Ich hatte das schon mal angedeutet aber heute kam der Brief… kurz nur, ob ich das falsch verstehe oder ob ihr das auch so seht.
„Ihnen wird vorgeworfen, am 28.10.2022, um 10:53 Uhr in …, als Führer(in) und Halter(in) des PKW Volvo, HB-MY 518, folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:
Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII (PKW) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin (03/2022) war um mehr als 8 Monate überschritten.“
03/2022 war am 28.10.2022 doch nicht um „mehr als“ 8 Monate überschritten, oder bin ich komplett blöd?
Selbst wenn man den März mitzählt sind es März bis Oktober = 8 Monate, aber nicht „mehr als 8 Monate“.
Ich würde dagegen jetzt einfach Widerspruch einlegen, per Webformlar.
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Wie seht ihr das?