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TurboCharged
Guest
Ruf bei Deiner Versicherung an. Gerade bei solchen riskanten Aktionen würde ich mich nicht auf Aussagen in einem Forum verlassen. Die Versicherung wird Dir sagen, wie und ob das versicherbar ist.
Gerade bei der Ruheversicherung könnten sie Dir möglicherweise bei einem Stellplatz in einer TG (ich nehme an, es handelt sich um eine TG für etliche Mieter/Eigentümer) damit kommen, dass der Verkehrsraum öffentlich zugänglich wäre. Eine gute Versicherung wird Dir das auch schriftlich bestätigen.
Mein 8er ist gerade abgemeldet und steht auf seinem TG-Stellplatz. Nach dem Abmelden habe ich ein Schreiben der Versicherung bekommen, dass ich für die nächsten 18 Monate eine Versicherung im Umfang einer TK habe.
Öffentlich zugänglich wäre ein Parkplatz auf der Straße. Und auf der Straße darf man eh kein abgemeldetes Fahrzeug stehen lassen. Desweiteren gilt eine TG nicht als öffentliches Stellplatz, wenn sie abgeschlossen ist.






Ist mir letztens bei Mobile aufgefallen.



