[Sammelthread] Mopeds & Motorräder

Möchte ich ja nicht, Möchte damit die windgeräusche im Helm reduzieren.
Funktioniert dsd so überhaupt?
 
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Ich nutze von Alpine so Earplugs (MotoSafe) und kann da nur gutes drüber berichten, filtern echt gut die Windgeräusche.
 
Alpine oder Senner, letztere nutze ich auch. Sehr empfehlenswert.
 
Möchte damit die windgeräusche im Helm reduzieren.
Dafür gibts spezielle Ear Plugs wie hier beschrieben. Diese dämpfen nur entsprechende Frequenzen der Winddgeräusche. Noise Cancelling von Kopfhörern eleminieren alle Frequenzen und Töne wenn irgendwie möglich.
 
Mal abgesehen davon ob es Blödisinn ist oder nicht sein einziges Gehör einer simulierten Geräuschunterdrückung anzuvertrauen,
es ist nicht erlaubt. Punkt.
Im Falle eines Unfalles, Versicherungsfalles etc trägst du dann Grundsätzlich eine Teilschuld/Mitschuld solange es kein Gehörschutz ist der für entsprechendes Erlaubt ist. Das gilt im übrigen auch für Oropax. Ausschließlich Filtergehörschutz ist im Rahmen der Stvo erlaubt und kann nicht als grundsätzliche Teilschuld gewertet werden.
 
Mal abgesehen davon ob es Blödisinn ist oder nicht sein einziges Gehör einer simulierten Geräuschunterdrückung anzuvertrauen,
es ist nicht erlaubt. Punkt.
Im Falle eines Unfalles, Versicherungsfalles etc trägst du dann Grundsätzlich eine Teilschuld/Mitschuld solange
Schon alleine wenn man am Verkehr teilnimmt trägt man eine Teilschuld. Egal ob mit oder ohne Ohrhörer. Von daher gesehen. Würde es aber trotzdem nicht machen.
 
Schon alleine wenn man am Verkehr teilnimmt trägt man eine Teilschuld.
Das ist so schlicht nicht wahr. Hier käme es ganz klar drauf an, wer mit wem verunfallt und wer was konkret dazu beigetragen hat. Ein Motorrad hat nicht per se eine Teilschuld nur durch Teilnahme am Straßenverkehr. Was du ggf. meinst ist die Betriebsgefahr, die bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges entsteht, da es grundsätzlich dadurch eine abstrakte Gefahr bedeutet und aufgrund welcher ein Halter (!) grundsätzlich für Schäden haftet, die im Betrieb entstehen. Ganz ohne eigens Verschulden.

Ein tatsächliches Verschulden, wodurch sich eine Teilschuld ableiten würde, entsteht dadurch nicht und schon gar nicht für den Fahrer eines Kraftfahrzeuges.
 
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Das ist so schlicht nicht wahr. Hier käme es ganz klar drauf an, wer mit wem verunfallt und wer was konkret dazu beigetragen hat. Ein Motorrad hat nicht per se eine Teilschuld nur durch Teilnahme am Straßenverkehr. Was du ggf. meinst ist die Betriebsgefahr, die bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges entsteht, da es grundsätzlich dadurch eine abstrakte Gefahr bedeutet und aufgrund welcher ein Halter (!) grundsätzlich für Schäden haftet, die im Betrieb entstehen. Ganz ohne eigens Verschulden.

Ein tatsächliches Verschulden, wodurch sich eine Teilschuld ableiten würde, entsteht dadurch nicht und schon gar nicht für den Fahrer eines Kraftfahrzeuge

Du hast mal wieder keine Ahnung! Wenn du es nicht glaubst, dann hole Auskunft bei einem Anwalt für Verkehrsrecht! Der wird es dir bestätigen.
 
Wie meinnst du das denn genau? Bei meinen beiden Motorradunfällen hatte ich keine Teilschuld oder beziehst du dich auf Kopfhörer/Oropax? Hatte zwar keine drin, aber das wurde weder kontrolliert noch irgendwann nach gefragt. War aber auch unerheblich da ich beide male schlicht übersehen wurde.
 
Eine "pauschale" Teilschuld allein durch das Tragen von nicht-zugelassenem Gehörschutz gibt es nicht. Es muss aufgezeigt werden, dass das eingeschränkte Hörvermögen tatsächlich (mit-)kausal für das Unfallgeschehen war. Zum Beispiel wenn dadurch Hupe, Martinshorn o.Ä. nicht wahrgenommen wurden.
Eine grundsätzliche Haftungsquote (Teilschuld) von x-% bei Vergehen XY ist im Zivilprozess gar nicht vorgesehen - zumal dann ja auch noch die Quotelung festgesetzt sein müsste.

