Weiß eigentlich jemand wie das mit den Gewährleistungsansprüchen aussieht wenn man Hardware neu und noch versiegelt verscalpt?
Theoretisch macht man ja hier das was andere Händler auch machen... Weiterverkaufen. Kann dann der Käufer nicht kommen und Gewährleistung von mir verlangen wenn er die Hardware ja als neu und versiegelt gekauft hat?
Vor allem was wenn der Käufer klagt (weil er einem Böses will) und dabei rauskommt dass man mehrere solcher Karten als "neu und versiegelt" verkauft hat und damit schon längst jenseits der Privatverkäufe war und eigentlich gewerblich tätig ist/war?
Es reichen schon wenige Verkäufe neuer Ware aus um Probleme zu bekommen.
Wenn mit der Absicht gekauft wurde, mit Gewinn wieder zu verkaufen fällt das nicht mehr unter Privatverkauf.
Wenn sich jemand die Mühe macht und Anzeige erstattet wegen Verdacht auf gewerbliches Handeln und derjenige dann nichts angemeldet hat, dann reicht der Gewinn bei weitem nicht um die Folgekosten zu tragen.
Man muss nur mal schauen wieviele Leute mehrere neue Karten als privat Verkaufen... Ich vermute das ist nur eine Frage der Zeit.
Das war damals beim iPhone 1 auch nicht anders... die wurden aus Amerika importiert und bei Ebay verkauft.
Nach 6 Monaten haben einige unerfreuliche Post bekommen.
Sollte man im Nachhinein als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden, so fehlt unteranderem die Widerrufserklärung --> die Widerrufsfrist beginnt erst mit erhalt der Widerrufsbelehrung, also kann man nach 2 Jahren die Karte einfach wieder zurück geben und bekommt den Kaufpreis erstattet.
Steuerhinterziehung sieht das Finanzamt auch nicht so locker.
Und es ist eine Straftat wegen der man sich vor Gericht verantworten muss --> Anwaltskosten, Prozesskosten, Strafe...
Es muss jeder selber wissen ob es einem das Risiko wert ist.
(Und ich rede nicht von denen, die sich eine zweite Karte gekauft haben, um die erste zu finanzieren... es gibt genug private Verkäufer die gleichzeitig 6-10 neue Grakas und noch 2-3 PS5 anbieten)