M--G
Neuling
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- Mitglied seit
- 14.07.2006
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Hi eine Frage, habe einen Arbeitsvertrag als freier Mitarbeiter vor mir liegen.
darin steht:
"2. Der freie Mitarbeiter trägt selbst Sorge für die steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung."
Werde 3D-Bearbeitung machen, ab welchen Einkünften oder ab wann ist es ein Gewerbe?
NUr ernste Antworten, danke
M--G
darin steht:
"2. Der freie Mitarbeiter trägt selbst Sorge für die steuerlichen und
sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung."
Werde 3D-Bearbeitung machen, ab welchen Einkünften oder ab wann ist es ein Gewerbe?
NUr ernste Antworten, danke
M--G




es sei den man entscheidet sich für eine Unternehmensform als juristische Person, denn da ist man Buchführungspflichtig, naja selbst da gibts noch Möglichkeiten
Da kannst dir gleich von einen Affen die Relativitätstheorie erklären lassen