Bei der Betriebsgefahr ist zwar erstmal eine Teilschuld vorgesehen, die meist aber dadurch eliminiert wird, dass recht schnell klar ist, ob es für den Fahrer des "betriebsgefährdenden" Fahrzeugs unabwendbar war. Hierbei geht man dann vom "Idealfahrer" aus. Sobald es so ist, ist die Haftung aufgrund der Betriebsgefahr raus und es wird fast immer direkt 0:100 gequotelt. Ist dann etwas hin und her bezüglich der Beweislast aber ziemlich täglich Brot im (Verkehrs-)Zivilprozess.

edit:// Falsch zitiert. Betriebsgefahr ist trotzdem auch! richtig erklärt worden. Hab den Post überarbeitet.
 
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Du hast mal wieder keine Ahnung!
Habe ich. Konsultiere gern eine KI oder, wie du empfiehlst, einen Anwalt. Meine Aussage ist korrekt, deine falsch. Wie immer kannst du nur flamen, wenn man sich deinem Unsinn annimmt.
Er verwechselt es mit haftung des Halters durch betriebsgefahr. Was etwas anderes ist als eine Teilschuld durch Teilnahme am Verkehr. Die grundsätzliche haftung durch betriebsgefahr existiert zwar, jedoch ist jeder Fall individuell zu prüfen, ob daraus eine Teilschuld abzuleiten ist oder diese, weil kein schuldhaftes verhalten belegt werden kann, während der Unfallgegner belegt schuldhaft gehandelt hat, dadurch aufgehoben wird.
Zudem gilt die Betriebsgefshr stets gegen den Halter, nicht den Fahrer.
 
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Eine "pauschale" Teilschuld allein durch das Tragen von nicht-zugelassenem Gehörschutz gibt es nicht. Es muss aufgezeigt werden, dass das eingeschränkte Hörvermögen tatsächlich (mit-)kausal für das Unfallgeschehen war. Zum Beispiel wenn dadurch Hupe, Martinshorn o.Ä. nicht wahrgenommen wurden.
Eine grundsätzliche Haftungsquote (Teilschuld) von x-% bei Vergehen XY ist im Zivilprozess gar nicht vorgesehen - zumal dann ja auch noch die Quotelung festgesetzt sein müsste.

Bei der Betriebsgefahr ist zwar erstmal eine Teilschuld vorgesehen, die meist aber dadurch eliminiert wird, dass recht schnell klar ist, ob es für den Fahrer des "betriebsgefährdenden" Fahrzeugs unabwendbar war. Hierbei geht man dann vom "Idealfahrer" aus. Sobald es so ist, ist die Haftung aufgrund der Betriebsgefahr raus und es wird fast immer direkt 0:100 gequotelt. Ist dann etwas hin und her bezüglich der Beweislast aber ziemlich täglich Brot im (Verkehrs-)Zivilprozess.

edit:// Falsch zitiert. Betriebsgefahr ist trotzdem auch! richtig erklärt worden. Hab den Post überarbeitet.

stimmt auch wieder nicht ganz.
nimmt dir zb bei einem unfall der sanitäter den helm ab und sieht du hast was im gehörgang drin muss dies explizit erwähnt werden, und die "annahme" das du dementsprechend eine mitschuld trägst weil wahrnehmung eingeschränkt, ist nahezu sofort mit drin, und dann muss man erstmal beweißen das es NICHT so war.
 
stimmt auch wieder nicht ganz.
nimmt dir zb bei einem unfall der sanitäter den helm ab und sieht du hast was im gehörgang drin muss dies explizit erwähnt werden, und die "annahme" das du dementsprechend eine mitschuld trägst weil wahrnehmung eingeschränkt, ist nahezu sofort mit drin, und dann muss man erstmal beweißen das es NICHT so war.

Dass es erwähnt werden muss mag stimmen - trotzdem ist es so, dass erstmal nachgewiesen werden muss, dass es unfallkausal war.

