[Sammelthread] Automobile

Steht alles im Vertrag im Kleingedruckten. Bei Porsche musst du das Auto nehmen, auch mit Ausstattungsänderung und mit Preiserhöhung. Ausnahme: der Händler erklärt sich bereit, das Auto zu behalten.
Das ist bei BMW freilich genauso. Da kann man nichts machen
Einem Bekannten haben sie die AHK gestrichen, aber er hat dafür das Pano bekommen. :haha: :haha: :fresse:
Bei mir stand die Verfügbarkeit des H/K ebenfalls nicht 100% fest, aber die Topmotorisierungen werden da bevorzugt behandelt.
 
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Steht alles im Vertrag im Kleingedruckten. Bei Porsche musst du das Auto nehmen, auch mit Ausstattungsänderung und mit Preiserhöhung. Ausnahme: der Händler erklärt sich bereit, das Auto zu behalten.

Die entsprechenden Klauseln haben die Hersteller seit der Lieferkettenkrise in ihren Verträgen fleissig überarbeitet.

Wenn da steht, dass er es so nehmen muss, dann hat er rechtlich wenig Handhabe. Den bösen Brief kann man sich sparen. Geht direkt in die runde Ablage.

Deshalb lässt man heutzutage beim Neuwagenkauf die Must-haves in den Vertrag reinschreiben. Ein guter Freund hat einen Cayman 4.0 bestellt - mit Vorgabe, dass er PTS und Keramikbremse erhält. Die wurde jetzt für alles ausser die RS gestrichen. So kam er sauber aus dem Vertrag.

Ich hatte für den McLaren reingeschrieben, dass er foliert sein muss. Ging nicht. Hatte nen Tag später die Kohle zurück.
Danke für die Anmerkungen. Beim nächsten mal werde ich es dann ebenso machen und mir die wichtigsten Extras festschreiben lassen. Hinterher ist man immer schlauer.
 
Meine "Haha" Reaktion ist auf die Tiefe bezogen. :fresse:
Genau richtig :)

Steht alles im Vertrag im Kleingedruckten...
Wäre doch mal interessant es darauf ankommen zu lassen und zu klagen. Bei so einer Investition (Selbst ein Golf mal eben 40k) ist das mal nicht eben "naja, passt schon". Man kauft ja ein Auto längerfristig.
Was sagen die Verbraucherzentralen zwecks der Willkür der Hersteller? Wenn mir Essentielles fehlt (AHK zum ziehen/Fahrrad, ...) würde ich das Ding stehen lassen, weil dann für mich im Alltag nicht nutzbar.
 
Einem Bekannten haben sie die AHK gestrichen, aber er hat dafür das Pano bekommen. :haha: :haha: :fresse:
Massiv den Nutzwert reduziert und im Gegenzug eine Baugruppe mit ordentlich Fehlerpotential (Windgeräusche, Undichtigkeiten, Klappern) erhalten. Oder ist das das versteckte Werkstatt-Konjunktur-Programm? Umsätze für Nachrüstung AHK und regelmäßige Einstellarbeiten am Pano sind ja schon bei Auslieferung vorprogrammiert.
 
Also mein Pano war Problemfrei :fresse:
 
Eigentlich wollte ich ja auch einen ohne, aber in der Kombination mit der sonstigen Ausstattung, Farbe, Preis und Verfügbarkeit hab ichs dann doch akzeptiert und hatte Glück :d
 
Das Glasdach bei deinem Hatchback-Golf ist ja auch kein Pano im eigentlichen Sinne. Die Probleme betreffen vor allem (aber nicht ausschließlich) die großen zweiteiligen Glas-Hub-Schiebe-Dächer mit feststehendem Element über der Rückbank, wie man sie in Golf/Passat Variant, Tiguan usw. sowie Konzernäquivalenten findet.
 
Genau richtig :)


Wäre doch mal interessant es darauf ankommen zu lassen und zu klagen. Bei so einer Investition (Selbst ein Golf mal eben 40k) ist das mal nicht eben "naja, passt schon". Man kauft ja ein Auto längerfristig.
Was sagen die Verbraucherzentralen zwecks der Willkür der Hersteller? Wenn mir Essentielles fehlt (AHK zum ziehen/Fahrrad, ...) würde ich das Ding stehen lassen, weil dann für mich im Alltag nicht nutzbar.
Was wäre denn das Ergebnis der Klage? Du lässt das Auto stehen. Dann hast du einfach keins. Und der Prozess dauert so lange, das du schonmal ein ÖV-Jahresabo lösen kannst. Bringt nix.
 
Kommt jetzt drauf an, wenn dann z.B. Carplay rausfällt wär das für mich im Außendienst nicht mehr nutzbar gewesen.
 
