[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

wegen home office und einer vereinfachten pauschel:



wow 5 euro pro tag zu hause. wow... zumal es ja keine 5€ ausgezahlt bekommt. wer mehr als 25km zur arbeit fährt, kommt mit pkw km auf mehr geld...

geil sind dann ja noch die sprüche wie

"Gerade die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürfen aus Sicht der Bundesregierung einer besonderen Unterstützung",

welche sich irgendwie lächerlich anhören, wenn man für all den mist am ende des jahres vielleicht 150€ ausgezahlt bekommt? für 150€ kann ich mir nichtmal nen handwerker für 1 std leisten, weil die anfahrpauschale so hoch ist, das man das gefühl bekommt, das man den firmenwagen für 1monat mietet...

ob die mir nun 5€ am tag geben oder ich einfach meine km als arbeitsweg angebe macht bei mir das gleiche aus. und das soll nun der große wurf sein ? ich werde neben der pauschale auf jeden fall all meine pc teile vom letzten jahr inkl. 800€ wasserkühlung mit absetzen, bzw. zumindestens mit eintragen. brauchte den pc ja für die arbeit und da man mit 8std am tag wohl auch deutlich mehr als privat zeit verbringt, kommt man locker auf 50-80% geschäftlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
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man kann nen pc vom letzten jahr auf die steuer vom nächsten jahr verrechnen?
die 5€ je tag nehm ich gerne mit, ist wie ein gratis mittagessen pro tag :fresse:
über geld freuen sich die leute generell nicht so, bei uns hat sich keiner sichtlich gefreut über die corona zusatzzahlung, obwohl die hoch und steuerfrei war.
 
Kommt drauf an, nutzt du ihn beruflich? Ich hab ein Firmenlaptop, kann meinen privaten PC also nicht abschreiben.
Aber Maus, Tastatur und Monitor, die ich extra für den zweiten Schreibtisch gekauft hab, der nur für die Firma genutzt wird, schon.
 
ja ok, aber wenn du 2019 was kaufst, kannst du das dann 2021 in der steuer 2020 absetzen, jetzt mit Home Office?
 
ja ok, aber wenn du 2019 was kaufst, kannst du das dann 2021 in der steuer 2020 absetzen, jetzt mit Home Office?

jo. du kannst notwendige hardware über die jahre abrechnen. erwarte aber keine wunder. laut meiner steuersoftware ist zb ein monitor über 7jahre abzurechnen. heißt, für dein 2019 gekaufter monitor kannst du 2020 mit 1/7 des kaufpreises ansetzen. beim typischen 300€ monitor kommt so natürlich nichts zusammen. für meinen 1000€+ monitor ist es auf jeden fall nen versuch wert.

Ich hab ein Firmenlaptop, kann meinen privaten PC also nicht abschreiben.
und das wissen die woher? ich habe meinen privaten rechner monatelang für geschäftliche aufgaben genutzt und nichts dafür bekommen. wenn ich mein privaten kram geschäftlich nutze, kann ich es auch versuchen abzusetzen. wenn die nein sagen, dann kann man immer noch gucken, ob sich ein widerspruch oder ähnliches lohnt. es ist ja nicht so, das gleich eine anzeige reingeflattert kommt, nur weil man seinen pc absetzen will und die anderer meinung sind.

die 5€ je tag nehm ich gerne mit, ist wie ein gratis mittagessen pro tag :fresse:
wenn du stattdessen zur arbeit fährst, kannst du auch einfach die km angeben. ab 25km entfernung gibts so mehr geld...
 
Nein, alle Güter (AfA-Tabelle) unter 800 Euro können direkt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe in der Steuererklärung eintragen werden. Stichwort: GWG
sollte wohl auch im drauffolgenden jahr gehen, wenn man sie im jahr des kaufes nicht abgesetzt hat?

gwg betrifft doch eher betriebe. ansonsten:

Private Nutzung von GWG​

Bei privater Nutzung eines Wirtschaftsgut muss der Teil der Abschreibungen, der auf den Privatanteil entfällt, dem Gewinn hinzugerechnet werden. Nutzt der Unternehmer ein Telefon nur zu 70% betrieblich, werden, bei einem Anschaffungspreis von beispielsweise 100€, 30€ zum Gewinn gezählt. Dabei muss auch die darauf entfallende Umsatzsteuer nachträglich beglichen werden.
wobei die märchensteuer ist privat eh immer schon voll bezahlt.
 
