[Sammelthread] Automobile

Nein, das 07er ist noch restriktiver gewesen, das weiß ich wohl.

Wie angedeutet, deine Aussage oben ist dann falsch. Das H Kennzeichen kennt von den Anforderungen an das Fahrzeug mal abgesehen eigentlich keine Einschränkungen. Nur die speziellen Versicherungstarife haben oft Begrenzungen bei den Kilometern und/oder andere Vorgaben. Wenn du darauf verzichten kannst, kannst du auch den Oldtimer mit H als Daily nehmen. Man muss dann natürlich zusehen, dass die Oldtimer-Würdigkeit nicht leidet, weil das dann zu einem HU-Bestandteil wird.
 
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Mom, ihr legt die falsch aus, nicht ich sage kompletten Quark.
Von einer festen km Grenze sprach ich nie, eine Alltagsnutzung ist aber ausgeschlossen, das wäre auch aus Sicht des Staates eine Steuerhinterziehung. Dafür ist der Oldimer nämlich nicht gedacht.
Das das eine deutlich vagaere Rechtslage ist, als bei anderen Dingen ist auch klar.
Trotzdem besteht eben kein recht auf echte Alltagsnutzung bei sowas.

Andererseits ist das eben bei Euro 2 und 2l Hubraum eh nicht nötig, wirklich H Kennzeichen zu nehmen.
 
Von einer festen km Grenze sprach ich nie, eine Alltagsnutzung ist aber ausgeschlossen...

Ich möchte dir nicht widersprechen, mich interessiert es aber, da es mich persönlich betrifft.
Wo steht das?

Ich habe das gefunden:

� Alltagsfahrzeug auf H-Kennzeichen - Straßenverkehrsrecht - JuraForum.de
2. Begriff des Oldtimers

Als Oldtimer sind solche Fahrzeuge zu bezeichnen, die erstmals vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie als historisches Sammlerstück in der Regel nicht als Beförderungsmittel eingesetzt werden. Damit sind keine Oldtimer solche Fahrzeuge, die zwar das Fahrzeugdienstalterkriterium erfüllen, jedoch hauptsächlich im Alltagsverkehr als Verkehrsmittel benutzt werden. Für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.


Woher das genau stammt, weiß ich nicht. Unter den Quellenangaben finde ich es nicht.

Gefunden habe ich:

In der Fahrzeug Zulassungsordnung steht es anders:
2 FZV - Einzelnorm

22.
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
 
ja, das ist richtig, udn woher es im Detail kommt, sorry, auch ich bin da leider raus, das weiß ich auch nur aus Gesprächen mit anderen "Betroffenen" ;) :-D

Ansonsten ist das auch eine eigentlich plausibele Thematik, oder? ;) :-D

Und wenn ich im Sommer den "Oldtimer" auch mal ein paar tage im Alltag nutze, ist das ja auch ok, das meien ich mit einem "Alltagsauto" oder einer "Alltagsnutzung" so ja gar nicht.
 
Schade.

Ich bin bei solchen Sachen mittlerweile recht kritisch, weil mir immer wieder erzählt wird, dass man dies und dies nicht darf und dass die Lösung immer Geld kostet.

Oft erlebe ich (beruflich) Falschaussagen vom TÜV, die dazu dienen, Einnahmen beim TÜV zu generieren.

Wenn es eine Quelle dazu gibt, die eine Alltagsnutzung verbietet, muss man schauen, ob diese Quelle überhaupt so ein Verbot aussprechen darf.

Ich werde im Sommer (bei super Wetter) auch tageland Oldtimer fahren, wenn ich keine weiten Strecken habe und keinen Kundenbesuch. Da wäre mir schon wohler zu wissen, dass das legal ist.
 
ja, das ist richtig, udn woher es im Detail kommt, sorry, auch ich bin da leider raus, das weiß ich auch nur aus Gesprächen mit anderen "Betroffenen" ;) :-D

Ansonsten ist das auch eine eigentlich plausibele Thematik, oder? ;) :-D

Und wenn ich im Sommer den "Oldtimer" auch mal ein paar tage im Alltag nutze, ist das ja auch ok, das meien ich mit einem "Alltagsauto" oder einer "Alltagsnutzung" so ja gar nicht.

