[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Wenn die Firma Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist macht, ebenso nicht dein Problem.
Hatte ich letzte Woche schon Mal drauf hingewiesen:
622 BGB

Lohnt sich Mal reinzuschauen.

Bei meinem AG geht die Kündigungswelle weiter. Mittlerweile sind es auch die guten Leute aus dem mittleren Management. Nicht nur Indianer.
 
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Hatte ich letzte Woche schon Mal drauf hingewiesen:
622 BGB

Lohnt sich Mal reinzuschauen.

Bei meinem AG geht die Kündigungswelle weiter. Mittlerweile sind es auch die guten Leute aus dem mittleren Management. Nicht nur Indianer.

Ja sollte man immer mal reinschauen, für mich leider aktuell nicht hilfreich. Ich habe laut Arbeitsvertrag 3 Monate zum Monatsende und auf Grund der 10 Jahre zugehörigkeit hat mein AN 4 Monate. Somit kann ich den Paragraf leider nicht ziehen und mit HR diskutieren. aber da hier gerade eh absolute Fahnenflucht besteht, kann man vllt auch früher raus kommen.

Habe aber noch nix unterschriftsreifes vorliegen, passiert spätestens im September.
 
Ja sollte man immer mal reinschauen, für mich leider aktuell nicht hilfreich. Ich habe laut Arbeitsvertrag 3 Monate zum Monatsende und auf Grund der 10 Jahre zugehörigkeit hat mein AN 4 Monate. Somit kann ich den Paragraf leider nicht ziehen und mit HR diskutieren. aber da hier gerade eh absolute Fahnenflucht besteht, kann man vllt auch früher raus kommen.
Stichwort Gesetzespyramide.
Das ist ja die wichtige Info: In deinem Vertrag kann drin stehen was will.
 
Die gesetzlichen Kündigungsfristen halte ich als Nicht-Anwalt aber nur für anwendbar, wenn der Arbeitsvertrag auf die Gesetzestexte/-paragraphen verweist und im Vertrag keine abweichenden Fristen genannt werden. Siehe auch hier:

Alle in den einschlägigen Gesetzen enthaltenen Regeln gelten für jedes Arbeitsverhältnis, sofern nicht ein darauf anwendbarer Tarifvertrag, eine einschlägige Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag selbst eine für den Arbeitnehmer günstigeren Bestimmungen enthält.
 
Witzig wie durch Bild und Politiker wieder Fakenews bzgl. des Steuersatzes verbreitet werden.
"Ab 62k€ Jahresgehalt zahlt man den Spitzensteuersatz"

Schon blöd, wenn man weder als Zeitung noch als *check notes* gelernter Bankkaufmann den Unterschied zwischen
Jahresgehalt und zu versteuernden Gehalt nicht kennt.

 
gesetzlichen Kündigungsfristen
Das ist aber Günstigkeitsprinzip.
Das ist ein anderes Thema als Gesetzespyramide.
Der verlinkte Text ist aber korrekt.
Gesetz gilt über Vertrag, aber ggf. das günstigere.

Aber klar.
Im Zweifelsfall mit jemandem reden der in der Thematik versiert ist, nicht mit mir :)

Jetzt habt ihr es Mal gehört. Könnt ihr ja im Einzelfall klären wenn's für euch interessant ist.
 
Ja und das findet dann auch Anwendung meiner Meinung nach. Ich würde auch sagen, lieber einen Experten um Rat fragen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gesetz so negativ für die AN ausgelegt wird. Hier ist das gut erklärt, hab es aber nur kurz überflogen. Lese aktuell genug am Tag..
 
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gesetz so negativ für die AN ausgelegt wird.
Ist aber dennoch so. Lass es dir gern von irgendwem mit Ahnung bestätigen. Nicht von mir.
Ich bin nur n Depp mit einem Anfangsverdacht. :angel:
 
Hier die Passage vom Link oben, die ich entscheidend finde:

  • Das Rangprinzip besagt, dass grundsätzlich immer die höhere Rechtsquelle aus der Normenhierarchie anzuwenden ist. Beispielsweise Grundrechte vor allgemeinen Gesetzen. Und beispielsweise Tarifverträge vor Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.
  • Das Günstigkeitsprinzip durchbricht das Rangprinzip immer dort, wo eine niedrigere Rechtsquelle eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung enthält.
 
