dieses schiefgezogene Lohnsteuerding einfach komplett aus der Welt geschafft. Mitunter spart man dann am Ende auch noch Geld, weil kein Lurch mit einfachen Steuerthemen mehr eine Steuererklärung machen muss.
Heute hingegen musst du ja schon zwangsweise einen Erklärung machen, damit du am Ende wirklich nur die Steuer zahlst, die du zahlen musst. Bei 3/5 und erst recht bei 4/4 entsteht bei ungleichen Gehältern immer nicht passende Vorauszahlung. (denn am Ende ist die monatliche Lohnsteuer genau das, eine Vorauszahlung, Abschluss wird dann am Ende gemacht, wenn man es denn macht)
 
Hat auch nie jemand anderes behauptet...


Die Frage ist halt, was man dann macht, wenn sie auf den 31.08 besteht, wenn man mit den neuen AG 16.09 Start vereinbart. Irgendwo muss ich immer versichert sein. Ich gehe aber davon aus, das 15.09 klappt. Dazu verstehen wir uns auch zu gut und will auch ohne bösen Blut da weg. Wenn die da zicken machen, bin ich nach ner Woche mit Grippe krank und ja ich weiß, mittlerweile ist die Rechtsprechung da angekommen, diese Rachekrankmeldungen zu erschweren. Ich muss aber nur 2x ohne Kopfbedeckung mit dem Rad fahren und schon bin ich wirklich krank, was ich mir dann auch beim Arzt richtig aufnehmen lasse...
Krankenversichert bist du weiterhin.
Da gibt es glaube ich so 1 Monat Karenzzeit oder so ähnlich.
Ich hatte das nach dem Studium und Jobstart.
Da lag auch 1 Monat dazwischen und die Krankenkasse hat damals von diesem 1 Monat Übergangszeit gebabbelt.
 
Mit diesem Verfahren sorgt man immer dafür, dass bei einer gemeinsamen Veranlagung immer exakt nach dem selben Schlüssel gleich verfahren wird. Es gibt keine Benachteiligung, wo man dann am Ende des Jahres erstmal 3k HAushaltsgeld fehlen, weil man sich das über den Jahresausgleich wieder zurückholen muss.
Wenn du das mal zu Ende denkst, wird das nicht gut funktionieren. Das würde ja eine Abhängigkeit der beiden Lohnabrechnungen bedeuten. Sprich erstmal müssen beide AGs ihre Lohnabrechnung melden (was wenn einer die Abrechnung zur Monatsmitte macht und der andere am Ende?), dann warten bis beide Datenpunkte verfügbar sind, dann wird zurückgemeldet, dann die Lohnsteuer berechnet, dann Abrechnung geschlossen. Das würde operativ so viele Probleme verursachen, ich glaube das stellst du dir zu einfach vor, wenn auch technisch das sicherlich möglich wäre. Davon mal abgesehen, wird die Lohnsteuer ja anhand vom prognostizierten Jahresgehalt berechnet, wenn man Schicht / Gehaltserhöhung / Bonus etc. hat dann passt es eh gleich wieder nicht 100%. Arbeitgeber hätten sicher richtig viel Bock auf diesen Prozess :fresse:
 
@Huntley
Kann durchaus sein. Beim Thema Kinderbetreuung stecke ich mangels eigener Kinder natürlich nicht so tief drin. Durch die Medien bekomme ich aber mit, dass es da Mehrbedarf gibt.
Wie sich die Ehepartner dann aber absprechen, wenn sie eine Betreuung finden, ist dann aber wieder eine andere Sache. Wie gesagt: Wenn beide arbeiten, wirds mit dem Vorteil eher meh.
Die Absprache ist recht simpel, der der mehr verdient geht mehr arbeiten.
Das ist leider in vielen Fällen noch der Mann. Das ist aber kein Problem der Steuerklassen, sondern des Gender Paygaps.
Aber wie gesagt, findet man eine Betreuung ist die Qualität mittlerweile auch nicht mehr zuverlässig, weshalb man gar nicht mehr arbeiten kann oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen.

Unser persönliches Beispiel ist, wenn meine Frau Vollzeit arbeiten geht, sind es im Monat knapp 5k brutto Unterschied.
Auch wenn wir mit 4/4 Faktor übers Jahr gesehen nicht schlechter gestellt werden, ist die Begründung warum man 3/5 abschafft einfach nur falsch und verkennt die Wurzeln des Problems. Das nervt mich halt einfach nur.
 
@Huntley
Was mich da aber auch eher verwundert:
Die meisten regen sich nur über 3/5 auf. Dass das Splitting als solches abgeschafft werden soll (die Ehe also steuerlich keine Vorteile mehr bringt), wird da eher so ganz nebenbei wenig bis gar nicht erwähnt :fresse:
 
In AT ist das doch schon so, dafür gibt es glaub höhere Kinderfreibeträge? D.h. es ist dann eher relevant ob und wie viele Kinder man hat, während man nur weil man verheiratet ist keinen Bonus bekommt. Details müsste man natürlich anschauen, aber ich finde das den besseren Ansatz.
 
