Nun ja, man muss hier schon hinsichtlich technischer Aspekte differenzieren.
Angenommen ich möchte irgendein beliebieges Spiel von z.B. 1992 spielen. Kann mir Nintendo (oder sonstiger Gaming-Anbieter) alles notwendige problemfrei und unkompliziert dafür zur Verfügung stellen, also nach dem Motto "einfach in den Laden gehen und kaufen"?
Nein, können sie nicht und wollen sie nicht; der Vertrieb ist endgültig eingestellt. Auch an einer sonstigen Verwertung der Urheberrechte besteht kein Interesse, denn mir zumindest fällt jetzt spontan kein Fall ein, dass jemals ein Franchise zum Weiterbetrieb durch Dritte lizensiert worden wäre.
Es entspricht zwar natürlich nicht dem aktuell geltenden Recht, aber im Grunde genommen muss man es sinngemäß so sehen, dass die Grundlage der verfügten Schutzrechte, nämlich gerade eben die geschützte Verwertung, nicht mehr besteht und das Schutzrecht somit hinfällig ist.
Ob dadurch auch der Weg frei sein würde/sollte für Emulatoren und ROMs ist dann halt eine rechtsphilosophische Frage...