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Mr. Alzheimer
Das stimmt so nicht. Das BEEG spricht explizit von "Antrag" und daher ist es auch zu beantragen.
Der AG kann sich nur nicht einfach wehren, bzw. sagt das BEEG explizit, dass der AG und der AN sich einigen müssen.
Und eine Einigung widerspricht dem einseitigen Festlegen ganz klar.
Der AG kann sich nur nicht einfach wehren, bzw. sagt das BEEG explizit, dass der AG und der AN sich einigen müssen.
Und eine Einigung widerspricht dem einseitigen Festlegen ganz klar.
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