Hier die Passage vom Link oben, die ich entscheidend finde:
Gesetz sagt 4 Wochen.
Vertrag sagt 3 Monate.

Gesetz ist über Vertrag. (Rangprinzip)
Gesetz ist günstiger für den AN. (Günstigkeitsprinzip)

PS:
Ich hab keine Ahnung.
Fragt wen der Ahnung hat für euren Einzelfall.

Ich wollte auch keine große Diskussion aufmachen sondern nur die Info streuen... 🤷‍♂️
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich steht die Lösung im zweiten Absatz: Das Günstigkeitsprinzip durchbricht immer das Rangprinzip, wenn es die günstigere Regelung für den AN ist. Sonst hätten wir ja quasi amerikanische Verhältnisse o_O
 
"Ab 62k€ Jahresgehalt zahlt man den Spitzensteuersatz"
Ist natürlich faktisch falsch, aber dass dieses Limit quasi nie der Inflation angepasst wird kommt einer indirekten Steurerhöhung gleich, oder übersehe ich was?
Vor 15 Jahren konnte man mit 62k einen auf dicke hose machen, heute wohl eher nicht nicht mehr.

Spahn kann man seit er in der Opposition ist eh (noch) weniger ernst nehmen, der blubbert nur noch irgend nen populistischen Blödsinn vor sich hin.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Meinst du wegen der Staffelung per Betriebszugehörigkeit? Das dürfte ja nur Anwendung finden, wenn er vom AG gekündigt wird (der Absatz sprich ja auch vom "Arbeitgeber")?
Hab auf jeden Fall auch kein Mitleid, wenn man seinen MAs 4 Wochen Kündigungsfrist in den Vertrag schreibt muss man halt auch mit den Konsequenzen leben, vorallem wenn er noch extra früh die Kündigung angekündigt hat.
 
Meinst du wegen der Staffelung per Betriebszugehörigkeit? Das dürfte ja nur Anwendung finden, wenn er vom AG gekündigt wird (der Absatz sprich ja auch vom "Arbeitgeber")?
So schauts aus:
Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Damit ist die Staffelung ein ganz klarer Arbeitnehmerschutz. Er kann also, je länger er dabei ist, mit immer mehr Vorlauf rechnen.

Verstehe nicht, warum man hier das Gesetz so negativ auslegt.

Im Arbeitsvertrag steht z.B.:
AN hat eine Kündigungsfrist von 8 Wochen.
AG hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen.

Der AN kann immer mit 4 Wochen kündigen, egal wie lange er wo war. (siehe unten)
Der AG kann bis 4,99 Jahre mit 6 Wochen kündigen. Danach ist die Regel aus der Arbeitsvertag bezüglich AGs nichtig, da das Gesetz hier günstigere Konditionen vorsieht. Sprich auch wenn der AG 6 Wochen im Vertrag stehen hat, geht nach 25Jahren Betriebszugehörigkeit nur mit 7 Monaten.

Relativ easy der Spaß.
Wenn der AG reinschreibt, dass der AN eine Kündigungsfrist von 1 Tag hat, dann ist das so.
Sind keine Regelungen diesbezüglich, gilt BGB §622 Abs1 und das kann in (nicht Tarif)Verträgen nicht schlechter geregelt werden. Bei den Tarifverträgen wird die Gewerkschaft da schon den Daumen drauf haben, dass da nicht 8 Wochen drin stehen.
Daher kann man grob pauschal annehmen, dass der AN mit 4 Wochen (und nicht 1 Monat) kündigen kann und der AG an die Staffelung gebunden ist. (der AN kann eh nicht schlechter gestellt werden und der AG wird zusehen, dass er sich nicht selber schlechter macht)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ist natürlich faktisch falsch, aber dass dieses Limit quasi nie der Inflation angepasst wird kommt einer indirekten Steurerhöhung gleich, oder übersehe ich was?
Ich denke schon. Die Anpassung erfolgt nicht mit der Inflation sondern mit der wahrscheinlichen Inflation und damit indirekt an die reale Inflation. Das regelt die Bundesregierung. Ist also kein Automatismus, sondern eher eine gewisse Eintretensabschätzung (die kucken fürs Folgejahr in die Zukunft) für die Inflation.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut in dem Sinne dass ich auch den Mix mit Zuschlägen und Sonderzahlungen (Überstunden…) hinbekomme.

