[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

die Einen haben nicht mal mehr nen Job, die anderen steigen auf, bemerkenswert (no offense)
 
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& bei uns gabs diesen Monat den jaehrlichen Bonus.
Koennte mich an so nen Zahltag gewoehnen :d
 
Unsere Politiker werden ihre diäten im Sommer sicher auch wieder "aufsteigen" lassen. Von daher...
 
Mal ne Frage:

Hab zum 1.3 einen neuen Job angetreten. Bin dann in der 2. Woche 2 Tage krank gewesen. Hab leider verpeilt die Krankmeldung an die KK zu schicken und in den ersten 28 Tagen zahlen die Krankengeld, es gibt keine Gehaltsfortzahlung durch den AG (Hatte ich noch nie von gehört, aber was solls...)

Wollte jetzt fragen wie viel weniger ich nun verdiene? Bekomme ein monatliches Festgehalt. Sind das jetzt 2/31 weniger oder 2/22 (für die Arbeitstage) oder wie wird das gezählt?
 
Die Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall ist eine der wichtigsten sozialen Leistungen, die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu erbringen hat. Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
§ 3 Abs. 1 EFZG:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. ....


Somit kann diese Regelung bei dir @xcv gar ned rechtens sein auf den ersten Blick 🧐
 
Doch ist rechtens, es sind allerdings "nur" die ersten 28 Tage - § 3 Abs. 3 EntgFG für die, die es nachlesen wollen.
 
Ok, dann passt das 👍
 
  • Danke
Reaktionen: xcv
Ok, ist ja dann zum Glück überschaubar. Hatte wie gesagt auch noch nie was von der 28 Tage Regel gehört und auch niemand dem ich davon erzählt habe. Aber dann weiß ich Bescheid. Danke.
 
Ich weiß, is vllt. nicht der passende Thread, jedoch habe ich ein kleines Problem mit Eurowings.
Gebuchte Fluege wurden seitens der Airline bereits anulliert. ( 10.04 sollte geflogen werden).

Nun bieten die Saecke lediglich kostenfreies Umbuchen bzw. nen Voucher an. Ich moechte jedoch beides nicht haben.
Hab schließlich mit meinem Geld bezahlt und keine Monopoly-Scheine verwendet.

Chargeback der Kreditkarte als Option? Rechtlich sollten sie ja keine Moeglichkeit haben mir ans Bein zu pinkeln oder bin ich da zu Blauaeugig?
 
Ich weiß, is vllt. nicht der passende Thread, jedoch habe ich ein kleines Problem mit Eurowings.
Gebuchte Fluege wurden seitens der Airline bereits anulliert. ( 10.04 sollte geflogen werden).

Nun bieten die Saecke lediglich kostenfreies Umbuchen bzw. nen Voucher an. Ich moechte jedoch beides nicht haben.
Hab schließlich mit meinem Geld bezahlt und keine Monopoly-Scheine verwendet.

Chargeback der Kreditkarte als Option? Rechtlich sollten sie ja keine Moeglichkeit haben mir ans Bein zu pinkeln oder bin ich da zu Blauaeugig?

da sie das gecancelt haben, hast du ein recht auf dein geld soweit mir bekannt ist

es sei denn in den agbs ist da was enthalten (und das muss auch rechtens sein), die hast du ja akzeptiert

sag ihnen du willst dein geld zurück ohne diskussion
 
Völlig unerwartet wird bei uns jetzt auch über Kurzarbeit gesprochen. zeitnah werden wir wohl auf 90% arbeitszeit / 97 Gehalt gehen. Einige ältere Risiko Gruppen gehen auf 0 und werden auf 73/80 aufgestockt.

Eigentlich dachten wir, wir wären krisenfest....
 
Alle 2 Wochen einen Tag mehr frei klingt aber nicht so sehr nach Kurzarbeit.
 
da sie das gecancelt haben, hast du ein recht auf dein geld soweit mir bekannt ist
[...]
sag ihnen du willst dein geld zurück ohne diskussion
Sieht unsere Regierung anders und verarscht die Endkunden enorm.
Wir dürfen den Airlines jetzt Liquidität spenden und tragen alle Risiken, nicht einmal einen Anspruch auf Preisgleichheit etc.
 