Tja, dann erklär mir doch bitte Mal, warum dann Oldtimer mit H-Kennzeichen als Firmenfahrzeuge existieren? Und damit meine ich nicht Ausstellungsstücke, sondern LKW die im Alltag ihrer Bestimmung nach genutzt werden. Einfach mal "H-Kennzeichen und Firmenfahrzeug" googlen. Kenne auch eine Firma, die einen alten Deutz als LKW-Abschlepper mit H-Kennzeichen nutzen, damit sie in die Umweltzonen reinfahren können..
Ich lass mir ja gerne was Neues erzählen, aber dann doch bitte mit entsprechender Quelle.
 
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Nur weils das gibt, muss es ja nicht erlaubt sein.

Andererseits: der LKW-Abschlepper ist 30 Jahre (ohne H) gefahren. Warum soll er nicht genau seinen Zweck weiter erfüllen? Das wäre sogar eine artgerechte Nutzung. Kultur so wie sie vor 30 Jahren schon war.
 
ja, das ist richtig, udn woher es im Detail kommt, sorry, auch ich bin da leider raus, das weiß ich auch nur aus Gesprächen mit anderen "Betroffenen" ;) :-D

Ansonsten ist das auch eine eigentlich plausibele Thematik, oder? ;) :-D

Und wenn ich im Sommer den "Oldtimer" auch mal ein paar tage im Alltag nutze, ist das ja auch ok, das meien ich mit einem "Alltagsauto" oder einer "Alltagsnutzung" so ja gar nicht.

Das ist jetzt nicht dein Ernst. Erst schreibst du etwas, das nicht ganz korrekt ist, sagst darauf, dass wir die Sache falsch interpretieren und gibst uns final die Information, dass du selbst schon aus der Thematik raus bist und dein Wissen sowieso nur vom Hörensagen bezogen hast? Nichts gegen dich, aber das war jetzt lustig. :d
 
ein LKW ist aber ja auch in seiner Bestimmung nicht als "Spaßgerät" gedacht, das ist bei einigen Fahrzeugen die gern auch als Oldtimer genutzt werden" halt etwas anders.
Und warum es Dinge gibt, die so nicht gedacht waren, sorry, darüber müsste ich jetzt auch spekulieren.

Das Thema Alltagsnutzung im sinne von jeden Tag das Auto nutzen ist ja auch durch die meisten Versicherungen bei einem Oldtimer nicht als Idee gegeben.
Beim LKW kenne ich mich nicht aus, wozu auch, ich darf die ja gar nicht fahren.

Edit:
Das ist jetzt nicht dein Ernst. Erst schreibst du etwas, das nicht ganz korrekt ist, sagst darauf, dass wir die Sache falsch interpretieren und gibst uns final die Information, dass du selbst schon aus der Thematik raus bist und dein Wissen sowieso nur vom Hörensagen bezogen hast? Nichts gegen dich, aber das war jetzt lustig. :d

Bitte oben noch mal lesen, und nicht aus dem Zusammenhang reißen. Ich kann dir definitiv nicht den § nennen, weil ich den schlicht nicht im Kopf habe. Warum sollte ich auch. So lange ich weiß, dass die Thematik "Als Oltimer anmelden und als Alltagsauto nutzen" zu Problemen führt, reicht mir das als "Normalbürger".
Ich kann dir nur sagen, dass ich genau diese Thematik eben mehrfach mit Leuten aus entsprechenden Umfeldern durchgekaut habe, und es von mehreren Seiten (ja natürlich auch die Thematik der Versicherung) hieß, dass gibt nur Probleme.
 
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ein LKW ist aber ja auch in seiner Bestimmung nicht als "Spaßgerät" gedacht, das ist bei einigen Fahrzeugen die gern auch als Oldtimer genutzt werden" halt etwas anders.