Bisschen recherchiert und quergelesen. Fehlende Austattung ist ein Sachmangel, da ist es auch fast egal was im Kleingedruckten steht. VK muss nachbessern, egal was der Hersteller geliefert hat (mit dem hat der Käufer nichts am Hut, Vertragspartner ist Autohaus) Finanziellen Ausgleich kann man akzeptieren, muss man aber nicht. Im Zweifel Nachbesserung durch korrekt ausgestattetes Fahrzeug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du braucht ne Versicherungsnummer von deiner KFZ Versicherung, dann kannst du mit den Alten Kennzeichen auf direktem Wege zum Tüv/Werkstatt/Zulassung fahren.

Wenn du den Tüv bei ner bekannten Werksatt machen lässt gibte s gerne auch mal die möglichkeit das dir die Werkstatt dafür ihre Händlerkennzeichen (Rote Nummer) ausleiht.

Ohne Tüv gibt es in Deutschland keine Kurzzeitkennzeichen mehr.
Ich muss das auch mal aufgreifen.
Hier in NRW sagte mir die Zulassungsbehörde direkt was von Kurzzeitkennzeichen.

Kann ich sonst wirklich mit den alten Kennzeichen einfach fahren? Da ist die TÜV Plakette halt abgekratzt.
Wie läuft dass denn dann mit der Versicherung? Reicht da dann ebenso die EVB Nummer?
Für das Auto gibt es einen Airbag-Rückruf, ich muss zum Vertragshändler und danach zur Dekra wg. TÜV. Als Info nebenbei.
 
Hier in NRW sagte mir die Zulassungsbehörde direkt was von Kurzzeitkennzeichen.
Weil sie häufig keine Ahnung haben und dann eben den Standard vorschlagen: »Nehmen Sie einfach ein Kurzzeitkennzeichen«.
Kann ich sonst wirklich mit den alten Kennzeichen einfach fahren? Da ist die TÜV Plakette halt abgekratzt.
Zugelassen und Versichert? Ja.

Abgemeldet und daher nicht mehr versichert? Nein.

Es muss ein Kennzeichen dem Fahrzeug zugewiesen sein. Außerdem muss der Versicherungsschutz bestehen. Dies gilt bei einer Abmeldung nur noch am gleichen Tag.

Sprich: heute am 30.06. meldest du das Fahrzeug ab und die Schilder werden entsiegelt. Bis um 24:00 Uhr darfst du damit aber noch im Zulassungsbezirk und dem angrenzenden Zulassungsbezirk damit fahren. Warum? Weil es für den heutigen Tag noch zugeteilt ist. Ab morgen ist es nicht mehr zugeteilt -> keine Fahrten mehr erlaubt.

Die einzige Möglichkeit legal mit einem noch nicht zugelassenen Fahrzeug im zulassungsbezirk plus einem angrenzenden Zulassungsbezirk zu fahren ist die Vorabzuteilung vom Kennzeichen -> § 10 Abs. 4 FZV.


Wie läuft dass denn dann mit der Versicherung? Reicht da dann ebenso die EVB Nummer?
Du brauchst einen Versicherungsnachweis -> bei der Versicherung anrufen und wegen der Vorabzuteilung gemäß § 10 Abs. 4 FZV anfragen.

Dann muss auch noch die Zulassungsstelle mitmachen - welche bei mir versagt hat. Bis ich das Go von denen hatte, war das Motorrad bereits verkauft - ohne neue HU. :(
Für das Auto gibt es einen Airbag-Rückruf, ich muss zum Vertragshändler und danach zur Dekra wg. TÜV. Als Info nebenbei.
§ 10 Abs. 4 FZV - oder auf einem Hänger spazierenfahren. Aber da kann dir selbst das Beladen vom Hänger mit dem nicht zugelassenen, nicht versicherten Fahrzeug zum Verhängnis werden...

Grüße, Martin
 
Oje, typisch Deutscheland.
Vielen Dank für den ausführlichen Beitrag.
KFZ ist stillgelegt worden vor vielen Jahren. Steht inzwischen 6 Jahre rum. Macht die Sache wohl nicht einfacher.
Hänger ist keine Option.
Hatte gelesen Kurzzeitkennzeichen und dann direkt zum Händler/TÜV. Wird wohl darauf hinauslaufen.
 
Du brauchst einen Versicherungsnachweis -> bei der Versicherung anrufen und wegen der Vorabzuteilung gemäß § 10 Abs. 4 FZV anfragen.
EVB Nummer reicht. Die ist Quasi der Versicherungsnachweis
Dann muss auch noch die Zulassungsstelle mitmachen - welche bei mir versagt hat. Bis ich das Go von denen hatte, war das Motorrad bereits verkauft - ohne neue HU.

was hat das mit dem Thema zu tun? Und was hat die Zulassungsstelle damit zu tun? Es ist einfach Mist Hilfesuchende mit nonsens noch zusätzlich zu verwirren
§ 10 Abs. 4 FZV - oder auf einem Hänger spazierenfahren. Aber da kann dir selbst das Beladen vom Hänger mit dem nicht zugelassenen, nicht versicherten Fahrzeug zum Verhängnis werden...
Warum sollte das Beladen ein Problem sein? Weil du evtl 3m auf der Straße fährst? Kenne keinen Fall in dem das je so gewesen wäre. Und ich habe selbt im Autohaus gearbeitet wo schon seit Jahrzehnten die Neuwagen vorm Gelände auf der Straße be/entladen werden-

@BrainSchlumpf -> https://www.tuev-nord.de/de/privatk...pps/tuning-anbau-umbau/fahren-ohne-zulassung/

Ein Fahrzeug das 6 Jahre steht würde ich ohnehin nicht Blind zum Tüv schleifen. das geht 100% in die Hose.