In AT ist das doch schon so, dafür gibt es glaub höhere Kinderfreibeträge? D.h. es ist dann eher relevant ob und wie viele Kinder man hat, während man nur weil man verheiratet ist keinen Bonus bekommt. Details müsste man natürlich anschauen, aber ich finde das den besseren Ansatz.
würde so, in meinen Augen, auch Sinn machen :)

Warum sollte man durch eine reine Hochzeit Anspruch auf mehr Netto haben? Hab ich noch nie verstanden...
Macht doch viel mehr Sinn hier die Familien mit Kind zu unterstützen...


PS: auch ein automatisches Pensionssplitting würde ich als fair empfinden... in Ö muss man hier zwar auch nur ein Formular ausfüllen, im nachhinein... was halt bei einer Trennung erst wieder nicht gemacht werden wird... naja... meines Erachtens gibt es da noch einiges was man verbessern könnte :d
 
Also wir haben auch 3/5. Meine Frau arbeitet Teilzeit, hat aber nur 30% von meinem Brutto. Haben auch jedes Jahr Nachzahlung, trotz vierteiljährlicher Vorauszahlung. Aber lieber habe ich das Geld jeden Monat und kann es anlegen, anstatt dem Finanzamt kostenlos Kredit zu geben.

Mal schauen wie sich das demnächst verschiebt, meine Frau hat die Stunden letztes Jahr aufgestockt, also sollte eigentlich die Nachzahlung geringer ausfallen.
 
Sorry war gestern schon zu spät, hatte das irgendwie so verstanden, dass er im Ruhestand nochmal übernommen hat :fresse: Aber ja, grundsätzlich kenn ich das schon mit dem internen politischen Geplänkel. Wenn man da Bock drauf hat feel free, wenn ichs auch echt nicht verstehen kann wie man sich sowas freiwillig antut.
Es ist ja selbst bei mir in der Wissenschaft so dass in den oberen Bereichen politisch zugeht.

Mein Ziel ist langfristig bzw. für die ferne Zukunft schon Prof. zu werden. Aber ich werde niemals in der "high society" in meinem Bereich mitspielen. Denn um wirklich in die Spitze zu kommen muss man bestimmte Spielchen etc. mitspielen und ich bin dafür nicht geeignet. Meine ganze Persönlichkeit passt da nicht zu. Irgendwo als Prof an einer normalen/mittelmäßigen Uni, genug Freiheiten haben die eigenen Interessen zu verfolgen, dabei nen normales Gehalt (kein XXL Deluxe Gehalt) und ich bin zufrieden. Ich habe nicht das Ziel mit meiner Karriere noch hoch hinaus zu wollen.

Viele die bei mir oben sind sind mitunter arrogant und Elitär... es ekelt mich fast an. Ich muss z.B. beruflich zwangsweise mit einem prominenten Prof aus meinem Bereich hin und wieder mal etwas zusammenarbeiten. Ist zum Glück nur selten, aber da wir an das gleiche Research institute (wo er der big boss und player ist) gekoppelt sind kommt man automatisch immer wieder mal zusammen.

Wenn er nicht versteht was ich mache würde er das nie zugeben. Er basht dann immer meine Arbeiten bzw. Analysen statt ehrlich zusagen: "hey, ich verstehe das nicht, kannst du das erklären"? Dafür ist die Ehre zu hoch, das kann er von seinem hohen Ross nicht. Da wurden meine Arbeiten dann schon manchmal klein gemacht und anhand seiner Aussagen sieht man direkt dass er eigentlich gar nicht versteht was ich mache. Wenn die etwas nicht verstehen bashen sie es weg, ist auch im Reviewprozess so. Alles was über den kleinen Fachidiot Horizon hinausgeht wird weggebasht, du glaubst nicht wie dogmatisch das alles ist. Und wer zu lieb ist kommt da nicht nach oben, da zig Konkurrenten die nicht neutral agieren mit unfairen Mitteln spielen und einen so aus dem Weg wegbowlen.

Beispielsweise wurde zuletzt ein öffentliches Paper publiziert indem eine Theorie (die Details lasse ich weg – interessiert hier eh keinen) als "Pseudoscience" dargestellt wurde. Es geht dort nicht um den wissenschaftlichen und fairen Austausch, wenn man z.B. anderer Meinung ist. Die Leute die das Paper geschrieben haben wollen damit Geldgeber beeinflussen sodass die wissenschaftliche Konkurrenz weniger finanziert wird, eben indem man deren Arbeit als Unsinn darstellt. Umgekehrt könnte man ja besser sie finanzieren. So läuft das ab... Je höher man kommt, umso mehr nehmen diese unfairen Spielchen bei uns zu. Man tut so als ob es um inhaltliche Kritik geht, aber letztendlich gehts um die Steuerung von Geldmitteln. Und das wissen intern auch alle Wissenschaftler, aber die Geldgeber von extern wissen das nicht unbedingt.
 