Bitte dazu mal die juristische Grundlage bzw. die versicherungstechnische verlinken. Nein nein, ich verlange nicht, dass du für mich googeln musst. Aber wenn du das behauptest, würde ich das schon gerne mal erklärt haben (also von dir), oder eben gegebenenfalls die entsprechende Stelle verlinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja nicht der Einzige, die Zahlen sind laut vielfachen Meldungen sogar steigend:
https://www.motor-talk.de/news/so-alt-und-trotzdem-noch-im-dienst-t6019659.html

So schreiben es auch viele Seiten, ich zitier jetzt mal nicht jede kleine Furzseite, aber u.a. auch der ADAC schreibt es so:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kap%2008%20ADAC_Oldtimer-Ratgeber-2018-2019_160518_Web-3_43116.pdf

Die Gesetzeslage gibt in der Hinsicht auch wenig Anderes her, finde auch keinerlei Urteile gegen die Nutzung ( im Gegensatz zu "früher", wo vor der Änderung u.a. die gewerbliche Nutzung ausdrücklich verboten war)

ein LKW ist aber ja auch in seiner Bestimmung nicht als "Spaßgerät" gedacht, das ist bei einigen Fahrzeugen die gern auch als Oldtimer genutzt werden" halt etwas anders.
Und warum es Dinge gibt, die so nicht gedacht waren, sorry, darüber müsste ich jetzt auch spekulieren.

Ein Golf II war als billiges Alltagsauto gedacht. Ist inzwischen in der Lage ein H-Kennzeichen zu erhalten (falls man einen unverbastelten findet) Laut deiner Aussage dürfte ich den aber nicht als Daily nutzen, obwohl genau das sein Zweck war. Nicht am LKW festkrallen, dass war nur ein Beispiel von mir, weil ich da einen konkreten Fall kenne.
 
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Ein Golf II war als billiges Alltagsauto gedacht. Ist inzwischen in der Lage ein H-Kennzeichen zu erhalten (falls man einen unverbastelten findet) Laut deiner Aussage dürfte ich den aber nicht als Daily nutzen, obwohl genau das sein Zweck war. Nicht am LKW festkrallen, dass war nur ein Beispiel von mir, weil ich da einen konkreten Fall kenne.

Eben, genau das dachte ich u.a. auch. Zumal ja auch damalige neue Sportwagen gerne als Alltagswagen genutzt wurden. Wenn die alle nur als Liebhaberfahrzeuge seit Kauf in Verwendung waren, müssten wir sie heute ja nicht haufenweise restaurieren. ;)

Bitte oben noch mal lesen, und nicht aus dem Zusammenhang reißen. Ich kann dir definitiv nicht den § nennen, weil ich den schlicht nicht im Kopf habe. Warum sollte ich auch. So lange ich weiß, dass die Thematik "Als Oltimer anmelden und als Alltagsauto nutzen" zu Problemen führt, reicht mir das als "Normalbürger".
Ich kann dir nur sagen, dass ich genau diese Thematik eben mehrfach mit Leuten aus entsprechenden Umfeldern durchgekaut habe, und es von mehreren Seiten (ja natürlich auch die Thematik der Versicherung) hieß, dass gibt nur Probleme.

Ich habe dich schon verstanden und nichts aus dem Zusammenhang gerissen. Mir scheint es bisher eher so, als ob du nicht wüsstest wo hier oben und unten ist. Alleine die Aussage von dir jetzt bestätigt das "es kann zu Problemen führen"???? Ja? Wann denn? Wie wo was? Also bitte.
 
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Sorry, ich kann hier auch ohne ESD und ohne Versicherungsschutz im Dorf fahren.
Kann zu Problemen führen? Wo und wann denn? Sorry, Regelungen sind immer eine Sache der Überwachung, der Nachvollziehbarkeit usw.
Das weißt du doch auch. Also bitte.
 
Gehts noch? Jetzt hast du ein konkretes Beispiel gebracht und es ist wohl jedem verständlich, dass das Auto ohne ESD keine BE mehr besitzt. Was wir hier wissen wollten, war, unter welchen Bedingungen man einen Oldtimer denn nicht mehr dauerhaft nutzen darf, wenn er mit einem H-Kennzeichen versehen ist. Vielleicht solltest du Experte mal richtig lesen und uns verstehen. Danke!
 
Das Thema Alltagsnutzung im sinne von jeden Tag das Auto nutzen ist ja auch durch die meisten Versicherungen bei einem Oldtimer nicht als Idee gegeben.

