Welche Möglichkeiten hat der Händler bei Preisfehlern?
Wenn tatsächlich ein Vertrag zustande kam, kann der Händler diesen anfechten. Hierfür braucht er allerdings eine gute Begründung. Einfaches „Verrechnen“ ist als Anfechtungsgrund unzulässig. Ebenso die Angabe „fehlerhafte Online-Eingabe“ bzw. „elektronischer Eingabefehler“ (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016, AZ I-16 U 72/15).
Das muss der Händler bei einem Preisfehler tun
Der Online-Shop muss sich unverzüglich bei dir melden, wenn er den (Preis-)Fehler bemerkt. Zusätzlich muss die Nachricht den Grund der Anfechtung enthalten, nicht aber das Wort „Anfechtung“. Was genau dabei unverzüglich bedeutet, ist aktuell gerichtlich allerdings nicht eindeutig geklärt. Länger als 10 bis 14 Tage sollte sich der Händler nicht Zeit lassen. In so einem Fall stehen deine Chancen gut, dass die Anfechtung unwirksam ist. Tipp: Wenn du eine Stornierungsnachricht bekommst – warte 14 Tage bevor du darauf reagierst, so erschwerst du dem Händler seine Anfechtung.
Preisfehler in Online-Shops ausnutzen ✓ Wann du auf einer Lieferung bestehen darfst ✓ Deine Rechte als Kunde
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