Moment, damit wir jetzt nichts durcheinander würfeln.
Da ich als Gesellschaft-Geschäftsführer immer beide Seiten betrachte, sehe ich hier kein pauschales Privileg. Ich könnte mir ja in einer fiktiven Betrachtung die Total Cost of Ownership als zusätzliches Gehalt oder Gewinnausschüttung ausbezahlen. Gebrauchtfahrzeuge können hier durchaus als Firmenfahrzeug auch teurer wegkommen.
Bei Elektrofahrzeugen ist das anders, deshalb schrieb ich
Das sehe ich tatsächlich als unfaire Bevorzugung, es ist im Prinzip eine Subvention, auf die Privatpersonen ohne Firmenwagen keinen Zugriff haben.
Die Tatsache dass Unternehmen nur bestimmten Mitarbeitern Firmenwagen mit Privatnutzung anbieten ist eine freie unternehmerische Entscheidung, das macht daraus kein steuerliches Privileg, sondern einen regulären Gehaltsbestandteil.
*nur noch* BEVs impliziert ja, dass es aktuell ein Privileg für Verbrennerfahrzeuge gibt.Wenn man in DE nur noch BEVs für das Firmenwgenprivileg zulassen würde, hätte sich das hier auch schnell erledigt.
Da ich als Gesellschaft-Geschäftsführer immer beide Seiten betrachte, sehe ich hier kein pauschales Privileg. Ich könnte mir ja in einer fiktiven Betrachtung die Total Cost of Ownership als zusätzliches Gehalt oder Gewinnausschüttung ausbezahlen. Gebrauchtfahrzeuge können hier durchaus als Firmenfahrzeug auch teurer wegkommen.
Bei Elektrofahrzeugen ist das anders, deshalb schrieb ich
Elektrofahrzeuge sind durch die 0,25% Besteuerung schon mehr als ausreichend bevorzugt.
Das sehe ich tatsächlich als unfaire Bevorzugung, es ist im Prinzip eine Subvention, auf die Privatpersonen ohne Firmenwagen keinen Zugriff haben.
Es spielt für den Arbeitgeber finanziell keine Rolle ob er dir mehr Gehalt ausbezahlt oder für das gleiche Geld einen Firmenwagen zur Verfügung stellt.Ein Privileg, weil du es nur dann nutzen kannst wenn es dir dein AG überhaupt anbietet - bei uns (globaler Konzern) gibts das nur für gehobene Führungskräfte und Management.
Die Tatsache dass Unternehmen nur bestimmten Mitarbeitern Firmenwagen mit Privatnutzung anbieten ist eine freie unternehmerische Entscheidung, das macht daraus kein steuerliches Privileg, sondern einen regulären Gehaltsbestandteil.