Na dann, zeig mir mal den Anwalt, der in einem KfZ Prozess dich kostenlos vor Gericht vertritt und dir seine Auslagen nicht in Rechnung stellt.
Es geht nicht um die Auslagen, sondern um das Anwaltshonorar.
Das Honorar kann man erfolgsabhängig regeln:
Google zweiter Treffer:
kfz anwalt nur bei erfolg zahlen - Google-Suche
Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer
Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Verkehrsrecht
Davon ab schrieb ich Prozesskosten.
Das ist schon wieder falsch.
Du hast geschrieben, dass der Anwalt nur bis zum Gerichtsprozess kostenlos sein kann.
Das mit dem kostenlosen Anwalt passt auch nur (wobei der schön blöd wäre) bis zum Gerichtsprozess. Dann gilt nämlich die Prozesskostenordnung....
Und viel Spaß beim finden eines kostenlosen Anwalts abseits einem absolut klarem Fall
Danke. Mir ist letztes Jahr ein Auto reingefahren. Deswegen war ich in der Werkstatt und die haben mir empfohlen, einen Anwalt zu nehmen.
Mit dem arbeiten die regelmäßig zusammen.
Ich musste nichts bezahlen.
Die Polizei hat den anderen Fahrer im Unfallbericht als Unfallverursacher eingetragen, aus meiner Sicht war die Sache klar.
Der Anwalt hat alle Schreiben geregelt und es hat mich keinen Cent gekostet. Nichtmal Porto.
Die andere Versicherung (Allianz) hat alles gezahlt.
Ich wurde nicht danach gefragt, ob ich die finanziellen Mittel hätte, den Anwalt zu zahlen. Das scheint egal zu sein:
Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer
Ein Erfolgshonorar kann gegebenenfalls vereinbar werden, wenn die Aussichten auf einen Prozessgewinn ungewiss sind. Bei einer schwierigen Rechtslage kann also die Suche nach einem Anwalt, der auf Erfolgsbasis vertritt, sehr sinnvoll sein. Wenn dieser Gewinnchancen sieht, hat er den Anreiz, bei guter Arbeit mehr als üblich zu verdienen- und dafür nimmt in Kauf, im Fall einer Niederlage leer auszugehen.
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Ja, wenn man den Prozess gewinnt.
Wenn man richtig gelesen hätte, hätte man erkannt, dass die Versicherung nach Einreichen der Klage bezahlt hat.
Somit wäre die Klage unbegründet gewesen und man muss sie zurücknehmen (um weitere Kosten zu vermeiden).
Aber die Kosten für das Einreichen der Klage übernimmt die Versicherung natürlich nicht.
Man müsste dann über ein gesondertes Verfahren (was man auch wieder selber bezahlt), die Kosten erneut einklagen.
Wer macht sowas? Richtig, fast niemand...
Also immer schön aufpassen, und einen Anwalt konsultieren!
Du möchtest also eine zweite Klage machen, um die Kosten der ersten Klage erstattet zu bekommen?
Wie kommst du dann an die Kosten der zweiten Klage?
Ein drittes Mal klagen?
Wälz doch einfach alle Kosten, die du hast, auf den Gegner ab.
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Ja, wenn man den Prozess gewinnt.
Wenn man richtig gelesen hätte, hätte man erkannt, dass die Versicherung nach Einreichen der Klage bezahlt hat.
Somit wäre die Klage unbegründet gewesen und man muss sie zurücknehmen (um weitere Kosten zu vermeiden).
Aber die Kosten für das Einreichen der Klage übernimmt die Versicherung natürlich nicht.
Man müsste dann über ein gesondertes Verfahren (was man auch wieder selber bezahlt), die Kosten erneut einklagen.
Wer macht sowas? Richtig, fast niemand...
Also immer schön aufpassen, und einen Anwalt konsultieren!
Versicherung zahlt nach Klageeinreichung sofort
"Und nun kommt es. Nach Zustellung der Klageschrift und Hinweisen des Amtsgerichts Mitte in Berlin ging es auf einmal ganz schnell. Volle Abrechnung des (eingeklagten) Schadens und aller Gebühren durch die Versicherung.
Die Versicherung bat mich dann noch darum, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Mit anderen Worten, der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wurde für erledigt erklärt; das bedeutet, dass der Versicherung auch noch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden."
So einfach geht das.