In der Realität folgt dann z.B. eine Nachstellung an der Unfallkreuzung mit Full-Scale-Versuch. Straße Tag sperren. Fahrzeuge leihen.
In-Ear-Mikrofone, baugleicher Helm, baugleiches Motorrad. Motordrehzahl auf gleichem Niveau wie bei rekonstruierter Geschwindigkeit usw.
Polizeiauto fährt dann mit eingeschaltetem Martinshorn mehrmals hoch und runter, Motorrad steht an möglicher Reaktionsposition. Es wird alles dokumentiert und nach dem Versuch noch das Windgeräusch berücksichtigt, das im Stand vernachlässigt wurde.
(Fahrversuch auf stillgelegter "Unfallstrecke" mit In-Ear-Mikrofon)
Danach volles Programm mit Auswertung Frequenzspektrum Pi Pa Po.

Dann kommt entweder raus: Ok, man hört es bei den rekonstruierten Geschwindigkeiten zu spät oder: Krass, man hört das Ding wirklich sehr sehr früh, aber der Motorradfahrer aus irgendeinem Grund nicht.
Und dann in diesem Sonderfall kann eine Teilschuld daraus konstruiert werden, da der Unfall eventuell ohne Gehörtschutz vermeidbar gewesen wäre, da er das Martinshorn früher gehört hätte.

Die Teilschuld hängt dann aber wiederum davon ab, ob der Motorradfahrer auch ohne Gehörschutz bei den rekonstruierten Geschwindigkeiten genug Abwehrzeit gehabt hätte um die Kollision zu vermeiden.
 
Man sollte einfach motorradspezifischen Gehörschutz verwenden.

Unabhängig von der Schuldfrage ist ein Unfall auf dem Motorrad bestenfalls schmerzhaft und kann schlimme Folgen haben. Da sollte man schon aus Eigeninteresse alle Sinne im Straßenverkehr parat haben.

Und ohne (empfehlenswerten) Rechtsschutz steht man dann erstmal da. Der Einwand der Vermeidbarkeit ist schnell gemacht und das "volle Programm" mit Gericht und Gutachten kostet erstmal richtig Vorschuss. Am Ende ist es dann vielleicht nicht richtig aufklärbar und du hast den Salat. Zu dem, extremen, Full-Scale-Versuch von TheFrozen bräuchte man dann noch einen individuellen Hörtest - jeder der schonmal einen bei einem Arzt gemacht hat wird richtigerweise vermuten, dass das keine exakte Wissenschaft ist...
 
Man sollte einfach motorradspezifischen Gehörschutz verwenden.

Das ist vollkommen richtig.

Unabhängig von der Schuldfrage ist ein Unfall auf dem Motorrad bestenfalls schmerzhaft und kann schlimme Folgen haben. Da sollte man schon aus Eigeninteresse alle Sinne im Straßenverkehr parat haben.
Auch das ist richtig. Auf dem Motorrad zieht man eigentlich immer den kürzeren.
Und ohne (empfehlenswerten) Rechtsschutz steht man dann erstmal da. Der Einwand der Vermeidbarkeit ist schnell gemacht und das "volle Programm" mit Gericht und Gutachten kostet erstmal richtig Vorschuss.
Ohne Versuch ist man da allein fürs Gutachten bei 5k - 10k. Mit Versuch schnell bei mittleren 5-stelligen Beträgen.

Am Ende ist es dann vielleicht nicht richtig aufklärbar und du hast den Salat.
Das ist leider sehr oft so.
Zu dem, extremen, Full-Scale-Versuch von TheFrozen bräuchte man dann noch einen individuellen Hörtest - jeder der schonmal einen bei einem Arzt gemacht hat wird richtigerweise vermuten, dass das keine exakte Wissenschaft ist...
Sofern "noch möglich" wäre das dann separat medizinisch zu beurteilen und ist ausgeklammert vom technischen.
 
Gute Fahrt! Ballert ihr Autobahn durch bis zur Fähre?
Wir fahren hauptsächlich Nebenstraßen. Hatten 4 Tage Anreise mit Camping in den belgischen Ardennen, Frankreich bei Calais, in Südengland Nähe Goodwood, Mitte von Wales und die fünfte Nacht dann hier auf der Isle of Man.

Bisher ein sehr spannender Road Trip. Beeindruckend wie willkommen und herzlich man hier überall begrüßt und mit einem umgegangen wird. Ob es der Englische Pfarrer mit Familie auf dem Campingplatz neben uns, oder die Kassiererin beim Smalltalk.

Die Atmosphäre auf der Isle of Man ist ganz besonders. Aktuell werden zwei mal am Tag die Hauptstraßen gesperrt dann wird dort im Renntempo gefahren und es ist wirklich noch mal ganz anders in den Videos. Vorgestern waren wir an der Sulby Straight im Pub mit Bier und gutem Essen. Da fahren die Bikes um 19:00 beim Training mit 270-280 kmh, drei Meter neben deinem Tisch vorbei. Eine Stunde später wird die Straße wieder freigegeben, ein paar Absperrung zur Seite geschoben und das ganze normale Leben mit einkaufen usw. geht weiter als ob es die normalste Sache der Welt sei. Faszinierend, verrückt aber leider auch unglaublich gefährlich.

