Ich verkaufe grad mein Auto und im ÖAMTC Vordruck vom Kaufvertrag gibts ein Häkchen für "Es sind keine Vorschäden vorhanden", in der Erklärung nebenbei: "Eine solche Erklärung umfasst sowohl dem Verkäufer bekannte als auch ihm unbekannte Schäden"
Sprich als Zweitbesitzer kann ich das sowieso nicht unterschreiben, oder? Eigentlich ja nichtmal als Erstbesitzer wenn man an versteckten Vandalismus (wie auch immer das aussehen mag

) oÄ denkt?