KZK ohne TÜV? Geht das? :unsure:

Mit EVB Nummer im eigenen oder angrenzenen Bezirk wohl wieder möglich.
 
KFZ ist stillgelegt worden vor vielen Jahren. Steht inzwischen 6 Jahre rum. Macht die Sache wohl nicht einfacher.
Die alten Kennzeichen auf keinen Fall verwenden. Das wäre fatal.
Hänger ist keine Option.
Hatte gelesen Kurzzeitkennzeichen und dann direkt zum Händler/TÜV. Wird wohl darauf hinauslaufen.
Dann den Weg wählen. Ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt.

Es muss aber der gleiche Zulassungsbezirk (oder angrenzend) sein.

Grüße, Martin
 
EVB Nummer reicht. Die ist Quasi der Versicherungsnachweis
Die eVB muss für genau den gewünschten Zweck sein. Ansonsten wird das nix.
was hat das mit dem Thema zu tun? Und was hat die Zulassungsstelle damit zu tun? Es ist einfach Mist Hilfesuchende mit nonsens noch zusätzlich zu verwirren
»Sanfte Grüße – was sind Ihre Extreme?« - immer ruhig bleiben, Brauner. ;)

Die Zulassungsstellen bzw. deren Bearbeiter und Bearbeiterinnen machen gerne mal Mist. Wer mit dem Kram häufiger zu tun hat weiß das.
Warum sollte das Beladen ein Problem sein? Weil du evtl 3m auf der Straße fährst? Kenne keinen Fall in dem das je so gewesen wäre. Und ich habe selbt im Autohaus gearbeitet wo schon seit Jahrzehnten die Neuwagen vorm Gelände auf der Straße be/entladen werden-
Zulässig ist es trotzdem nicht. Bei einem Betrieb werden dann eben alle Hühneraugen zugedrückt weil der ja schließlich sein 06er montieren könnte.

Defacto: ohne Versicherungsschutz das Fahrzeug auf öffentlichem Grund zu bewegen ist nicht zulässig und kann geahndet werden. Auch wenn du mit hochrotem Kopf protestierst und etwas anders behauptest.
Ein Fahrzeug das 6 Jahre steht würde ich ohnehin nicht Blind zum Tüv schleifen. das geht 100% in die Hose.
Da sind wir einer Meinung, wissen aber nicht was der Fragesteller schon erledigt hat (oder nicht). Oder ob er wissen muss was alles fällig ist.

Grüße, Martin
 
Bisschen recherchiert und quergelesen. Fehlende Austattung ist ein Sachmangel, da ist es auch fast egal was im Kleingedruckten steht. VK muss nachbessern, egal was der Hersteller geliefert hat (mit dem hat der Käufer nichts am Hut, Vertragspartner ist Autohaus) Finanziellen Ausgleich kann man akzeptieren, muss man aber nicht. Im Zweifel Nachbesserung durch korrekt ausgestattetes Fahrzeug.
Ja, lass mal den Händler ne Keramikbremsanlage oder ein HarmanKardon System nachrüsten.:fresse:

Im besten Fall sagt der geht nicht und gibt dir dein Geld zurück. Dann hast du wieder für ein Jahr kein Auto. Theorie und Praxis…
 
Dann ist das doch auch korrekt so, wenn er nicht nachbessern kann, ist es ja an dir ob du den finanziellen Ausgleich hinnimmst oder nicht.
 
Du wirst aber keinen Ausgleich bekommen. Der Händler wird sagen nehmen oder lassen. Hast die Marktentwicklung in den letzten zwei Jahren verschlafen??

Händler können vom Verkauf an dich immer zurücktreten. Du bist also so der so der Gearschte. Da kannste mit ner Armee Anwälte drohen. Das lächeln die weg.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
Teilweise wird sich so ein Hänlder sogar freuen, wenn du ihm Kiste nicht abnimmst.

Die aktuellen RS3 8Y haben schon auch mal 18 Monate Wartezeit und werden deshalb wenn sofort verfügbar von Händlern schon auch mal mit 15.000-20.000$ über MSRP veräußert.
 
Auswahl an Fahrzeugen gibt es doch inzwischen mehr als genug. Da würde ich mir keine Sorgen machen, es sei denn du willst ein ganz bestimmtes.
 
Erst heute einen Post auf FB gesehen und noch mal rausgesucht. Dealer hat zwei 8Y, 61k£ Sticker, gehen für 68k£ weg. Dealer ist in den Comments aktiv.

Das ist wie gesagt sogar noch „harmlos“, vor Wochen ähnliche Post aus USA, dort waren es wie gesagt eher 20K$ über MSRP.

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