[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

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Nein, denn in dem Fall musst Du die Pyramide umdrehen.
Das bestes Gut ist dein Arbeitsvertrag.
Kann daher nur raten, dass man sich ALLE Sondereinigungen in der Vertrags schreiben lässt und nicht bezug auf Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinabrungen nimmt.
Denn werden diese geänder tsind diese Änderungen für dich gültig, nicht so wenn diese Änderung in deinem Vertrag steht. ;)

Nur was im Arbeitsvertrag rechtswidrig ist darf keine Anwendung finden.

edit:
Das Gesetz steht nur über dem Arbeitsvertrag, wenn diese Klausel laut Gesetz rechtswidrig ist.
Ansonsten gilt was im Arbeitsvertrag steht!

Hat mich bei den BR Schulungen zum Arbeitsrecht auch verwundert, aber nun sind meine Arbeitsverträge dicker ;)
 
Nein, denn in dem Fall musst Du die Pyramide umdrehen.
Das bestes Gut ist dein Arbeitsvertrag.
Kann daher nur raten, dass man sich ALLE Sondereinigungen in der Vertrags schreiben lässt und nicht bezug auf Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinabrungen nimmt.
Denn werden diese geänder tsind diese Änderungen für dich gültig, nicht so wenn diese Änderung in deinem Vertrag steht. ;)

Nur was im Arbeitsvertrag rechtswidrig ist darf keine Anwendung finden.

Grundsätzlich richtig, nur sind Gesetze meist langlebiger als Arbeitsverträge.
Und wenn im Gesetz eine Regelung steht, die für dich günstiger ist (hier eine kürzere Kündigungsfrist), dann gilt die gesetzliche Regelung vor der vertraglichen Regelung.
 
Wenn man eine sichere Stelle hat und in einem überhitzten Markt wechseln will sind lange Kündigungsfristen eher ungünstig.
Fand die 3 Monate welche ich letztes Jahr hatte echt doof. Hätte echt lieber 1 Monat gehabt.
Da hat mich die lange Kündigungsfrist tatsächlich ca. 1300€ gekostet weil ich nicht vorher wechseln konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
@kalgani 3 Monate sind aus meiner Sicht voll ok. In dieser Zeit kann man wenigstens seine Aufgaben und Themen sammeln und entsprechend übergeben. Ich bin kein Freund von der Einstellung "Nach mir die Sinnflut".

Ich habe eine KüFrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Nächstes Jahr wäre diese auf 5 Monate angestiegen. Da ist ein Wechsel dann nicht mehr so gut planbar.
 
Das Gesetz steht über dem Einzelvertrag und das Gesetz ist für dich als AN günstiger. Du kannst mit 4 Wochen Frist raus wenn du willst.
Hätte ich das mal vor 2 Jahren im Blick gehabt, das hätte mir viel finanziellen Stress erspart :fresse:
 
So das Amt hat es geschafft die Besoldung pünktlich umzustellen, damit hab ich jetzt
3131€ Netto im Monat und eventuell komme ich Ende des Jahres auf einen Dienstposten mit Zulage.
 
Bin auch mal gespannt, ob unser Besoldungsamt es tatsächlich hinbekommt, wie angekündigt Ende März die Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen :fresse:
 
Die Prämie kam bei uns mit einmal 1500€ und über Monate 200€ auf den Sold drauf.
Jetzt ist es einfach nach Tabelle.
 
Habe Anfang Februar bei der Stadt ein Gewerbe und beim Finanzamt ein Kleinunternehmertum angemeldet. Ich mach nebenher die IT einer kleinen Personalvermittlungsfirma. Bin gespannt wie es läuft.
Und hoffentlich schickt mir das FA bald die Unterlagen, dass ich die erste Rechnung stellen kann. Alles Neuland für mich :)
 
Betreuungskosten werden nur zu 2/3 gewertet, wenn man 2600 angibt dürften also bestenfalls 728 / 780 Euro rauskommen (42% Spitzensteuersatz / 45% Reichensteuer).
Bei mir kamen nun mal 1100€ raus und ich habe Elster benutzt.

Aber wie schon jemand anderes sagte, wenn der FA Beamte damit ein Problem hat, wird er sich schon melden. Die Kostenaufstellung habe ich ja mitgeschickt, mal sehen.
 
Und hoffentlich schickt mir das FA bald die Unterlagen, dass ich die erste Rechnung stellen kann.
Auf was genau wartest Du denn? Als Kleinunternehmer brauchst Du keine USt. abzuführen. Also reicht die "normale" Steuer-ID zur Rechnungsstellung als Einzelfirma.