Anbei ein paar Schnappschüsse...
 

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Wir fahren hauptsächlich Nebenstraßen. Hatten 4 Tage Anreise mit Camping in den belgischen Ardennen, Frankreich bei Calais, in Südengland Nähe Goodwood, Mitte von Wales und die fünfte Nacht dann hier auf der Isle of Man.

Bisher ein sehr spannender Road Trip. Beeindruckend wie willkommen und herzlich man hier überall begrüßt und mit einem umgegangen wird. Ob es der Englische Pfarrer mit Familie auf dem Campingplatz neben uns, oder die Kassiererin beim Smalltalk.

Die Atmosphäre auf der Isle of Man ist ganz besonders. Aktuell werden zwei mal am Tag die Hauptstraßen gesperrt dann wird dort im Renntempo gefahren und es ist wirklich noch mal ganz anders in den Videos. Vorgestern waren wir an der Sulby Straight im Pub mit Bier und gutem Essen. Da fahren die Bikes um 19:00 beim Training mit 270-280 kmh, drei Meter neben deinem Tisch vorbei. Eine Stunde später wird die Straße wieder freigegeben, ein paar Absperrung zur Seite geschoben und das ganze normale Leben mit einkaufen usw. geht weiter als ob es die normalste Sache der Welt sei. Faszinierend, verrückt aber leider auch unglaublich gefährlich.

Anbei ein paar Schnappschüsse...

Super cooler Trip. Danke für den Bericht und weiterhin gute Fahrt!
 
Das sieht nach ner guten Gaudi aus.
 
Heute wieder gut zu Hause angekommen und immer noch total geflasht von den Eindrücken der letzten Tage. Gerne teile ich ein paar Bilder von der Abendrunde oben auf der Isle of Man.
 

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Wie fahren die Leute denn auf der Isle of Man, wenn man da unterwegs ist? Gesittet, verkappte Rennstrecke, starke Niveau-Unterschiede oder wie muss man sich das vorstellen?
 
Die ISle of Man hat abseits des Rennens insbesondere innerorts ganz normal Geschwindigkeitsbegrenzungen. AUßerorts gibt es keine allgemeine Höchstgrenze, wohl aber ausgeschilderte Limits auf bestimmten Straßen und Abschnitten, die auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Auch darf man auf der Isle of Man außerhalb des Rennens trotz nicht allgemeiner Höchstgrenze nicht beliebig Rasen und schnell fahren. Die machen das nur eher an deinem Fahrverhalten und der individuellen Situation abhängig. Grundsätzlich sind die Regeln soweit ich mich erinnere im Road Act von 1985 festgelegt.

Also ich würd erwarten, dass man da im Alltag normales Fahren antrifft.
 
Interessant. Wobei mich die Aussage, dass man trotz nicht allgemeiner Höchstgrenze nicht beliebig schnelle fahren dürfe, etwas irritiert. Es gab vor einiger Zeit einen Superbiketest von 44Teeth (youtube) auf der Isle of man, da hatte ich den Eindruck, dass die da teilweise sehr schnell unterwegs waren.

Ich könnte mir vorstellen, dass es auf der Isle of man, gerade während eines TTs, schon mehr Raser/deutlichere Geschwindigkeitsunterschiede gibt als jetzt bspw. in den Alpen oder deutschen Mittelgebirgen.
 
Na ja es gibt da eben einen Paragrafen im genannten Gesetzes Text er gefährliches Fahren "definiert". Und das wird individuell geprüft was du wann wie getan hast und wie fähig du bist. Der Punkt ist, du kannst, außerhalb des Rennens, auf der Isle of Man trotz nicht vorhanden allgemeinen Tempolimits außerhalb von Ortschaften trotzdem wegen zu schnellem Fahrens Ärger bekommen. Es gibt nur keine feste Höchstgrenze ab wann.

Hab einfach mal jetzt die KI gefragt:

wie erklärt man, dass auf der ISle of Man man trotzdem wegen zu schnellem Fahrens belangt werden kann?

