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Mr. Alzheimer
Das hat nichts mit dem TKG zu tun.Mobilfunkverträge unterliegen dem Telekommunikationsgesetz.
Es geht um das BGB §309, sprich allgemein um Verbraucherverträge, und da ist der Handyvertrag nur einer von vielen, wenn auch ggf. der häufigste.
Er wird heute die neue Bahncard digital bekommen haben. Die Überschreitung ist schon vor Tagen passiert, eben am 7.12.2025.Ist das den tatsächlich der Fall? Oder sind wir heute nicht vielleicht schon "genau einen Tag drüber"... ?
Die Bahn geht, gemäß abgeschlossenem Vertrag, eben davon aus, dass die BC50 weiterlaufen soll, das Probequartal Anfang Januar abläuft und er dementsprechend dann die Richtige vor Ablauf der alten bekommt.
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Hätte jetzt beim E schon auch erwartet, dass es da ähnlich ist.