Die Versicherungen können das im Versicherungsvertrag vorschreiben. Da kann auch drinstehen, dass niemand unter 25 mit dem Auto fahren darf.
Grundsätzlich ist es aber trotzdem erlaubt.

Bei meiner Versicherung musste ich nur den Nachweis erbringen, dass ich einen Alltagswagen habe.
Von einem Alltagsfahrverbot weiß ich nichts.

Ich mag mich aber irren.
 
Sorry, ich kann hier auch ohne ESD und ohne Versicherungsschutz im Dorf fahren.
Kann zu Problemen führen? Wo und wann denn? Sorry, Regelungen sind immer eine Sache der Überwachung, der Nachvollziehbarkeit usw.
Das weißt du doch auch. Also bitte.

:confused: Beim fehlenden ESD und fehlenden Versicherungsschutz kann ich dir aber genau die Paragraphen bringen, die das verbieten. Der Vergleich hinkt also gewaltig.
Wie gesagt, dass Internet ist sich in der Sache auch uneins, etwa 1/3 sagt ist eingeschränkt, der Rest sagt geht ohne Einschränkungen. Aus der FZV geht keine Einschränkung hervor, die alten Vorschriften nach dem alten §21/23 StVZO gibt es nicht mehr.
Zu der neuen Regelung finde ich keine passenden Urteile, weder in die eine Richtung, noch die Andere. Daher würde mich was "handfestes" da sehr interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Versicherung verlangt:

Bei Nichtnutzung in der Garage abstellen
Alle Fahrer über 25 Jahre
Nur private Nutzung
Für den täglichen Gebrauch muss ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein
Jährliche Fahrleistung maximal 8.000 km


Wenn man einen kurzen Weg zur Arbeit hat, müsste eine Alltagsnutzung möglich sein.
Das Argument mit der Steuerhinterziehung sehe ich nicht, da die Steuer unabhängig von der Fahrstrecke erhoben wird.
 
Du hattest einen Teil der dafür gültigen Regelungen mit der Thematik Versicherungen doch selbst schon gebracht.
Damit ist die Nutzung als alltägliches Auto doch eigentlich schon nicht mehr zulässig. Unter welchen § weitere Regelungen greifen, oder ob diese ggf. auch nur schwammig formuliert irgendwo in einem § stehen, ist dann ja nicht erheblich.

Was ich getan habe in Post #217987 ist nicht anderes als was du darüber getan hast, du stellst die Überprüfbarkeit und ggf. die Ahndung in Frage.
Die ist, zugegebener Maßen, ja ein ganz anderes Blatt der Sache und vor allem bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs extrem schwierig.

Aber eine nicht zulässige Handlung ist eine nicht zulässige Handlung.
Und wenn es beim Thema Oldtimer eine Überarbeitung von Kriterien gab, die diese Handlung jetzt seitens der Zulassungsstellen als Statthaft da stehen haben, was mir dann vielleicht entgangen sein könnte, steht ja trotzdem die Versicherung noch im Wege, sofern das dort greift.

Edit:
@Polarcat, ich wollte mit dem zugegeben extremen, Beispiel auf was anderes raus ;) siehe oben.

@timo, die KFZ-Steuer wird nicht per Strecke erhoben ;)
Bei meinem Auto wäre der Vorwurf der Steuerhinterziehung ja sogar nachweislicher Blödsinn, denn als Optimer müsste ich steuerlich mehr zahlen als wenn ich den Wagen so anmelde.

Edit2:
...
Von einem Alltagsfahrverbot weiß ich nichts.

Ich mag mich aber irren.
Ich glaube genau da missversteht ihr mich gerade alle drei.
Das meine ich nämlich nicht. Natürlich darfst du den Wagen auch in einer alltäglichen Situation fahren. Die Idee ist aber ja, das du das Auto nicht bei jeder Witterung, jeden Tag, und zu jeder Fahrzeugnutzung, als Auto nutzt.
Wie ich aber oben in diesem Post auch schreibe, ist genau dieser Punkt wohl auch extrem schwer kontrollierbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hattest einen Teil der dafür gültigen Regelungen mit der Thematik Versicherungen doch selbst schon gebracht.
Damit ist die Nutzung als alltägliches Auto doch eigentlich schon nicht mehr zulässig. Unter welchen § weitere Regelungen greifen, oder ob diese ggf. auch nur schwammig formuliert irgendwo in einem § stehen, ist dann ja nicht erheblich.