Die kann Dir das FA im Zweifel telefonisch nennen (wobei Du die planmäßig natürlich bereits seit Geburt hast, siehe Deine bisherigen ESt.-Steuerbescheide), wenn Du freundlich fragst.

Ach ja, viel Erfolg - wenn Du der Typ für Selbstständigkeit bist, wirst Du es nicht bereuen. 😉
 
Top Entscheidung :) So fängt es an - Anschließend, wenn alles läuft, Stundenreduzierung im alten Job und dann irgendwann vllt. kompletter wechsel :bigok:
 
Grundsätzlich richtig, nur sind Gesetze meist langlebiger als Arbeitsverträge.
Und wenn im Gesetz eine Regelung steht, die für dich günstiger ist (hier eine kürzere Kündigungsfrist), dann gilt die gesetzliche Regelung vor der vertraglichen Regelung.
Falsch, hatte das Thema ebenfalls.

Ich zitiere hier meinen Anwalt:

§ 8 Ziff. 2 Ihres Arbeitsvertrags ist zwar grundsätzlich zulässig. § 622 Abs. 6 BGB wurde beach-
tet. Allerdings findet sich in § 9 Ziff. 7 MTV eine Regelung der Kündigungsfristen, v.a. aber,

dass die längeren Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber gelten.
Nach § 4 Abs. 3 TVG sind abweichende einzelvertragliche Abmachungen nur zulässig, soweit

sie durch den Tarifvertrag gestattet sind (sog. Öffnungsklausel) oder eine Änderung der Rege-
lungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten.

§ 9 Ziff. 7 MTV enthält keine solche Öffnungsklausel. Eine solche finden Sie in § 9 Ziff. 11. Man
könnte also vertreten, dass schon keine einzelvertragliche Abweichung zulässig ist.
Allerdings gilt dies nur für Abweichungen, die zu Ihren Ungunsten erfolgen (§ 4 Abs. 3 TVG).
Welche Kündigungsfrist für Sie günstig ist, richtet sich nicht nach Ihrem konkreten Einzelfall,
sondern nach objektiven Maßstäben. Nach diesen ist das Interesse des Arbeitgebers an einer
möglichst langen Beschäftigung günstig, so dass die längere Frist stets günstiger ist.
Einzelvertraglich wurde Ihre Kündigungsfrist daher wirksam verlängert.
 
der Freistaat Bayern hat es auf jeden Fall nicht geschafft wie angekündigt den Inflationsausgleich zu bezahlen. Soll jetzt angeblich nächsten Monat kommen.
 
Da hat es mein Arbeitgeber tatsächlich geschafft mir 20 Stunden Streik zu viel abzuziehen (18,5 Stunden im Streik gewesen und 38,5 wurden abgezogen). Los geht der Kampf um die Kohle:motz:
€dit: das Streikgeld von der Gewerkschaft wird sicher eher da sein, als das fehlende Gehalt. Sind ja nur Abzüge von 760€(inkl. Der abzugsfähigen Zulagen). Hab gerade mit dem BR telefoniert und die wollen sich da bei der Personalabteilung drum kümmern.
 
Manche Firmen sind echt seltsam.

Stellenanzeige ohne eine Frist bis zu der eine Bewerbung eingereicht werden muss.

Bewerbung eingereicht.

Antwort war man sammelt und meldet sich dann wieder

Nach etwas mehr als einer Woche hab ich dann mal nachgefragt wie lange man eigentlich noch sammelt. Das war vor 2 Tagen.

Antwort gabs bisher keine.
 
Ist einfach nur Daten sammeln erlaubt? :d
 
Ist doch anlassbezogen :fresse:
 
Also noch ist ja zeit ^^
Naja mal ernsthaft. Irgendwas muss man da ja angeben, also gibt man nächstmöglichen Termin an um zu zeigen, das man ab jetzt jemanden sucht und nicht erst im halben Jahr.
 
Ich hab da mal eine Frage zum Thema Arbeitszeugnis?

Muss ich das hinnehmen dass der AG in einem ganzen Absatz (5 Zeilen) die Einrichtung in der ich gearbeitet habe wie in einem Werbeprospekt bewirbt?

Ich mein nein weil mein Arbeitszeugnis keine Werbefläche ist. Da geht’s um mich und meine Tätigkeit dort.
 
Weiß ich nicht ob man das hinnehmen muss aber es ist schon üblich, dass die Firma sich selber beschreibt, natürlich wird das im besten Licht gemacht.
 
Ich finde das schon sinnvoll, damit da beschrieben wird in welchem Context / Branche du gearbeitet hast. Wenn's dich stört, frag halt ob sie das rauswerfen können.
 
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