Ich hab halt keine saubere Neuberechnung bekommen wie bei meinen früheren Arbeitgebern, das nachzuvollziehen ist damit relativ fies gewesen und es kommt doch einigermaßen hin, ich hab wohl die Steuer-Progression massiv unterschätzt.
 
schau dir auf jedenfall dein zeugnis an wenn du es bekommst oder schreibs selber. mir hat ein AG vor 3 jahren auch aus trotz in einer passage was dummes reingeschrieben und ich hab es zu spät gesehen. die waren wohl super pissed als ich plötzlich die kündigung ohne vorheriges gespräch abgegeben hab
 
@B.XP
ich glaube das zu überprüfen mit nem Brutto Netto Rechner wird schwierig, solche komplexen Fälle decken die ja normalerweise nicht ab? Stimmen denn wenigstens die Brutto Summen?
 
als ich plötzlich die kündigung ohne vorheriges gespräch abgegeben hab
Hätten die nicht gewartet für das Binge-Watching nach Staffelende, sondern jede Episode hier sofort angeschaut, wäre das nicht so plötzlich gewesen :fresse2:
 
Mein Arbeitsvetrag endet am 31.08., Kündigung war vor dem Urlaub meines Vorgesetzten bekannt, nach seinem Urlaub war ich nun zwei Wochen bis letzte Woche Freitag abwesend.

Während des Urlaubs zwei Termine für Übergaben erhalten, alles diese Woche. Dachte ich mir: Wie passend, hab ja noch 30 Stunden auf dem Zeitkonto, direkt heute beantragt für nächste Woche Montag bis Mittwoch, Donnerstag am 31.08. dann alles an IT abgeben usw., den Rest gehe ich hier und da mal zwei Stunden eher nach Hause, wenn's der Kalender zulässt.

Antwort vom Vorgesetzten: "Da deine Kündigung so spontan kam und deine kommissarische Nachfolge noch nicht geklärt ist, würde er mich bitten bis zum Ende anwesend zu sein und mein Zeitkonto mir ausbezahlen zu lassen."

Also eigentlich hätte er ja während meiner letzten zwei Wochen Abwesenheit schon mal alles lenken können, wenn er mir keine stichaltigen Gründe nennen kann, dann werde ich es ablehnen. Während ich die elf Monate da gearbeitet hab, hats keinen interessiert, was ich in der Ausbildung mit den Azubis so treibe, bevor ich dort gearbeitet habe, hat da zwei-drei Mal die Woche jemand für ne viertel Stunde reingeschaut, was die Azubis so treiben.

Das Problem, dass ich danach definitiv am 1.9. weg bin wird dadurch auch nicht gelöst, sondern eher verschoben, wenn ich drei Tage vorher schon mal weg bin. Zumal in dem monatlichen Info-Meeting letzte Woche meine Position nicht mal intern ausgeschrieben wurde, wie zwei andere Stellen. Also wird sich da eh kein anderer freiwillig drauf melden.

Okay, ich korrigiere: Klingt definitiv nach seinem Problem. Wenn die Firma Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist macht, ebenso nicht dein Problem.

Jaein. Langfristig ist es das Problem des AGs, aber kurzfristig ist es ein Problem für BlackPitcher. Denn: Im Gegensatz zu Urlaub kann der AG das Abbummeln von Überstunden ohne wichtige Gründe ablehnen und auf eine Auszahlung am Schluss pochen.
 