Sieht unsere Regierung anders und verarscht die Endkunden enorm.
Wir dürfen den Airlines jetzt Liquidität spenden und tragen alle Risiken, nicht einmal einen Anspruch auf Preisgleichheit etc.
Vollkommen richtig. Der normale Support hat den Auftrag jegliche Rückerstattung abzuwenden.
Aber ich habe nicht vor mich mit einem Gutschein oder aehnlichem abspeisen zu lassen.
 
Vollkommen richtig. Der normale Support hat den Auftrag jegliche Rückerstattung abzuwenden.
Aber ich habe nicht vor mich mit einem Gutschein oder aehnlichem abspeisen zu lassen.
Gab es hier letztens nicht erst einen Beitrag, wo das nochmal von diesem Reiseverband erklärt wurde, dass dir das Geld zusteht?
In den AGBs steht da bestimmt was anderes drin - Aber Gesetz/Recht > AGB
 
Den Spaß habe ich gerade mit der Lufthansa auch: privater Flug von HH nach München. Ich habe storniert aufgrund Ausgangssperre und Kontaktverbot.
Das Angebot ist der Gutschein, der Hinweis Geld zurück wird abgewiesen.
 
Den Spaß habe ich gerade mit der Lufthansa auch: privater Flug von HH nach München. Ich habe storniert aufgrund Ausgangssperre und Kontaktverbot.
Das Angebot ist der Gutschein, der Hinweis Geld zurück wird abgewiesen.
Das koennte problematisch werden, da Du aktiv storniert hast.
Der Flug muss seitens der Airline storniert werden, dann sollte man eher die Moeglichkeit haben sein Geld wieder zu bekommen.
 
Das ist der Punkt, allerdings darf ich aktuell aus privaten Gründen nicht nach Bayern reisen. Insofern ist das stornieren nicht meine Entscheidung.
^^ aber sonst ist es so. Das ist dann dumm gelaufen und ich sponsore gerne Arbeitsplätze bei der Lufthansa oder so.
 
Rückwirkend ist in dem Fall doch gar nicht erlaubt.

alle strafen und erlasse verstoßen derzeit gegen jedes grundgesetz. und trotzdem ziehen sie es durch. selbst in nordkorea dürfen die leute heute noch mehr als wir hier ^^
 
Ähh, das glaube ich nicht.
Die Fehlzeit geht schon von der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit ab und nicht von den Monatstagen.
Also wenn man einen Arbeitsvertrag mit 40 Stunden/Woche (also 8h/Tag mit 5 Arbeitstagen/Woche) hat, dann reduziert sich der Gehaltsanspruch eben für diese Woche auf 24 Stunden.
Ich weiß nur nicht, wie die einen Monat rechnen, ob pauschal mit 4 Wochen (20 Arbeitstagen) oder 22 Arbeitstagen, oder sogar die tatsächliche Anzahl an Arbeitstagen in diesem jeweiligen Monat (was aber andererseits dem Festgehalt widerspräche).
 
alle strafen und erlasse verstoßen derzeit gegen jedes grundgesetz. und trotzdem ziehen sie es durch. selbst in nordkorea dürfen die leute heute noch mehr als wir hier ^^
Bei solchen Sprüchen solltest du vielleicht erst mal einen Blick ins Grundgesetz werfen, hast du nämlich offensichtlich nicht gemacht.

Zu deinem Vergleich: Einfach mal 2 Monate nach Nordkorea auswandern. Glaube, wenn du wieder hier bist, weißt du, was Freiheit ist.
 
Hab mal unbezahlt frei genommen und da wurde das auf Basis von 30 Tagen berechnet.
Waren damals 3/30 sprich 10% weniger brutto.
Ich hab auch mal unbezahlt freigenommen. Das waren allerdings 2 Wochen und mein Bruttogehalt war ungefähr die Hälfte, so genau habe ich da gar nicht drauf geachtet. Bei der Hälfte des Monatsbruttogehalts war das Nettogehalt aber wieder ganz anders, das waren eher 2/3 vom normalen.
Meine Beobachtung ist also zu ungenau, ich hab nur jetzt keine Lust die Gehaltszettel von vor 2 Jahren rauszusuchen und mit vorher/nachher zu vergleichen.

Anyway, bei 2 Fehltagen/Monat sollte man nicht in finanzielle Bedrängnis geraten und wenn man das tut eher die eigene finanzielle Situation mal massiv überdenken. Egal ob es nun 2/20 (10%) sind oder 2/31 (6,5%).
Bei 2000€ Brutto wäre die Frage also, obs nun 200€ oder 130€ weniger wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
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