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Klickt euch durch StVZO §70: Ausnahmen inkl der jeweiligen anderen Paragraphen. Es gilt nämlich immer ivm 2, 3 anderen. Dadurch muss man dann ganz schnell 3-400€ ablatzen. Ich werde das hier nicht weiter ausführen, weil ich grade Urlaub habe und mich damit eigentlich nicht beschäfftigen will.
Wenn es ein Gutachten gab, dann steht da drin "Ausnahmgen. nach §70 erf." Wenn die Straßenverkehrsbehörde diese erteilt hat, sei es jetzt für Bregenzungsleuchten, Bremsen oder was auch immer (immer auf Grundlage des Gutachtens), dann bekommt man ein 3-4 Seiten Pampflet ausgehändigt wo alle Ausnahmen aufgeführt sind die für das Fahrzeug erteilt wurden und diese ist auch immer mitzuführen. + Saftiger Rechnung.
Wenn es ein Gutachten gab, dann steht da drin "Ausnahmgen. nach §70 erf." Wenn die Straßenverkehrsbehörde diese erteilt hat, sei es jetzt für Bregenzungsleuchten, Bremsen oder was auch immer (immer auf Grundlage des Gutachtens), dann bekommt man ein 3-4 Seiten Pampflet ausgehändigt wo alle Ausnahmen aufgeführt sind die für das Fahrzeug erteilt wurden und diese ist auch immer mitzuführen. + Saftiger Rechnung.
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