Ich meine, mindestens die Anschaffung muss im Zeitraum der Steuererklärung liegen. Was 2019 angeschafft wurde muss imho erstmalig in der Erklärung für 2020 stehen, auch wenn es dann über mehrere Jahre abgesetzt wird.
 
Aber war es nicht so dass man vergessene Sachen auch im Jahr darauf absetzen kann? Das würde mich auch interessieren...
 
§11 EStG.

Zufluss-/Abflussprinzip.

Ausgaben sind für das Jahr anzusetzen in dem sie geleistet worden sind.

Vergessene Rechnungen aus dem Vorjahr sind einfach Pech.
 
wenn man dinge über mehrere jahre abrechnet, muss doch der kauf nicht im abrechnungsjahr liegen. wenn ich 2019 einen pc kaufe aber erst 2021 ein teil davon abrechne, warum nicht? ich habe für abrechnung 2020 meine ansprüche halt verstreichen lassen (die sind dann weg). voll auf einmal abrechnen kann man aber so wohl nicht, da dann die abrechnung das jahr vorher hätte erfolgen müssen. meine software erlaubt auf jeden fall abrechnungen von 2019, wenn auf mehrere jahre verteilt.

wie ich schonmal sagte, finde ich die entwicklung der steuersoftware wie wiso2021 nicht gut. früher gaben die tipps wie pauschale freibeträge, heute habe ich eher das gefühl, als ob denen was auferlegt wurde in richtung "hilf deinen kunden bloss nicht, auch nur 1 cent mehr rauszuholen".
 
wegen home office und einer vereinfachten pauschel:




wow 5 euro pro tag zu hause. wow... zumal es ja keine 5€ ausgezahlt bekommt. wer mehr als 25km zur arbeit fährt, kommt mit pkw km auf mehr geld...

geil sind dann ja noch die sprüche wie



welche sich irgendwie lächerlich anhören, wenn man für all den mist am ende des jahres vielleicht 150€ ausgezahlt bekommt? für 150€ kann ich mir nichtmal nen handwerker für 1 std leisten, weil die anfahrpauschale so hoch ist, das man das gefühl bekommt, das man den firmenwagen für 1monat mietet...

ob die mir nun 5€ am tag geben oder ich einfach meine km als arbeitsweg angebe macht bei mir das gleiche aus. und das soll nun der große wurf sein ? ich werde neben der pauschale auf jeden fall all meine pc teile vom letzten jahr inkl. 800€ wasserkühlung mit absetzen, bzw. zumindestens mit eintragen. brauchte den pc ja für die arbeit und da man mit 8std am tag wohl auch deutlich mehr als privat zeit verbringt, kommt man locker auf 50-80% geschäftlich...
Du bist echt der typische Heuler (haben wir hier im Betrieb auch einige...). Anstatt sich zu freuen Zuhause zu arbeiten und nun dafür etwas absetzen zu können wird Rum geheult. Dann fahr doch weiter jeden Tag auf Arbeit wenn dir die 5 Euro zu wenig sind. Mal dran gedacht, dass es genug Leute gibt, die kein (!) Homeoffice haben und, oh Wunder, trotzdem kosten und Zeit (den Faktor den gefühlt alle im Homeoffice als selbstverständlich ansehen) aufwenden müssen?!
Genau wie der Bullshit mit den Wakü. War die notwendig? Nein. Warum sollte das FA diese dann anerkennen?! Schön wenn du dir eine kaufst, ist aber dein Bier. Hättest genauso deinen AG nach einem Dienstrechner fragen können, oder?!
 
