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RudiRommler
Guest
Daher wurde die Asus-Shop-RTX§000
Nein das ist nicht korrekt. Es kann eine weitere "manuelle oder auch automatisierte Auftragsbestätigung" notwendig sein, damit der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Ob und in welcher Form diese "manuelle oder automatisierte Auftragsbestätigung" hinzugefügt wird, ist in den Online-Shops unterschiedlich.
Ich habe es schon mehrfach geschrieben - nach allem was das Internet hergibt geht ein Versender bei Bezahlung über Paypal und Co. implizit einen Kaufvertrag ein egal was in der AGB steht. Dieser Vertrag ist zu erfüllen, der Kunde kann ja nichts für das schlechte Warenwirtschaftssystem. Von daher ist nach meinem Verständnis eine einseitige Stornierung rechtswidrig.
Nein das ist nicht korrekt. Es kann eine weitere "manuelle oder auch automatisierte Auftragsbestätigung" notwendig sein, damit der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Ob und in welcher Form diese "manuelle oder automatisierte Auftragsbestätigung" hinzugefügt wird, ist in den Online-Shops unterschiedlich.


auch nen Ticket für die Storno-Party bei ASUS bekommen, hatte mit Paypal gezahlt. Mache ich nun Käuferschutz? Denn zurücküberwiesen haben sie nicht.