Nach Eröffnung haben die Eltern die Vollmacht für das Juniordepot und damit Zugriff auf die Wertpapiere und das Geld auf dem Verrechnungskonto. Sie dürfen das Vermögen aber nur verwalten. Es gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie können es daher auch nicht für Ihre Zwecke nutzen. „Eltern dürfen nicht einfach Geld vom Konto des Kindes abheben, um beispielsweise eine neue Küche zu kaufen“, heißt es bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Sogar Ausgaben, die dem Kind zugutekommen, sind tabu – etwa für die Ausstattung des Kinderzimmers oder für eine Klassenfahrt.