Du bist echt der typische Heuler (haben wir hier im Betrieb auch einige...). Anstatt sich zu freuen Zuhause zu arbeiten und nun dafür etwas absetzen zu können wird Rum geheult. Dann fahr doch weiter jeden Tag auf Arbeit wenn dir die 5 Euro zu wenig sind. Mal dran gedacht, dass es genug Leute gibt, die kein (!) Homeoffice haben und, oh Wunder, trotzdem kosten und Zeit (den Faktor den gefühlt alle im Homeoffice als selbstverständlich ansehen) aufwenden müssen?!
Genau wie der Bullshit mit den Wakü. War die notwendig? Nein. Warum sollte das FA diese dann anerkennen?! Schön wenn du dir eine kaufst, ist aber dein Bier. Hättest genauso deinen AG nach einem Dienstrechner fragen können, oder?!
Ich finde es ja immer lustig, wenn man die KM Pauschale erwähnt. Egal wie schön man es rechnet - Finanziell bleibt da viel weniger übrig nach den Kosten fürs rumfahren, als mit der Planung von dem Homeoffice Betrag. Zumindest, wenn man regelmäßig Stromanbieter vergleicht etc. ist für den normalen Bürohengst mit 1-2 modernen LED Monitoren und nem Notebook nicht so viel Stromkosten da... Heizung ist im Vergleich zu wenn im Büro bin nur etwas mehr aufgedreht, da ich die nicht komplett ausmache, wenn unterwegs bin (Kalte Wände aufheizen nein danke).
Und wie ich auch immer wieder erwähnte: Die ganze Zeit fürs Pendeln (1-2h weniger pro Tag) noch gar nicht bedacht, was mega viel Lebensqualität ist.
 
wenn man dinge über mehrere jahre abrechnet, muss doch der kauf nicht im abrechnungsjahr liegen. wenn ich 2019 einen pc kaufe aber erst 2021 ein teil davon abrechne, warum nicht? ich habe für abrechnung 2020 meine ansprüche halt verstreichen lassen (die sind dann weg). voll auf einmal abrechnen kann man aber so wohl nicht, da dann die abrechnung das jahr vorher hätte erfolgen müssen. meine software erlaubt auf jeden fall abrechnungen von 2019, wenn auf mehrere jahre verteilt.

wie ich schonmal sagte, finde ich die entwicklung der steuersoftware wie wiso2021 nicht gut. früher gaben die tipps wie pauschale freibeträge, heute habe ich eher das gefühl, als ob denen was auferlegt wurde in richtung "hilf deinen kunden bloss nicht, auch nur 1 cent mehr rauszuholen".
Du solltest dem Bundesfinanzministerium eine Email schicken und sie drauf hinweisen, dass ihr Gesetz einen Fehler enthält.

Hinweis: Wenn du Dinge gem. Afa-Tabelle über mehrere Jahre abschreiben musst, dann beginnst du mit dem Jahr der Anschaffung. §11 EStG.

Probiers aus - angeben kannst du alles in der Erklärung. Solange halbwegs plausibel, geht es auch durch. Wird die Erklärung geprüft, bekommst du das postwendend zurück.
 
Ich finde es ja immer lustig, wenn man die KM Pauschale erwähnt. Egal wie schön man es rechnet - Finanziell bleibt da viel weniger übrig nach den Kosten fürs rumfahren, als mit der Planung von dem Homeoffice Betrag. Zumindest, wenn man regelmäßig Stromanbieter vergleicht etc. ist für den normalen Bürohengst mit 1-2 modernen LED Monitoren und nem Notebook nicht so viel Stromkosten da... Heizung ist im Vergleich zu wenn im Büro bin nur etwas mehr aufgedreht, da ich die nicht komplett ausmache, wenn unterwegs bin (Kalte Wände aufheizen nein danke).
Und wie ich auch immer wieder erwähnte: Die ganze Zeit fürs Pendeln (1-2h weniger pro Tag) noch gar nicht bedacht, was mega viel Lebensqualität ist.
niemand hat gesagt, das man die km dann wirklich fahren muss... am ende des jahres gibt man an, wie oft man zur arbeit gefahren ist und wie oft man home office hatte. beides zusammen ergibt dann bei ner 5tage woche rund 230tage - krankheitstage, die man angibt. gibts für home office weniger als für büro, gibt man halt kein home office an. wer will das prüfen ? ich weis ja nichtmal, wann ich genau im home office und wann in der firma war. wie soll das irgendwer anderes wissen ?
 