Du bist ja nicht gezwungen, den Spezialtarif zu nutzen. Du kannst auch ein ganz normale Versicherung drauf packen. Dann halt mit der Einschränkung, dass du die Vergünstigung im Beitrag nicht bekommst und dass du wahrscheinlich im Schadensfall nicht die Wertsteigerung ersetzt bekommst, die einige Oldtimer mitmachen.

Aber eine nicht zulässige Handlung ist eine nicht zulässige Handlung.

Darum geht es uns doch die ganze Zeit. Woher nimmst du die Aussage, dass das nicht zulässig ist? Also belastbar belegbar..
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus meinen Recherchen vor geraumer zu genau diesem Thema, weil es damals darum ging, dass ich einen damals schon H-Kennzeichen fähigen Wagen kaufen wollte, den aber als einziges Auto hätte nutzen müssen.
Das Ergebnis war damals so, dass es zu solchen Problemen kommen kann.
Da ich dazu auch mit Bekannten im Dienste der Rennleitung gesprochen habe, hat mir das gereicht.

Edit:
Bestimmte Fahrzeuge die H-Kennzeichen haben, wird dir aber keine normale Versicherung versichern wollen ;) das nur nebenbei.
 
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Ich war zuerst auf der Suche nach dem Cherokee ZJ aus 1993 mit dem 5.9 V8 um in 4 Jahren eben H zu haben und dem Vater Staat zu bescheissen mit EU1.
Schön ohne KAT mit durchgehenden 3 Zoll Rohr und SF 44 als Endtopf!

Das ganze für 150€ Steuer und 169€ Versicherung!
Leider ist keiner unter 6000€ zu finden der kein Grab ist!
 
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Den Händler will ich sehen der ohne Murren den Repleitfaden für das Wechseln des Zahnriemens oder der Fensterhebermechanik rausrückt :d Oder die kompletten Drehmomente fürs Fahrwerk.

Also ich habe erst vor ein paar Tagen ein paar Teile für ein Fahrwerkumbau dort geholt und habe die erWin Ausdrucke mitbekommen ohne gross danach fragen zu müssen, wollte nur die Drehmomente wissen und ausdrucken war halt leichter als abschreiben ^^
Klar kann das vielleicht jetzt nicht jeder bei jedem Händler einfach so machen aber wenn man dort öfters seine Teile bestellt und nett fragt, also bei uns ist das eher normal.. da habe ich auch schonmal anrufen als ich atok eine Info brauchte.
Bin halt auch sehr froh dass ich zumindest da ein paar gute Händler kenne, aber ansonsten ist halt wie gesagt so ein Buch nicht verkehrt denn das kann man eigentlich immer mal gebrauchen :).

Mfg.
 
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@timo, ops, äh, lesen wäre echt gut ;)

Trotzdem, wenn die jährlich erhobene Steuer des PKW in der normalen Nutzung höher ist, als bei einem Oldtimer, ist die grundlegende Überlegung der Steuerhinterziehung zumindest logisch nachvollziehbar.
 
@ Shadow: macht nichts! Passiert. Du siehst es ja locker.

Ich überlege gerade, ob bei der Steuererhebung überhaupt irgendein Nachweis über die Fahrleistung erbracht wird. Die Versicherung interessiert sich immer für den Kilometerstand. Aber bei der Steuer ist das doch total egal.
 
@timo82: beim 1.2 ohv ist der fächerkrümmer unnötig. Wenn nicht vorhanden nimm den krümmer vom 1.2S und bearbeite ihn am bisschen. Gibt es oft für 30€.