Krankenversichert bist du weiterhin.
Da gibt es glaube ich so 1 Monat Karenzzeit oder so ähnlich.
Ich hatte das nach dem Studium und Jobstart.
Da lag auch 1 Monat dazwischen und die Krankenkasse hat damals von diesem 1 Monat Übergangszeit gebabbelt.
Korrekt. Da greift 1 Monat Nachversicherung. Wobei es im konkreten Fall ja auch noch die Möglichkeit von Arbeitslosengeld gäbe, über das man auch versichert ist.
 
Ich habe gerade nochmal in den Arbeitsvertrag geguckt. Ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der AG, also nach 5,5 Jahren nun 2 Monate zum Ende. Mal Montag mit denen sprechen, ob wir das anders gelöst bekommen.
 
Ich dachte der hat eh kaum mehr Arbeit für dich und du bist auf KUG? Da wird der ja wohl hoffentlich jetzt nicht sich lange querstellen. Hast du denn schon was konkretes jetzt?
 
Ja ok, der einzige Grund für 5/3 ist doch die Sache mit dem Elterngeld. Das kann man aber auch anders lösen, indem man das Elterngeld einfach erhöht. Elterngeld hat auch den großen Vorteil, das nur die Leute das bekommen, die vorher auch was für getan haben.
…außer die, die zu viel verdienen. Zum Glück bin ich mit der Kinderplanung durch.
 
Ich dachte der hat eh kaum mehr Arbeit für dich und du bist auf KUG? Da wird der ja wohl hoffentlich jetzt nicht sich lange querstellen. Hast du denn schon was konkretes jetzt?
Steht letzte Seite irgendwo. Neuer Job, deutlich mehr Kohle. Vertragsentwurf soll heute noch kommen. Am Montag mal mit alten Chef sprechen. KUG wurde gerade beendet, damit noch Puffer für später ist, sollte noch was sein. Arbeit ist aber keine Echte vorhanden, bzw. je nachdem dann doch. Mal gucken was sie sagen.
 
Du kannst doch Montag auch einfach die Kündigung für Mitte September reinwerfen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

So läuft das ab... Je höher man kommt, umso mehr nehmen diese unfairen Spielchen bei uns zu. Man tut so als ob es um inhaltliche Kritik geht, aber letztendlich gehts um die Steuerung von Geldmitteln. Und das wissen intern auch alle Wissenschaftler, aber die Geldgeber von extern wissen das nicht unbedingt.

Ist das nicht überall anders genauso?
 
Vorhin noch mit den neuen Chef gesprochen und über die Klausel im alten Vertrag gesprochen. Er meinte, das ist anders zu verstehen, also wenn die Kündigungsfrist vom Gesetzgeber verlängert wird. gilt das auch für mich. Ich lese das irgendwie so, das ich nach vollen 5 Jahren nun 2 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Monats habe.

Nach Ablauf von 6 Monaten beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15 oder zum Ende des Kalendermonats. Verlängert sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes, so gilt dies auch für eine Eigenkündigung durch den Angestellten.

Ich werde Montag mal mit dem alten Chef sprechen. Man kann das so oder so verstehen.
 
Ich kenne das Gesetz und habe es gelesen. So völlig klar ist es nicht.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen --- (länger bleibt als 2 volle jahre usw...)

Das heißt, der AN hat außerhalb der Probezeit immer 4 Wochen Kündigungsfrist.

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
Das heißt für mich, das nur mittels eines Tarifvertrages die Regelung aus Absatz 1 (4 Wochen) geändert werden kann.


(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
Dieser Satz sollte sich eigentlich auf (4) beziehen, wenn durch ein Tarif die Kündigungsfrist angepasst wird. Andere sagen, das dieser Satz sich auf alle Punkte bezieht. Dann wieder rum ist aber (4) ganz klar, das eine Änderung nur durch einen Tarifvertrag angepasst werden darf. Allerdings sieht das Rechtlich niemand so, das die Anpassung eigentlich rein für den Tarifvertrag angedacht ist.

Folgerichtig müsste
Verlängert sich die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist kraft Gesetzes, so gilt dies auch für eine Eigenkündigung durch den Angestellten.
unwirksam sein, weil ich in keinen Tarifvertrag bin. Also so wirklich klar ist das eigentlich nicht.
 
@Huntley
Was mich da aber auch eher verwundert:
Die meisten regen sich nur über 3/5 auf. Dass das Splitting als solches abgeschafft werden soll (die Ehe also steuerlich keine Vorteile mehr bringt), wird da eher so ganz nebenbei wenig bis gar nicht erwähnt :fresse:
Das splitting wird nicht abgeschafft, nach der Steuererklärung ändert sich überhaupt nichts zum jetzigen Stand.
 
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