niemand hat gesagt, das man die km dann wirklich fahren muss... am ende des jahres gibt man an, wie oft man zur arbeit gefahren ist und wie oft man home office hatte. beides zusammen ergibt dann bei ner 5tage woche rund 230tage - krankheitstage, die man angibt. gibts für home office weniger als für büro, gibt man halt kein home office an. wer will das prüfen ? ich weis ja nichtmal, wann ich genau im home office und wann in der firma war. wie soll das irgendwer anderes wissen ?
Wenn man bescheißen will, findet man immer Wege. Wir gehen von ehrlich aus ;)
Im schlimmsten Fall interessiert das FA nicht, wie du es dir merkst wann im Büro warst oder nicht. Wenn's irgendwie das mitkriegen, bei Firma nachfragen, etc. Bist du jedenfalls wegen Steuerhinterziehung dran.
Und wieso Krankheitstage angeben? Machen doch auch viele nicht... Wenn man schon dabei ist, dann doch ganz oder garnicht. Kann man doch auch nicht verlangen, dass mir die Krankheitstage 100% merken kann...
 
Hallo zusammen,

Aktuell befinde ich mich ja seit März noch in einer Transfergesellschaft,da ich mein Betrieb ja im März geschlossen wurde.
Mein letztjähriges Jahresgehalt lag bei Grundgehalt 50,5K€ + Urlaubsgeld. Also Gesamt ca. 53K€ in eine Leitenden Tätigkeit als Wersksachverständiger/Leiter Prüflabor/Attestabteilung. (Stahlverabeitender Betrieb).

Die Zeit in der Transfergesellschaft habe ich natürlich auch zur Fortbildung genutz. Habe meinen Qualitätsbeauftragten(TÜV) gemacht und bin aktuell noch in der Fortbilung Prozessverbesserung mit Lean,Kaizen und KVP.

Jetzt hatte ich letzte Woche ein Vorstellungsgespräch bei einem Betrieb für Zellkautschuk, Zellpolyethylen, Moosgummi, Weichgummi (350MA an 4 Standorten) (Chemie). Die suchen eine Techniker für die Qualitätssicherung.
Quasi ähnliche Tätigkeiten wie in meinem alten Betrieb, bevor ich Werkssachverständiger wurde, nur halt jetzt mit anderen Werkstoffen. Außerdem bin ich dann auch für die Prüfmittelüberwachung zuständig.
Diese Aufgabe hatte ich auch in meinem alten Betrieb.
Jetzt hatte ich beim Vorstellungsgespräch ein Grundgehalt von 45K€ gefordert.Was scheinbar nicht zu hoch war,da ich erneut eine Einladung zum "Reinschnuppern in die Tägliche Arbeit" erhalten habe.
Ich denke das es jetzt nur noch an mir liegt,ob ich mir die Tätigkeit vorstellen könnte oder nicht.

Jetzt die frage nochmal zu Gehalt. Weihnachtsgeld/Urlaubsgelt wird scheinbar nicht gezahlt,soviel habe ich bereits herausgefunden.
Daraus schließe ich auch das der Betrieb nicht Gewerkschaftlich Organisiert ist (IGBCE)
Daher weiß ich nun nicht ob ich eine Jährlich Gehaltserhöhung habe, oder nicht.

Wäre es dreißt bei evtl. Vertragsunterzeichnung vorher eine Standartmässige Jährliche Erhöhung zu vordern?

Ich sage mal Durchschnittliche Jährliche Inflation von 1,5% + 2,5-3,5%? Also irgendwas zwischen 4-5% Jährlich?

Stehe da echt auf dem Schlauch, da ich so etwas noch nie Verhanden musste. Da ich 23 Jahre im gleichen Betrieb war,und ich mich nie Bewerben musste.
 
Mal Fragen ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, aber eine jährliche Gehaltserhöhung um 5% ist schon happig.
 
Wodurch rechtfertigst du aus deiner Sicht eine jährl. Erhöhung über der Inflation? Ich denke, bei Übernahme von neuen Aufgabengebieten oder Verantwortlichkeiten, Prämien oä. lässt sich mehr herausholen, wenn geschickt angestellt.

Mein Chef würde mich fragen, wie er eine jährliche Erhöhung über KV oä. nach oben rechtfertigen sollte.

