Nicht mein Keks sondern der besseren Hälfte:
Gestern kam ein Ticket für Parken über die Parkdauer hinaus. Mit Beweisfotos. War ein Parkplatz mit Videoüberwachung.
13.59 auf den Parkplatz aufgefahren
15.58 vom Parkplatz heruntergefahren
Parkdauer: max 1,5Std.
Sie Stand auf dem Parkplatz um 14.01, also Uhr auf 14.30 drehen nach STVO. Also bis maximal 16.00 Uhr erlaubt. Da sie aber laut Videobeweis 13.59 auffuhr, hätte sie nur bis 15.30 dort parken dürfen. Nun ist halt die große Preisfrage was eigentlich gilt. Wenn ich meine Parkuhr stelle, dann ja dann, wenn ich auf dem Parkplatz stehe und nicht wenn ich auffahre. Das wird eigentlich immer über 1 Minute dauern. Die Videoüberwachung zeichnet natürlich das Auffahren auf und nicht das Parken.
Faktisch hat sie natürlich knapp 2std dort geparkt, nach STVO war aber alles richtig.
Einspruch bringt natürlich auch nichts, weil ist ja nicht der Staat sondern ne Firma, die damit ihr Geld verdient. Wenn, dann müsste man schon den juristischen Weg gehen mit Feststellung, ob ein Videofoto über die Einfahrt überhaupt als Parkbeginn gelten kann oder nicht. Nach STVO ist das auf jeden Fall nicht.
Hat sie natürlich richtig aufgeregt
