Laut KI Zitat:
B‑Ware bedeutet NICHT „kaputt“
B‑Ware darf:
- leichte Gebrauchsspuren haben
- fehlendes Zubehör haben
- beschädigte Verpackung haben
Bei leichten Gebrauchspuen und beschädigter Verpackung würde ich voll zustimmen, ebenso fehlende Flyer, Dokumentationen oder in früheren Zeiten Treiber-CDs die es ja inzwischen eh nicht mehr gibt.
Aber fehlendes Zubehör würde ich schon als Teildefekt sehen. Denn z.B. fehlene WiFi Antennen würde ich als grösseren Defekt sehen als wie wenn z.B. ein oder beide PS/2 Anschlüsse oder ein, zwei SATA-Anschlüsse nicht funktionieren würde. Denn Anschluss von PS/2 Tatstatur und Maus oder der Betrieb von mehr als vier SATA-Geräten ist schon extremst Special-Interesst. Sollte aber natürlich Alles erwähnt werden.
Was die Gebrauchsspuren und Verpackungszustand betrifft würde ich meine Erwartungen vom Preisnachlass abhängig machen.
Bei weniger als 15% und 25€ würde ich schon Quasi-Neuzustand erwarten, bei mehr aber weniger als 30% und 50€ würde ich mit leichten Gebrauchspuren rechnen, bei mehr als 30% oder 50€ wüde ich schon mit offensichtlichen Gebrauchspuren rechnen.
Allerdings fällt es mir sehr schwer für das ASUS ROG Maximus Z790 Apex einen realistischen Preis zu finden.
Neu gibt es das Ding garnicht mehr, sondern nur noch eine Encore Variante von einem einzigen Händler aus China für 1.288,80€:
https://www.ebay.de/itm/389155670100 wovon aber immerhin ein einziges Stück verkauft wurde.
Gebraucht finde ich einige Sofort-Kaufen Angebote zwischen 475,00€ und 889,00€ allerdings keine einzige laufende Auktion, und deswegen kann man auch nicht abschätzen ob diese Preise realistisch sind.
Wenn ich einfach mal schätze, das die normale nicht Encore Variante so knapp 75% davon kostet wären das vielleicht 949,90€. So gesehen hat der Käufer dann immerhin gut 43% und 410€ Rabatt bekommen, da kann man dann keinen guten Zustand mehr erwarten.
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Ansonsten: Auch bei B-Ware muss natürlich das Fernabsatzgesetzt gelten, und selbst wenn ein Händler Schrott an Verbraucher, also Privatkunden oder branchenfremde Gewerbekunden verkauft, müsste der seinen Schrott natürlich wieder zurücknehmen, dann wäre die Eskalation garnicht nötig.
Gleich Strafanzeige wegen Betrug stellen finde ich aber auch übertrieben. Wird oft keine Absicht sein. Denn die Retouren-Bearbeitetung machen heute ja meist keine Fachkräfte sondern irgendwelche Schüler, Studenten und Rentner auf Minijob-Basis, und da kann es schonmal passieren das sie Beschädigungen und Unvollständigkeit entweder wirklich nicht erkennen, oder aber einfach als i.O. einstufen um sich einen aufwendigeren Bearbeitungsprozess zu sparen.