Bei meiner H Versicherung (Saison 6 Monate) habe ich eine Kilometergrenze von 10tkm und ein alltagsauto ist vorgeschrieben. Zahle 55€ für die Saison. Habe aber auch das alltagsauto ganzjährig zugelassen. Steuer sind 192 gedeckelt, bei Fahrzeugen mit Kat macht das meist kein Sinn Kadett e etc lassen sich auf euro2 umrüsten. Bei meinem 1.8l ohne Kat ist das jedoch 190€ günstiger
 
Wenn das Fahrzeug durch den Alltagsgebrauch nicht seinen erhaltungswürdigen Zustand verliert spricht rein rechtlich nichts gegen eine Nutzung von Oldtimern mit H Kennzeichen im Alltag. Was manche Versicherungen in ihren Verträgen fordern ist wieder etwas anderes.
 
Also ich habe erst vor ein paar Tagen ein paar Teile für ein Fahrwerkumbau dort geholt und habe die erWin Ausdrucke mitbekommen ohne gross danach fragen zu müssen, wollte nur die Drehmomente wissen und ausdrucken war halt leichter als abschreiben ^^

Mfg.

Beispielsweise BMW hat für alle alten Modelle damals bereits die Drehmomente veröffentlicht. Wie es um die neuen Modelle steht, weiß ich allerdings nicht. Ich habe hier eine PDF für mein Auto: Über 166 Seiten in Kleinschrift, versehen nur mit Drehmomentangaben für alle Schrauben, u.a. sämtliche des Fahrwerks. Auch alle Stromlaufpläne wurden veröffentlicht.

Wenn das Fahrzeug durch den Alltagsgebrauch nicht seinen erhaltungswürdigen Zustand verliert spricht rein rechtlich nichts gegen eine Nutzung von Oldtimern mit H Kennzeichen im Alltag. Was manche Versicherungen in ihren Verträgen fordern ist wieder etwas anderes.

Eben. Und man muss mal überlegen, wie lange so etwas möglich ist. Ein Bekannter fährt auch einen Kadett C im Alltag mit H-Kennzeichen. Wenn ich mir heute einen neuen Porsche 911 kaufe, so kann ich diesen ebenfalls 14 Jahre im Alltag fahren, dabei regelmäßig pflegen und warten. Nach diesen 14 Jahren werde ich das Auto sicherlich noch gut verkaufen können, sofern es keine 253.645 Km auf dem Tacho hat. Jetzt kann man mal schnell überlegen, wie lange man einen voll restaurierten oder gut instandgesetzten Oldtimer im Alltag fahren kann, der vielleicht ohnehin etwas seltener gefahren wird. Dann sind wir schon bei 20 Jahren in denen das Auto einen guten Zustand erhält und bis dahin ist das Auto eh meist wieder verkauft oder andere Faktoren sind eingetreten, welche dazu führen, dass man das Auto nicht mehr besitzt.
Aber manche ziehen auch eine Motorrevision für ein schönwetter Cabrio durch, die den Motor in einen Zustand verbringt wie neu, als ob er noch einmal 300.000 Km halten müsste. Dabei werden mit dem Hobel dann 3000 Km pro Jahr gefahren, um ihn nach 10 Jahren zu verkaufen. Das ist genau so unsinnig von der Planung her. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe erst vor ein paar Tagen ein paar Teile für ein Fahrwerkumbau dort geholt und habe die erWin Ausdrucke mitbekommen ohne gross danach fragen zu müssen, wollte nur die Drehmomente wissen und ausdrucken war halt leichter als abschreiben ^^

Siehe auch meinen Post ein paar Posts unter dem von dir zitierten... Wenn du beim Händler öfter was kaufst dann wundert mich das nicht. Wenn du aber erstmalig dort reinstolperst und direkt Ausdrucke haben willst, dann schon ;)

Generell ists aber gut, wenn man jemanden mit Zugriff auf die Werkstattsoftware an der Hand hat. ETKA und ELSA (letzteres statt ErWin) sind echt Gold wert wenn man an VAG schraubt.
 
Gibt es für die VAG Fahrzeuge eigentlich irgendwo eine Liste, welche Rad/Reifen Kombination zugelassen sind? In der EG-Bescheinigung steht bei mir nur eine Rad/Reifen Kombination - Audi selbst sagte mir, dass nur diese Kombination freigegeben sei. Meiner Meinung nach kann das aber nicht sein.
 
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