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Da habe ich mich mangels Interesse natürlich nicht so ausführlich mit beschäftigt. Ich habe diese spezielle Aussage hierauf bezogen:Das ist meiner Meinung nach falsch. Wenn das Geld nachweislich für das Kind verwendet wird, ist das komplett legal und erlaubt. Hatte mich damals auch genau deswegen drum gekümmert. Finde es jetzt spontan nicht mehr, aber bin mir sehr sicher, dass du das Geld vom Depot ziehen darfst, wenn es für das Kindeswohl genutzt wird.

Depot für die Kinder oder Enkel eröffnen – Das müssen Sie wissen
Sie möchten für Ihr Kind oder die Enkel ein Depot eröffnen. Dafür gibt es mehrere Wege. Wir erklären, was zu beachten ist und welche Steuern anfallen.

Ob man das dann auflösen darf, davon steht hier aber nichts. Danke für die Präzisierung. Hilft ja dann den anderen.Nach Eröffnung haben die Eltern die Vollmacht für das Juniordepot und damit Zugriff auf die Wertpapiere und das Geld auf dem Verrechnungskonto. Sie dürfen das Vermögen aber nur verwalten. Es gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie können es daher auch nicht für Ihre Zwecke nutzen. „Eltern dürfen nicht einfach Geld vom Konto des Kindes abheben, um beispielsweise eine neue Küche zu kaufen“, heißt es bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Sogar Ausgaben, die dem Kind zugutekommen, sind tabu – etwa für die Ausstattung des Kinderzimmers oder für eine Klassenfahrt.