Jaein. Langfristig ist es das Problem des AGs, aber kurzfristig ist es ein Problem für BlackPitcher. Denn: Im Gegensatz zu Urlaub kann der AG das Abbummeln von Überstunden ohne wichtige Gründe ablehnen und auf eine Auszahlung am Schluss pochen.
Und er kann sich krankmelden und doppelt kassieren :d kein Arbeitgeber würde das verlangen
 
Jaein. Langfristig ist es das Problem des AGs, aber kurzfristig ist es ein Problem für BlackPitcher. Denn: Im Gegensatz zu Urlaub kann der AG das Abbummeln von Überstunden ohne wichtige Gründe ablehnen und auf eine Auszahlung am Schluss pochen.

Sehe ich nicht so und welchen wichtigeren Grund gibt es jetzt noch als Abfeiern der Überstunden vor dem letzten Arbeitstag? Wenn die Firma solche kurzen Kündigungsfristen in die Verträge schreibt und gleichzeitig nicht agil genug ist: selbst Schuld.

@BlackPitcher hat den Vorgesetzten sogar früher als nötig informiert. Und die paar Stunden lösen die kommenden Probleme für den AG auch nicht.
 
@B.XP
ich glaube das zu überprüfen mit nem Brutto Netto Rechner wird schwierig, solche komplexen Fälle decken die ja normalerweise nicht ab? Stimmen denn wenigstens die Brutto Summen?
Ich werd da morgen nochmal reinschauen, das sind ja alles super-krumme Werte.
Das Problem mit Lohn und Elternzeit ist schon beim Betriebsrat bekannt. Da vermisse ich das Arbeiten im Mittelstand sofort wieder. Da kommt niemand auf die Idee bei zu komplizierten Prozessen einfach einen noch komplizierteren daraus zu machen nur damit man die Arbeit die für ein, zwei Personen gerade so zu viel ist an 20 Externe auslagern kann und ein zweites Gewerk um das erste auszusteuern. Natürlich Fantasiewerte.
 
Kleines Update meinerseits, nach meinem Rückzug nach Österreich im März:
komme von 12 x 5000€ + Firmenwagen + 400€ betrl. Altersvorsorge in D
nun 14 x 4900€ ohne was dazu in Ö

Dafür hab ich jetzt NULL Verantwortung mehr, muss keine Projekte suche, keine Angebote schreiben, keine Rechnungen schreiben... nichts mehr..
Habe einen 38,5 Stunden Vertrag, komme im Schnitt so auf ~30/Woche und schreibe dazu so ~5 Plusstunden im System auf (also ~42-43/Woche). Projekte laufen ganz gut.
Auch wenn ich jetzt wieder anderen Unterstellt bin akzeptieren die meinen "Stand in der Firma" und ich bi niemandem Rechenschaft schuldig und keiner geht mir auf den Sack.
Dienstreisen gehen aktuell quasi auf Null, wenn dann alle paar Monate mal 2-3 Tage, ansonsten nur Tagesausflüge für die ich nen Leihwagen bekomme. (wir haben jetzt nur mehr ein Auto im Haushalt)

Insgesamt war es also, für mich, eine gute Entscheidung.
 
Und er kann sich krankmelden und doppelt kassieren :d kein Arbeitgeber würde das verlangen

Kann er machen. Wenn es einen schriftlichen Verkehr über die Anfrage von Überstundenabbau und Ablehnung gibt und der Arbeitgeber arschig ist, dann kann er ihn deswegen verklagen. S.


Sehe ich nicht so und welchen wichtigeren Grund gibt es jetzt noch als Abfeiern der Überstunden vor dem letzten Arbeitstag? Wenn die Firma solche kurzen Kündigungsfristen in die Verträge schreibt und gleichzeitig nicht agil genug ist: selbst Schuld.

@BlackPitcher hat den Vorgesetzten sogar früher als nötig informiert. Und die paar Stunden lösen die kommenden Probleme für den AG auch nicht.