Nur meine Meinung dazu

Versuchen kannst du es ja dennoch!
 
Wie gesagt,ich weiß noch nicht wie da was geregelt ist. Vielleicht gibt es ja eine Vereinbarung das sich vielleicht an den Erhöhungen der Tarifabschlüsse gehalten wird.

und zum Thema Rechtfertigung. Ich will ja nicht ewig bei den 45 stehen bleiben.Denn das Leben wird von Jahr zu Jahr immer Teurer.
Deshalb die Anlehnung an die Inflation + Ich eigne mir ja immer mehr Wissen an, in dem neuen Bereich, was sich auch Finanziell bemerkbar machen sollte.
Wie ich finde.

Das war ja jetzt auch nur ein Bsp. Von mir aus auch 2,5-3% Ist evtl Realistischer?
 
Keine Ahnung wie hart es den Betrieb durch Corona getroffen hat, aber bei mir wäre so eine Frage aktuell taktisch unklug.
Gelegentlich machen wir Vereinbarungen für eine Erhöhung nach der Probezeit, oder nach einem weiteren Zeitraum. Eigentlich aber nur, wenn der Bewerber eine Gehaltsvorstellung hat, die zum Eintritt nicht bedienen wollen oder können.
Eine Vereinbarung für eine jährliche Erhöhung würde ich nie eingehen, da man da nicht mehr rauskommt und das einem das Genick brechen kann, wenn mal was unvorhergesehenes (wie aktuell) kommt.
 
Ich eigne mir ja immer mehr Wissen an, in dem neuen Bereich, was sich auch Finanziell bemerkbar machen sollte.
Wie ich finde.
Wenn du das entsprechend argumentieren kannst und es Kennzahlen gibt. bzw. es messbar ist, why not.

Ich hab nur die Erfahrung gemacht, dass meine Vorgesetzten es meist anders finden, als ich es finde :)
 
Wenn die 45 zu Anfang für ein Jahr zB für dich annehmbar sind, mach das. Eine Erhöhung würde ich nach Ablauf der Probezeit ansprechen, wenn das nicht vorher schon so besprochen wurde.
Ich habe es schon häufig so gehört, dass man für die Probezeit ein geringeres Gehalt vereinbart was nach Abschluss dann steigt.
Der Rest ist, wenn kein Tarifvertrages zugrunde liegt, freie Verhandlung.
Aber auch ohne sich einem Tarif abgeschlossen zu haben, kann der Betrieb sich ja am Tarif bedienen (mit den Bestandteilen die er sich herauspickt) - also auch wenn es kein Weihnachtsgeld gibt, kann er zur Einfachheit die Erhöhungen der Gewerkschaft mitnehmen. so spart er sich ständige Einzelverhandlungen.
 
Keine Ahnung wie hart es den Betrieb durch Corona getroffen hat, aber bei mir wäre so eine Frage aktuell taktisch unklug.
Gelegentlich machen wir Vereinbarungen für eine Erhöhung nach der Probezeit, oder nach einem weiteren Zeitraum. Eigentlich aber nur, wenn der Bewerber eine Gehaltsvorstellung hat, die zum Eintritt nicht bedienen wollen oder können.
Eine Vereinbarung für eine jährliche Erhöhung würde ich nie eingehen, da man da nicht mehr rauskommt und das einem das Genick brechen kann, wenn mal was unvorhergesehenes (wie aktuell) kommt.

Laut Ausage beim Vorstellungsgespräch war es nie ein Thema,das über Kurzarbeit,Entlassungen gesprochen wurde, sei es in der Vergangenheit noch durch Corona.
Da das Anwendungsgebiet der Teil so breit gefächert ist,wenn es in einem Bereich schlechter wurde,hat ein anderer Berich das dann Aufgefangen.
 
Eine Erhöhung würde ich nach Ablauf der Probezeit ansprechen, wenn das nicht vorher schon so besprochen wurde.
genau und dann gibts nix und er steht unzufrieden da. Solche Themen sollten immer sofort besprochen werden, mit Option A, B, C usw. dann kann abgewogen werden. Von allein passiert da in den meisten Firmen gar nix (zumindest meine Erfahrung)
 
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