Genau genommen muss man zwischen „zu schnell im Sinne eines Geschwindigkeitslimits“ und „zu schnell im Sinne gefährlichen Fahrens“ unterscheiden.
Auf der Isle of Man gibt es auf vielen außerhalb geschlossener Ortschaften liegenden Straßen kein allgemeines nationales Tempolimit. Das bedeutet aber nicht, dass dort eine beliebige Geschwindigkeit automatisch legal ist. Die Straßenverkehrsgesetzgebung enthält unabhängig davon das Verbot des reckless or dangerous driving. Nach § 54 des Road Traffic Act 1985 ist es insbesondere strafbar, ein Fahrzeug „at a speed or in a manner which is dangerous to the public“ zu führen – unter Berücksichtigung etwa von Straßenverhältnissen und Verkehr. 

Das lässt sich am einfachsten so erklären:​

Auf einer unbeschränkten Straße gibt es keine feste Zahl, ab der man automatisch zu schnell ist. Es gibt aber trotzdem eine situationsabhängige Höchstgeschwindigkeit.
Beispiel:
  • Straße frei, trocken, übersichtlich → 100 mph können unter Umständen völlig legal sein.
  • dieselbe Straße, aber dichter Nebel → 100 mph können gefährliches Fahren sein.
  • enge, nicht einsehbare Kurve → eine Geschwindigkeit kann trotz „derestricted“ gefährlich sein.
  • Fußgänger, Radfahrer oder Gegenverkehr → die zulässige sichere Geschwindigkeit kann entsprechend niedriger sein.
Das ist also eher:
„No speed limit“ ≠ „no speed restriction whatsoever“
sondern:
„No prescribed maximum speed, but you must always drive at a speed that is safe and appropriate for the circumstances.“
Das wird auch von der Polizei auf der Isle of Man ausdrücklich so kommuniziert: „de-restricted“ bedeutet nicht, dass man einfach so schnell fahren darf, wie man möchte.

Interessant ist dabei die juristische Konstruktion​

Wenn dort beispielsweise ein 80-mph-Schild fehlt, kann die Polizei nicht einfach sagen:
„Du bist 100 mph gefahren, also 20 mph zu schnell.“
Denn es gibt auf dieser Straße möglicherweise gar keine entsprechende Geschwindigkeitsobergrenze.
Stattdessen müsste das Verhalten beispielsweise unter dangerous driving oder reckless driving fallen. § 54 nennt ausdrücklich gerade die Geschwindigkeit als einen möglichen Bestandteil des gefährlichen Fahrens.
Und auch careless driving ist eigenständig strafbar: Maßstab ist, ob die Fahrweise unter dem liegt, was man von einem kompetenten und vorsichtigen Fahrer erwarten würde.
Das erklärt auch, warum die Aussage „Auf der Isle of Man gibt es kein Tempolimit, deshalb kann man dort nicht wegen zu schnellen Fahrens belangt werden“ falsch ist. Man kann dort sehr wohl wegen einer unangemessenen bzw. gefährlichen Geschwindigkeit belangt werden – nur eben nicht zwangsläufig über einen klassischen „X mph zu schnell“-Verstoß.
Wenn du möchtest, kann ich dir auch konkret erklären, wie ein Polizist auf der Isle of Man z. B. 150 mph auf einer freien Straße rechtlich begründen könnte, obwohl dort kein Tempolimit gilt.

PS: Generell ist es wohl keine sonderlich gut belastbare Quelle oder auch nur Orientierung, wenn ein Youtuber was macht und keinen (sichtbaren) Ärger dafür bekommt.
 
Wie fahren die Leute denn auf der Isle of Man, wenn man da unterwegs ist? Gesittet, verkappte Rennstrecke, starke Niveau-Unterschiede oder wie muss man sich das vorstellen?

Wir waren ja in der Trainingswoche der Classic TT und des Manx Grand Prix dort. Ich fand es total angenehm dort zu fahren. Oben auf dem Mountain Course gibt es schon mal ein paar Überholmanöver aber da war wirklich auch gute Sicht und freie Bahn. Auf den Nebenstrecken ist es deutlich unübersichtlicher und teilweise auch mal Schafe auf der Fahrbahn.
Während der Haupt TT im Juni wird der Berg Teil der Strecke aber als Einbahnstraße gefahren, da kann ich mir schon vorstellen das es dort schärfer zur Sache geht. Aber dann soll die ganze Insel auch sehr überfüllt sein. Uns wurde mehrfach abgeraten zu dieser Zeit dort hin zu kommen und lieber die Classic TT zu besuchen. Durch den Manx Grand Prix sind aber neben den klassischen Maschine auch ganz moderne Motorräder zu sehen.

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