Das habe ich doch gesagt. Der AG braucht keinen wichtigen Grund. Er kann das pauschal ablehnen, wenn er meint es bringt ihm mehr die Überstunden auszuzahlen.

Versteht mich bitte nicht falsch. Ich bin da bei euch, dass man zum Ende seines Vertrages die Überstunden abbauen können sollte und es auch so macht. Aber man hat kein gesetzlichen Anspruch darauf.
 
Haben uns nach einigem hin- & her und nach belang- sowie zusammenhangslosen Vorwürfen gegen meine Person, der "kurzfristigen" Kündigung meinerseits und meinem allem Anschein nach ungünstig gelegenen Urlaub der letzten zwei Wochen (die er genehmigt hat) darauf geeinigt, dass ich noch den Mittwoch zusätzlich anwesend sein werde, anstatt nur am das letzte Donnerstag da zu sein.

Die Vorwürfe, die er genannt hat, waren allerdings nicht ganz ohne, die lasse ich mir nicht gefallen, so kann man einen Arbeitnehmer auch so richtig vergraueln. Morgen hole ich mir noch eine unabhängige andere Meinung zu dem Thema, von einer Person die hier im Thema ist und dann hoffe ich inbrünstig auf das angekündigte Gespräch von meinem Chef-Chef.

Ist anscheinend auffällig geworden, dass seit April fast ein Viertel der Abteilung von 45 Personen gekündigt hat.
 
Wow also soweit ich verstanden habe, hat der "Chef" irgendwie übersehen was dein Weggang bedeutet (oder im Urlaub zu wenig drüber nachgedacht), nun wohl das Wasser bis zum Knie weil du nicht der einzige bist der geht und nun wirft er mit schnell angerührtem Dreck umsich wenn die letzen auch noch gehen und das Wasser langsam bis zum Halse reicht....

Wenn in einer Abteilung 1/4 der Belegschaft in kurzer Zeit kündigt ist der Grund ja meist nicht lang zu suchen, klingt für mich als müsste der "Chef-Chef" dem "Chef-Chef-Chef" am Ende erklären, wieso dein Chef ersetzt werden sollte :)
 
Das wäre logisch - leider ist es nicht immer so. Ich durfte auch schon beobachten, wie eine Teamleiterin mit ihrer Führungsinkompetenz ihr Team von 14 Leuten fast um die Hälfte reduziert hat. Nach den ersten Kündigungen bin ich zum Chef, um das Führungsverhalten anzusprechen und wie die Stimmung in ihrem Team ist. Die Ergebnisse der jährlichen Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage waren ebenso katastrophal. Aussage vom Chef: "Das liegt nicht an ihr, das liegt an den Leuten."

Verbessert hat sich die Situation erst, als sie in Mutterschutz/Elternzeit ging und jemand anders (dauerhaft) das Team übernommen hat. Einige (vielleicht sogar viele) FK hinterfragen sich und ihr Verhalten zu selten.
 
Vereinzelte Gespräche haben sogar statt gefunden, aber der Chef war von besagter Teamleiterin "sehr überzeugt" um es mal höflich zu sagen. Noch dazu war der Chef zwar menschlich okay, aber ebenso nicht fähig zu führen.

Ich habe damals die Umfrageergebnisse nur durch Zufall gesehen und war so naiv zu glauben, dass sie durch das Ergebnis (zwischen 10-15% Mitarbeiterzufriedenheit) abgesetzt wird in Verbindung mit den Abgängen. Mitnichten. Sie hatte sogar angekündigt Abteilungsleiterin werden zu wollen.
 
Ist aber leider in vielen Unternehmen so, hatte auch mal einen Teamleiter, der die geballte Inkompetenz war, was Führungsfähigkeit betrifft. An dem wurde auch sehr lange fest gehalten obwohl sehr viele Mitarbeiter aus dem Lager (mich eingeschlossen) den Laden verlassen haben. Inzwischen ist die Bude afaik pleite.
 
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