[Übersicht] Garantie-Infos der meisten Grafikkarten-Hersteller!

@Nobbi Habogs Gewährleistungsansprüche lassen sich mit einer ausgestellten Abtretungserklärung des Erstkäufers immer übertragen. Selbst eine Ausschlussklausel in den AGB ist unzulässig (OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2014, Az.: 4 U 99/14).
 
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Das Thema ist durchaus nicht ganz klar, aber wir sind hier kein Juristen-Forum und das hier definitiv der falsche Thread für Rechtsdiskussionen.
Die Rechtsprechung ist dazu auch nicht eindeutig, es wird in deinem Urteil sogar eine Stelle des BGH zitiert wo dieser die Wirksamkeit von Abtretungsverboten in AGBs bejaht.

Eine rechtsverbindliche Antwort zu eigentlichen Thematik findet sich hier:

Gewährleistungsansprüche aus dem ursprünglich von Ihnen abgeschlossenen Kaufvertrag mit dem Händler der Kamera gehen nicht ohne Weiteres bei einem Weiterverkauf auf Ihren Käufer über. Ihr Käufer hat keinen Anspruch gegen den ursprünglichen Händler, da zwischen diesen Parteien kein Vertrag besteht.

Sie können die Gewährleistungsansprüche weitergeben, wenn Sie diese auf Ihren Käufer mittels einer Abtretung übertragen. Für den Händler macht dies keinen Unterschied, die Ansprüche gegen ihn bleiben die gleichen. Möglich ist auch eine Ermächtigung Ihres Käufers, dass diese die Gewährleistungsansprüche in Ihrem Namen geltend machen kann.

Falls Sie die Gewährleistungsansprüche weitergeben möchten, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Kaufvertrag mit dem Händler dies auch zulässt. Eine Abtretung kann ggfls. ausgeschlossen sein oder unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Händlers stehen.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Kurz gesagt kannst du es zwar weitergeben, aber nur wenn es in den AGB nicht ausgeschlossen ist oder zugelassen wird.
Du musst also zuerst eine völlig unübliche Abtretung des Verkäufers bekommen, dann hat der Händler das ggf. aber ausgeschlossen oder lehnt es vielleicht auch willkürlich ab und du darfst dich erst mal bis zum OLG oder BGH durchklagen. Klingt auf jeden Fall nach einer spannenden Freizeitbeschäftigung für Normalsterbliche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Gigabyte steht, z.B. dass man einen gültigen Kaufbeleg für die Garantie benötigt. Gültig seien Belege von "autorisierten GIGABYTE Dealern oder Resellern" mit Datum.
Gibt es irgendwelche offiziellen Quellen, wer dazu zählt? Ich habe nur Where To Buy gefunden, wobei für mich nicht klar ist, ob das nur Händlerempfehlungen sind.
Bei der 4 Jahre Garantie-Aktion für Registrieren steht z.B. gar keine Einschränkung bezüglich der Herkunft der Grafikkarte, nur dass ein "gültiger Kaufnachweis" erforderlich ist.
 
XFX bietet 3 Jahre. Nur das AMD Reference Design hat 2 Jahre.
 
XFX bietet 3 Jahre. Nur das AMD Reference Design hat 2 Jahre.
Für den Raum außerhalb Nordamerika, haben nur Quicksilver und Mercury die drei Jahre, bei der Swift sind es zwei Jahre.
 
Es scheint sich bei Asus die gleiche Situation wie bei Sapphire eingestellt zu haben, dass Asus für Karten die bei Amazon gekauft wurden keine Garantie mehr übernimmt.
Habe in den letzten Tagen zwei Asus Prime 9070XT bei Amazon gekauft (direkt von Amazon, versiegelte Produkte).
Bei beiden schlägt die Garantieabfrage fehl (siehe Bild).
44.PNG

Habe dann den Support telefonisch kontaktiert und mit der Antwort Asus übernimmt keine Garantie für Karten, die bei Amazon gekauft wurden. Bei der Registrierung einer der Karten ergab sich folgendes Bild.
garantieweg3.PNG
garantieweg2.PNG

Vielleicht kann Hardwareluxx noch mal offiziell bei Asus nachfragen.
 
Es scheint sich bei Asus die gleiche Situation wie bei Sapphire eingestellt zu haben, dass Asus für Karten die bei Amazon gekauft wurden keine Garantie mehr übernimmt.
Habe in den letzten Tagen zwei Asus Prime 9070XT bei Amazon gekauft (direkt von Amazon, versiegelte Produkte).

Vielleicht kann Hardwareluxx noch mal offiziell bei Asus nachfragen.

Ich habe eine 9070 bei amazon (.de) gekauft. ASUS Garantieabfrage sagt Garantie bis 10/2028. Allerdings für die Schweiz. Vermutlich würde die Garantie dann auch abgelehnt, oder?

Wäre echt gut, wenn da mal Licht ins Dunkel gebracht wird. Ist ja jetzt nicht so, dass die anderen Hersteller mit langen Garantiezeiträumen um sich werfen.
Da sind mir die 2 Jahre Gewährleistung bei amazon lieber als 2 Jahre Garantie von einem Hersteller. 3 Jahre würden dann für ASUS sprechen nur hat man die wirklich?

Am besten ist natürlich, es geht erst gar nichts kaputt...
 
...
Da sind mir die 2 Jahre Gewährleistung bei amazon lieber als 2 Jahre Garantie von einem Hersteller. ...
Dem würde ich so nicht zustimmen, insbesondere in Zeiten wo Hardware auch mal teurer wird mit der Zeit. Bei Amazon kommt immer recht schnell eine Rückerstattung. Das wäre jetzt z.B. bei einer 5090 keine gute Lösung für den Kunden.
Unter normalen Umständen sollte man ja beides haben, 2 Jahre Gewährleistung vom Händler und 3 Jahre Garantie von Asus, sodass man nicht abwägen muss.

Wie könnte man den einen Redakteur hier kontaktieren ?
 
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